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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt, der HA empfiehlt, der KT beschließt dem vorliegenden Antrag entsprechend einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 5000,-€ einmalig für das Jahr 2022 zu gewähren.

Die Verwendung der Mittel wird mit dem Verwendungsnachweis erfolgen.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Betreuungsverein Kreis Segeberg e. V. beantragt einen zusätzlichen Zuschuss für das Jahr 2022. Zum 01.01.2021 hat die Geschäftsführung des Betreuungsvereins gewechselt, nachdem die langjährige Geschäftsführerin in Rente gegangen ist. Zudem hat ein weiterer Mitarbeiterwechsel stattgefunden.

 

Um den Übergang und die Einarbeitung überhaupt gewährleisten zu können, hat es eine Zeit der doppelten Beschäftigung geben müssen. Diese Überschneidung hatte entsprechende finanzielle Auswirkungen.

Der Kreis fördert den Betreuungsverein mit 30.000,- Euro im Jahr. Der Verein übernimmt wichtige Querschnittsaufgaben wie die Gewinnung, Einführung und Beratung von ehrenamtlichen Rechtlichen Betreuer*innen. 

Die Betreuungsbehörde befürwortet eine zusätzliche Bezuschussung.

 

Sachverhalt:

Der Betreuungsverein erfüllt Aufgaben nach § 1908f BGB, insbesondere die Gewinnung, Fortbildung und Unterstützung ehrenamtlicher Rechtlicher Betreuer*innen, sowie die Information und Beratung zu Vorsorgevollmachten.

Damit werden wichtige Aufgaben erfüllt, die sonst (allein) durch die Betreuungsbehörde mit eigenem Personal wahrgenommen werden müssten.

 

Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörde gehört nach § 5 BtBG (Betreuungsbehördengesetz), dass im Kreis ein ausreichendes Angebot zur Einführung der Betreuer und der Bevollmächtigten in ihre Aufgaben und zu ihrer Fortbildung vorhanden ist. Sowie nach § 6(1) BtBG die Tätigkeit einzelner Personen sowie von gemeinnützigen und freien Organisationen zugunsten Betreuungsbedürftiger anzuregen und zu fördern. Weiterhin fördert sie die Aufklärung und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen.

 

Durch den Wechsel der Geschäftsführung sowie einer weiteren hauptamtlichen Vereinsmitarbeiterin haben 90% der Vereinsmitarbeitenden den Verein verlassen. Die Kontinuität in der Aufgabenwahrnehmung war nur durch eine personelle Überlappung zu gewährleisten. Nur so konnte eine Einarbeitung und Übergabe sichergestellt werden. Die Kontaktpflege zu den ehrenamtlich Tätigen braucht ein hohes Maß an Kontinuität und Verlässlichkeit.

 

Der Betreuungsverein erhält jährlich eine kommunale Förderung in Höhe von 30.000 €.

Durch die personelle Überlappung sind jedoch Mehrkosten entstanden, für die der Verein einen zusätzlichen Zuschuss beantragt. Andere zusätzliche Einnahmen konnten nicht generiert werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

5.000,00 €

 

x

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 343

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 5317711000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

x

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

5000,-

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

x

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

Im FB III

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

x

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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Anlagen

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