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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/241-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss stimmt der E-Government-Strategie des Kreises Segeberg ab 2022 zu. Der Aktionsplan E-Government 2022 wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Inhalte der Strategie und des Aktionsplans 2022 umzusetzen und über den Verlauf der Umsetzung zu berichten. Des Weiteren hat die Verwaltung die Strategie ggf. regelmäßig den aktuellen Geschehnissen anzupassen und informiert den Hauptausschuss hierüber.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Bei der Implementierung der neuen Arbeitswelt und der Umsetzung von Verwaltungsdigitalisierung handelt es sich um eine Daueraufgabe. Da die aktuelle E-Government-Strategie von 2017 bis 2021 befristet ist, soll nun die neue Strategie inkl. Aktionsplan ab 2022 beschlossen werden.

 

Sachverhalt:

In der letzten Sitzung des Hauptausschusses am 28.10.2021 wurde die neue E-Government-Strategie ab 2022 inkl. des ersten Aktionsplans für das Jahr 2022 anhand der dem Protokoll anhängenden Präsentation vorgestellt.

 

Die Kreisverwaltung wird auch in Zukunft an ihrer Vision aus dem Jahr 2017 festhalten. Danach muss eine zeit- und ortunabhängige Arbeit ermöglicht werden, aber auch die Bürger*innen müssen ihre Anliegen online abwickeln können. Aus Sicht der Kreisverwaltung lassen sich diese Aspekte allerdings nicht lediglich durch die Einführung einer neuen Software umsetzen. Es bedarf darüber hinaus ein Verständnis für die neue und sich immer weiter verändernde Arbeitswelt. Um die Vorteile und Chancen, die die Verwaltungsdigitalisierung bietet, optimal nutzen zu können, müssen daher die für Verwaltungsdigitalisierung zuständigen Stellen eng mit der Fachlichkeit zusammenarbeiten. Es muss sich eine gemeinsame digitale Haltung entwickeln, welches zugleich die Vision 2021 darstellt.

 

Da es sich bei der neuen Strategie um kein Projekt, sondern eine dauerhafte Ausrichtung handelt, wird diese nicht mehr begrenzt, im Bedarfsfall aber selbstverständlich angepasst.

 

Um die Ziele und die Strategie zu konkretisieren und mit Maßnahmen zu versehen, werden jährlich gemeinsam mit den Fachdiensten und Fachbereichen Aktionspläne erstellt. Der Aktionsplan für das Jahr 2022 enthält zunächst die im Laufe der ersten Strategie begonnenen und noch nicht beendeten Projekte. Darüber hinaus werden Rahmenbedingungen wie Kommunikation, New Work oder Führungskräfteentwicklung mitberücksichtigt.

 

Zu Beginn des Jahres 2022 wird entsprechend der Beschlussfassung des Hauptausschusses am 09.05.2017 (DrS/2017/077) ein Abschlussbericht zur E-Government-Strategie 2017-2021 erfolgen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

505.000€

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 1114500

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 783400

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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Anlagen

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