Drucksache - DrS/2021/290
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf FD 12.30 - Zensus für das Haushaltsjahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Zensus
- Bearbeitung:
- Thorben Lenz
- Beteiligt:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Verfasser 1:
- Lenz, Thorben
- Ziele:
- 2. Ziel 2 - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.11.2021
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Für die Durchführung des Zensus im Jahr 2022 werden weitere 8,5 Stellen eingeworben. Der Zensus 2021 wurde auf Grund der Corona-Pandemie um 1 Jahr verschoben.
Sachverhalt:
FB Landrat – 12.30 Erhebungsstelle Zensus
Teilplan 1111 - Kreisorgane
FD 12.30 - Erhebungsstelle Zensus 2022
Stellen-plan-Nr. | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten p.a. | Refinan-zierung | Befristung |
0.11110.0015.1 | Leitung Erhebungsstelle | 1,0 VZS | EG11 | 140.900 € | Ja | ja, bis 31.12.2022 nein |
0.11110.0016.1 | Stellvertretende Leitung | 1,0 VZS | A 9 | Ja | ja, bis 31.12.2022 nein | |
0.11110.0017.1. - 0.11110.0025.1 | Anleitende Sachbearbeitung | 2,0 VZS | EG8 | 457.000 € | Ja | |
Sachbearbeitung | 2,0 VZS | EG6 | Ja | ja, bis 31.12.2022 nein | ||
Zusätzliche Sachbearbeitung | 4,5 VZS | EG6 | Ja | ja, bis 30.11.2022 nein |
Erläuterungen:
Der nächste Zensus wurde aufgrund der Corona-Pandemie in das Jahr 2022 verschoben. Ursprünglich sollte der Zensus im Jahr 2021 durchgeführt werden. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus steht als neuer Stichtag der 15. Mai 2022 fest. Die Verschiebung erfolgte aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, die auch die Vorbereitungen des Zensus in der öffentlichen Verwaltung betrafen bzw. betreffen.
Aufgrund der zeitlichen Verschiebung des Zensus auf 2022, der eigentlich bis zum 31.12.2021 hätte durchgeführt und abgeschlossen werden sollen, müssen zum einen die bereits im Rahmen der DrS/2019/352 befristet eingeworbenen beiden Stellen der Erhebungsstellenleitung und ihrer Stellvertretung um ein Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert werden. Zum anderen müssen nun die übrigen Stellen zur Durchführung des Zensus 2022 befristet eingerichtet werden. Die Kosten werden durch das Land erstattet.
Die Arbeits- und Zeitplanung zur Einrichtung der Erhebungsstelle wird als Folge der pandemiebedingten Verschiebung angepasst:
- seit 01.07.2021 übernimmt die Erhebungsstellenleitung die vorbereitenden Arbeiten,
- ab 01.10.2021 kommt die stellvertretende Erhebungsstellenleitung hinzu,
- ab 01.01.2022 sollen dann die benötigten Mitarbeiter*innen für Verwaltung, Auswahl und Schulung von Erhebungsbeauftragten hinzukommen,
- für die Hauptphase der Erhebung erhöht sich deren Anzahl im Zeitraum von April bis November 2022 nochmals.
Die Anzahl der Sachbearbeiter*innen ist abhängig vom geschätzten Stichprobenumfang. Die Fallzahlen der Haushaltsstichprobe, die den Berechnungen des Aufwandes zugrunde liegen, ergeben sich im Wesentlichen sowohl für das Land Schleswig-Holstein insgesamt als auch für die einzelnen Kreise aus der statistisch errechneten Stichprobengröße. Für den Kreis Segeberg sind danach die landesweit ermittelten Fallzahlen auf den Anteil des Kreises heruntergebrochen worden.
Für den Betrieb der Erhebungsstelle des Kreises Segeberg wird daher durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord) folgende Personalstärke empfohlen:
Zeitraum | Beschreibung | EG (empfohlen) | Anzahl (VZS) | Summe VZS in EHST |
Juli 2021 bis Dezember 2022 | Leitung Erhebungsstelle | EG11 | 1 | 1 |
Oktober 2021 bis Dezember 2022 | Stellvertretende Leitung | EG9a | 1 | 2 |
Januar 2022 bis Dezember 2022 | Anleitende Sachbearbeitung | EG8 | 2 | 4 |
Sachbearbeitung | EG6 | 2 | 6 | |
April 2022 bis November 2022 | Zusätzliche Sachbearbeitung | EG6 | 4,5 | 10,5 |
Die geplante Besetzung der Sachbearbeiter*innen-Stellen ist zeitlich aufgeteilt:
- 4,0 VZS vom Beginn ab 01.01.2022 bis zum Ende der Erhebungsstellenarbeit am 31.12.2022, da auch zusätzliches Personal zur Abrechnung der Interviewer*innen benötigt wird und
- 4,5 VZS zusätzlich für die Haupterhebungsphase vom 01.04.2022 bis zum 30.11.2022.
Am 01.10.2021 kam es zur Hauptstichprobenziehung. Als Ergebnis ergibt sich eine erhöhte Anzahl von Erhebungsbeauftragte*n auf nunmehr mindestens 390 Erhebungsbeauftragte für den Kreis Segeberg. Der Schulungsaufwand für die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragte*n wird derzeit mit einer Zeitspanne von 3-6 Stunden exklusive der notwendigen Verpflichtung und Materialübergabe angegeben. Unter dem Hintergrund der noch andauernden Pandemie, müssen diese Schulungen mit Kleingruppen geplant werden.
Es wurde daher mit dem Landrat abgestimmt, dass eine Stelle Sachbearbeitung aus dem Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 auf anleitende Sachbearbeitung gehoben wird.
Nach Abschluss des Zensus 2022 werden zum Ende des kommenden Jahres alle insgesamt 10,5 Stellen der Erhebungsstelle zum Stellenplan 2023 wieder aufgelöst.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
