Bericht der Verwaltung - DrS/2022/024
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschlussbericht für die Förderung des Ausbaus von Gemeindeverbindungswegen 1. Klasse im Kreis Segeberg "Sonderbedarfszuweisung 2020/2021" mit Rasengitter-/Signal - und Muldensteinen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisstraßen, Radwege, Brücken
- Bearbeitung:
- Matthias Blumhagen
- Verfasser 1:
- Lawerentz, Jan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Kenntnisnahme
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23.02.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Gliederung:
Abschlussbericht: Sonderbedarfszuweisung 2020/2021
Vorschau: Sonderbedarfszuweisung 2022
Abschlussbericht für die Förderung des Ausbaus von Gemeindeverbindungswegen 1. Klasse im Kreis Segeberg „Sonderbedarfszuweisung 2020/2021“ mit Rasengitter-/Signal- und Muldensteinen.
Nach der geltenden Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Gemeindeverbindungswegen 1. Klasse – Sonderbedarfszuweisung 2020/2021 – lief die Baumaßnahme des WZV erfolgreich und es wurden insgesamt 8.227,90 m ausgebaut. Die Baumaßnahme wurde vollständig vom Wege-Zweckverband mit eigenem fachkundigem Personal ausgeführt. Die Fördermittel setzen sich aus der jährlichen 500.000 € Sonderbedarfszuweisung und 250.000 € zusätzlicher Sonderbedarfszuweisung zusammen.
Aufgrund aufgetretener Kritik an den „Rasengittersteinen“ hat der Wege-Zweckverband im Frühjahr 2021 eine Markterkundung durchgeführt. Anschließend wurde eine Teststrecke mit einem sogenannten „Signalstein“ ausgebaut. Nach einer Begehung mit dem Kreis Segeberg (Fachdienst 66.00) und dem Radverkehrsbeirat wurde festgelegt, dass der „Signalstein“ in Zukunft an den GIK-Wegen verbaut werden soll. Dies wurde durch den Wege-Zweckverband anschließend innerhalb von kürzester Zeit umgesetzt. Auch hierzu sind die Rückmeldungen der Gemeinden sehr positiv.
Vor Baubeginn wurden die beteiligten Bürgermeister*innen zum Anzeichnen der Ausbaustellen eingeladen. Somit konnten alle beteiligten Gemeinden rechtzeitig über die Maßnahme informiert werden, was eine positive Rückmeldung nach sich zog.
Alle Bauvorhaben wurden ohne Mängel durch die Gemeinden (Bürgermeister*innen) bzw. durch den Kreis Segeberg (Fachdienst 66.00) abgenommen. Sämtliche Leistungen zu der Sonderbedarfszuweisung 2020/2021 wurden dokumentiert, aufgelistet und nachweislich mit der einzelnen Baumaßnahme abgerechnet. Die entsprechenden Nachweise liegen dem Kreis Segeberg (Fachdienst 66.00) seit Dezember 2021 vor.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Nachweise wurde im Januar 2022 durch den Kreis Segeberg (Fachdienst 66.00) bestätigt. Eine Kostenübersicht ist in der Anlage 1 enthalten.
Vorblick für die Förderung des Ausbaus von Gemeindeverbindungswegen 1. Klasse im Kreis Segeberg „Sonderbedarfszuweisung 2022“ mit Signal-/ Muldensteinen.
Der ausgearbeitete Förderantrag liegt dem Fördermittelgeber (Kreis Segeberg Fachdienst 66.00) seit November 2021 zur Prüfung und Genehmigung vor.
Der Fördermittelgeber (Kreis Segeberg Fachdienst 66.00) hat den Antrag der Sonderbedarfszuweisung 2022 (Ausbau der Bankette an GIK-Wege mit Signalstein und/oder Muldenstein) mit einer Fördersumme von 750.000,00€ für das Jahr 2022 im November 2021 bewilligt. Der WZV Straßen und Tiefbau beginnt die Sonderbedarfszuweisung 2022 im Januar 2022, sofern die Witterung dies zulässt.
Aufgrund der Materialänderung von Rasengittersteinen zu Signalsteinen und eine allgemein zu erwartende Materialpreissteigerung geht der WZV derzeit von einer Ausbaulänge von 7.295,00 m aus.
Im Anhang finden Sie eine Übersichtskarte aus der hervorgeht, welche GIK-Wege bisher ausgebaut worden sind und welche GIK-Wege für die Sonderbedarfszuweisung 2022 zum Ausbau geplant sind.
Verfasser: Verantwortlich:
Mario Soltau Jan Lawerentz
Straßen- und Tiefbau Bereichsleiter
Kommunale Dienste
Sachverhalt:
Siehe Zusammenfassung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,5 kB
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818,4 kB
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