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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/130-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Auszahlung der unter Punkt 2.1 der DrS/2018/130-2 aufgeführten Nachzahlung bei der institutionellen Förderung der Musikschule Norderstedt für das Jahr 2021 in Höhe von 2.392,91 EUR wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Summe im Haushaltsjahr 2022 auszuzahlen, sofern entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Andernfalls sollen die Mittel für das Haushaltsjahr 2023 eingestellt werden.

 

b) Ab dem Jahr 2022 entfällt die bisherige Begrenzung der 2 % Regelung bei der jährlichen Kostensteigerung gemäß dem Beschluss DrS/2018/130-1. Die Berechnung der institutionellen Förderung der Musikschule Norderstedt erfolgt wie bisher auf Grundlage der Kosten der Kreismusikschule des Vorjahres (Jahresendergebnis) und der Anzahl der jugendlichen Einwohner. In Bezug auf die Regelungen zur KreisMusikschule im Aufgabenübertragungsvertrag des Kreises Segeberg mit dem Verein für Jugend-und Kulturarbeit für die Jahre 2022-2026 soll die Förderung der Musikschule Norderstedt befristet bis einschließlich des Jahres 2027 fortgeführt werden. Für die Stadt Norderstedt gelten die unter Punkt 2.3 dieser Beschlussvorlage (Drs/2018/130-2) genannten Fördervoraussetzungen. Die Mittel werden entsprechend der vorgeschlagenen Haushaltsansätze für das jeweilige Haushaltsjahr eingestellt.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die weitere institutionelle Förderung der Kreismusikschule am Standort Bad Segeberg im Verein für Jugend und Kulturarbeit wurde gemäß Beschluss DrS/2021/101-ff für die Jahre 2022-2026 über den angepassten Aufgabenübertragungsvertrag festgelegt. Gemäß den geplanten Haushaltsansätzen kommt es hier in den folgenden Jahren zu einer jährlichen Kostensteigerung bei den Gesamtkosten für die Kreismusikschule. Damit es in Bezug auf die institutionelle Förderung für die Musikschule in Norderstedt auch weiterhin zu einer Gleichbehandlung kommt, bedarf es aus Sicht der Verwaltung ab dem Jahr 2022 einer Anpassung bzw. Aufstockung der finanziellen Mittel für diese Musikschule. Für das Jahr 2021 sollte die Musikschule Norderstedt noch eine Nachzahlung erhalten. Näheres dazu im Sachverhalt.

 

Sachverhalt:

Die beiden öffentlichen Musikschulen im Kreis Segeberg, die Kreismusikschule Segeberg in Trägerschaft des Kreises Segeberg, angesiedelt im Verein für Jugend-und Kulturarbeit (VJKA) am Standort Bad Segeberg sowie die Musikschule Norderstedt in Trägerschaft der Stadt Norderstedt am Standort Norderstedt werden seitens des Kreises Segeberg institutionell gefördert.

 

1. Zur Förderung der Kreismusikschule:

 

Die weitere institutionelle Förderung der Kreismusikschule am Standort Bad Segeberg im Verein für Jugend und Kulturarbeit wurde gemäß Beschluss des Kreistages vom 02.12.2021 (DrS /2021/101-ff) für die Jahre 2022-2026 über den angepassten Aufgabenübertragungsvertrag neu festgelegt. Gemäß den geplanten Haushaltsansätzen kommt es hier in den folgenden Jahren zu einer Kostensteigerung (s. Aufstellung unter Pkt. 2 voraussichtlicher Jahresabschluss VJKA).

 

2. Zur Förderung der Musikschule Norderstedt:

 

Gemäß Beschluss des Kreistages vom 26.09.2019 (DrS/2018/130-1) wird die Musikschule wie folgt gefördert:

Grundlage für die Förderung ist der jeweilige Jahresabschluss des Vorjahres (Ergebnis Kosten der Kreismusikschule) des Vereins für Jugend-und Kulturarbeit.

 

Die gebuchte Summe zum Jahresabschluss wird geteilt durch die Anzahl jugendlichen Einwohner dieses Jahres (0-18 Jahre) aus dem gesamten Kreisgebiet, ausgenommen der jugendlichen Einwohner der Stadt Norderstedt. Somit werden die Kosten je Jugendeinwohner im Zuständigkeitsbereich der Kreismusikschule ermittelt. Dieser ermittelte Wert je Jugendeinwohner wird mit der Anzahl der Jugendeinwohner der Stadt Norderstedt dieses Jahres multipliziert und ergibt die Summe der institutionellen Förderung der Musikschule Norderstedt für das folgende Jahr.

Gemäß Beschluss kann die Verwaltung die Förderung ab dem Jahr 2020 fortlaufend auszahlen, sofern sich die Fördersumme im darauffolgenden Jahr nicht um mehr als 2 % erhöht.

 

2.1 Förderung 2020

 

Aufgrund fehlender Angaben zu den Jugendeinwohnerzahlen für das Jahr 2019 konnte der Fachdienst 51.10 im Jahr 2020 keine genaue Berechnung vornehmen. Die Stadt Norderstedt hat daher eine Abschlagszahlung in Höhe von 200.000,00 EUR erhalten. Die Spitzabrechnung hat eine Gesamtfördersumme in Höhe von 271.431,77 EUR ergeben, so dass die Stadt Norderstedt noch eine Nachzahlung in Höhe von 71.431,77 EUR erhalten musste. Diese Summe war im Budget des FD 51.10 für das Jahr 2021 noch vorhanden und wurde daher im Dezember 2021 an die Stadt Norderstedt ausgezahlt.

 

2.2 Förderung 2021

 

Die Berechnung der Fördersumme für das Jahr 2021 hat eine Gesamtsumme in Höhe von 279.253,32 EUR ergeben. Die Fördersumme erhöht sich damit im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 2 %, nämlich um 2,8 Prozent, und kann daher ohne einen weiteren politischen Beschluss nicht in voller Höhe ausgezahlt werden. Die Verwaltung hat daher im Dezember 2021 lediglich die Summe in Höhe von 276.860,41 EUR ausgezahlt, die sich gemäß der beschlossenen Höchstförderung mit einer Steigerung um 2 % ergibt. Für die nachträgliche Auszahlung des Differenzbetrages für das Jahr 2021 in Höhe von 2.392,91 EUR (0,8 %) zu dem tatsächlich berechneten Förderbetrag ist ein entsprechender politischer Beschluss erforderlich. Die Summe kann im Jahr 2022 ausgezahlt werden (siehe Pkt 2.3 Förderung 2022). Die Verwaltung geht davon aus, dass entsprechende Mittel im Budget des Fachdienstes vorhanden sind (s. Förderung 2022). Mit Beschlussvorschlag a) hat die Verwaltung einen entsprechenden Beschluss vorbereitet.

 

2.3 Förderung 2022

 

Auch im Jahr 2022 wird sich die Fördersumme gemäß Berechnung wieder um mehr als 2 % erhöhen. Sofern sich die Zahlen der jugendlichen Einwohner nicht wesentlich verändert, wird die Fördersumme ca. 288.218,71 EUR

(3,21% Steigerung zum Vorjahr) betragen. Die im Haushalt eingeplanten Mittel in Höhe von 272.300,00 EUR werden daher nicht auskömmlich sein. Der FD 51.10 geht jedoch davon aus, die errechnete Fördersumme dennoch aus dem Budget des Haushaltes 2022 auszahlen zu können. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Mehraufwendungen in Höhe von 15.918,71 EUR sowie die Nachzahlung in Höhe von 2.392,91 EUR durch Minderaufwendungen in anderen Bereichen im Fachbereich gedeckt werden können.

 

2.4 Förderung zukünftig

 

Die Berechnungen für die Jahre 2020 und 2021 sowie die voraussichtlichen Fördersummen für die Jahre 2022-2026, die sich aufgrund der Kostenkalkulation der Kreismusikschule ergeben, sind in der Anlage 1 (Berechnung institutionelle Förderung der Musikschule Norderstedt 2020-2026) dargestellt.

Kurze Gegenüberstellung der voraussichtlichen Förderung der beiden Musikschulen in den kommenden Jahren:

 

Voraussichtlicher Jahresabschluss VJKA  

2022: 912.600,00 €  

2023: 931.800,00 € 

2024: 951.300,00 €  

2025: 972.900,00 €  

2026: 997.000,00 €  

  

Voraussichtliche Förderung Musikschule Norderstedt          Haushaltsansätze

2023: 339.400,39 €                                                             360.000,00 €

2024: 350.144,87 €                                                             370.000,00 €

2025: 361.140,15 €                                                             380.000,00 €

2026: 373.079,28 €                                                             395.000,00 €

2027: 386.140,68 €                                                             405.000,00 €

 

Die Förderungen werden sich voraussichtlich in den folgenden Jahren laufend um mehr als 2 % erhöhen. Gemäß VJKA Vertrag gibt es für die KreisMusikschule von 2021 auf das Jahr 2022 eine Kostensteigerung von 16,53 %. Diese wirkt sich entsprechend auch auf die Institutionelle Förderung der Musikschule Norderstedt 2023 ff aus.

 

In Bezug auf die Regelungen zur Kreismusikschule im Aufgabenübertragungsvertrag des Kreises Segeberg mit dem Verein für Jugend-und Kulturarbeit für Jahre 2022-2026 sollte die Förderung der Musikschule Norderstedt befristet bis einschließlich des Jahres 2027 fortgeführt werden. Innerhalb des unbefristeten Vertrages des Kreises mit dem VJKA wurden die Mittel für die institutionelle Förderung der Kreismusikschule befristet bis zum 31.12.2026 bewilligt. Da für die Berechnung der institutionellen Förderung der Musikschule Norderstedt das Jahresergebnis der Kosten der Kreismusikschule des Vorjahres maßgeblich ist, kann die Berechnung der Förderung dieser Musikschule auch über die befristete Vertragsregelung hinaus noch für das Jahr 2027 erfolgen. Hierfür wird das Ergebnis des Jahres 2026 der Kreismusikschule benötigt, welches, wie vorstehend erläutert, bereits im Vertrag berücksichtigt ist.

 

Die Fortführung einer maximalen Höchstförderung in Abhängigkeit einer prozentualen Regelung macht aus Sicht der Verwaltung deshalb keinen Sinn, weil die Institutionelle Förderung abhängig von den beiden variablen Jugendeinwohnerzahlen und dem tatsächlichen Jahresabschluss des VJKA ist. Gemäß Absprache mit der Rechtsabteilung des Kreises ist der Abschluss eines Fördervertrages mit der Stadt Norderstedt nicht notwendig. Die Förderung kann aufgrund eines jährlichen Zuwendungsbescheides ausgezahlt werden.

 

2.5 Fördervoraussetzungen

 

Aus Sicht der Verwaltung sollten für die Stadt Norderstedt als Träger der Musikschule Norderstedt in Bezug auf die institutionelle Förderung neben allgemein gültigen Zuwendungsbestimmungen folgende Fördervoraussetzungen gelten:

- Einmal jährlich, spätestens bis zum 15.11. des jeweiligen Jahres, soll ein schriftlicher Antrag auf die institutionelle Förderung gestellt werden.

- Die Stadt Norderstedt wendet die Richtlinien des Kreises über die Ermäßigung der Teilnehmerentgelte bei dem Besuch von Musikschulen in öffentlicher Trägerschaft an und gewährt entsprechende Ermäßigungen.

- Die Musikschule Norderstedt berichtet einmal jährlich über ihre Arbeit im Ausschuss für Bildung und Kultur des Kreises Segeberg.

 

Die Verwaltung hat unter b) einen entsprechenden Beschluss vorbereitet.  

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

2022 : Nachzahlung für das Jahr 2021 in Höhe von 2.392,91 € aus vorhandenem Budget 

      sowie Aufstockung für 2022 um 15.918,71 € aus vorhandenem Budget

      2023: 360.000,00 €

      2024: 370.000,00 €

      2025: 380.000,00 €

      2026: 395.000,00 €

      2027: 405.000,00 €

x

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:263

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 53123

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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