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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2022/037

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Dem Antrag der vier Hamburg Randkreise im Bundesförderprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ wurde final stattgegeben. Der Förderbescheid wurde am 29.12.2021 übergeben.

 

Sachverhalt:

Die vier Hamburg-Randkreise PI, SE, OD und RZ haben sich 03/2021 mit einer gemeinsamen Projektskizze namens „ÖVerKAnT“ (Stärkung des Öffentlichen Verkehrs. Kreisübergreifende Angebotsoffensive zum Ausbau und zur Schaffung eines metropolitanen Stadt-Land-Taktes) für das Bundesförderprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ in der ersten Stufe erfolgreich beworben – am 29.12.2021 wurde nunmehr der endgültige Förderbescheid erteilt und der Erfolg perfekt gemacht.

Für den Kreis Segeberg bedeutet dies im Zeitraum 2022–2024 ein Fördervolumen von knapp 4 Mio. €. Die Förderung entfällt auf die folgenden Maßnahmen:

- ÖPNV-Angebotsmaßnahmen:

Umsetzung des Gutachtens zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots in Henstedt-Ulzburg. Volumen: ca. 2,6 Mio. €.

- Intermodale Mobilitätsstationen (RuralHubs):

    Entwicklung von übertragbaren, differenziert angepassten Verknüpfungspunkten für unterschiedliche Siedlungsgebiete bzw. Raumtypen, Umsetzung eines RuralHubs je Kreis. Volumen: ca. 0,4 Mio. €.

         - P+R/B+R-Anlagen in den HVV-Tarif einbinden:

    Die Maßnahme schafft innerhalb der bestehenden Tarif- und Vertriebsstrukturen ein digitales Buchungs- und Abrechnungssystem für die einfache und integrierte Nutzung dieser Anlagen in intermodalen Reiseketten. Volumen: ca. 0,4 Mio. €.

         - Fahrgastbezogene Anschlusssicherung:

    Eine digitale, von ÖPNV-Nutzenden direkt beeinflussbare Anschlusssicherung wird entwickelt. Weiterer Vorteil: eventuelle Verspätungen werden nicht durch anlassloses Abwarten ins weitere System übertragen. Volumen: 0,4 Mio. €.

         - Sonstiges (Kommunikation, Reisekosten):

    Volumen: ca. 0,2 Mio. €.

 

Während unter den Punkten 2 bis 4 vor der Umsetzung zunächst umfangreiche typologische, technische und digitale Entwicklungsvorarbeiten zu leisten sind, ist die Umsetzung der bereits entwickelten Maßnahmen unter Punkt 1 zum Fahrplanwechsel am 11.12.2022 im Bescheid bereits definiert (vgl. Beschlussvorlage DrS/2022/036). Weitere Beschlussvorlagen werden folgen.

 

 

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