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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/296

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag die Entfristung der befristeten Stellen 0.11140.0076, 0.11140.0106, 0.11140.0107, 0.52100.0049, 0.31190.0012, 0.31190.0015, 0.41430.0016, 0.12800.0006, 0.11180.0004 sowie 0.11140.0149.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die aktuelle E-Government-Strategie ist von 2017 bis 2021 gültig. Auch einige der hierfür eingeworbenen Stellen waren für den Zeitraum befristet. Da die E-Government-Strategie in ihrer Neufassung ab 2022 dauerhaft gültig sein soll, bittet die Verwaltung ebenfalls um Entfristung der dazugehörigen Stellen.

 

 

 

Sachverhalt:

FB I – Zentrale Steuerung

Teilplan 1114 – Innere Verwaltungsdienste

FD 11.00­ – Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung

 

Stellenplan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewer-
tung

Kosten p.a.

Refinan-
zierung

Befristung

0.11140.0076

Projektkoordination E-Government

1,0 VZS

A11

74.000 €

-

nein

0.11140.0106 + 0.11140.0107

Fachberater E-Akte

2,0 VZS

A10/ E10

142.600 €

-

nein

0.52100.0049, 0.31190.0012, 0.31190.0015, 0.41430.0016, 0.12800.0006, 0.11180.0004, 0.11140.0149

FB-Experten

4,0 VZS

E9c

280.000

-

nein

 

Erläuterungen:

Am 09.05.2017 hat der Hauptausschuss der E-Government-Strategie des Kreises Segeberg mit der Vorlage DrS/2017/077 für den Zeitraum bis Ende 2021 zugestimmt.

Mit diesem Beschluss und dessen Umsetzung wird dem Ziel 1 der Strategischen Ziele des Kreises Segeberg als moderner öffentlicher Dienstleister, welcher unseren Kreis zukunftsorientiert für die Menschen, Kommunen und alle anderen Partner*innen gestaltet, Rechnung getragen. Durch das genannte mögliche Themenfeld „Chancen der Digitalisierung konsequent nutzen“ geht aus den Strategischen Ziele die gleiche Intention wie aus der E-Government-Strategie des Kreises hervor.

Seit dem Beschluss des Hauptausschusses arbeitet die Kreisverwaltung verstärkt an der Umsetzung des internen Ziels, eine Erhöhung der Effektivität und Effizienz der Leistungserstellung zu erreichen. Die Arbeit der Verwaltung soll orts- und zeitunabhängig ermöglicht und flexibel gestaltet werden können.

Nach außen hin muss der größtmögliche Service für Bürger*innen erreicht werden, indem eine gewisse Unabhängigkeit sowie Verlässlichkeit und Transparenz des Verwaltungshandelns erreicht wird.

Einhergehend mit dem Wunsch der Politik neben den finanziellen auch die personellen Ressourcen bis 2021 darzustellen, wurden zum Stellenplan 2018 (aufgrund des Kompromisses z.T. auch in den Folgejahren) entsprechende Stellen eingeworben und in der Folge besetzt (vgl. DrS/2017/234).

Zu diesen Stellen gehören u.a. die sogenannten Fachbereichsexpert*innen. Diese stellen das Bindeglied zwischen dem Bereich E-Government und der Fachlichkeit dar. Durch diese Schnittstelle wird es ermöglicht, Informationen von der Digitalisierung in die Bereiche zu tragen oder andersherum wichtige Erkenntnisse aus der Fachlichkeit an die zentrale Steuerung, um diese Gegebenheiten im weiteren Vorgehen zu berücksichtigen. Alle Fachbereiche (außer der Fachbereich I, welcher aufgrund anderer Stellenanteile hierauf verzichtet hat) wurden mit diesen Stellenanteilen versehen und in allen Bereichen konnte dieses Konzept erfolgreich umgesetzt werden.

Die Fachbereichsexpert*innenanteile des ehemaligen Fachbereichs V „Immobilienverwaltung“ werden seit der Auflösung des Bereiches in der virtuellen Poststelle und im Projekt digitales Postmanagement im FD 11.80 eingesetzt und weiterhin benötigt.

 

Darüber hinaus müssen die E-Government-Strategie sowie die einzelnen Basisdienste, Teilprojekte und Arbeitsgruppen weiterhin durch die Projektkoordination koordiniert, aufeinander abgestimmt und umgesetzt werden.

Die Einführung der E-Akte ist in den letzten Jahren gut angelaufen, einige Fachdienste arbeiten bereits elektronisch und der Einführungsprozess wurde immer weiter optimiert. Die Fachberater*innen E-Akte haben sich auch für die Zukunft zum Ziel gesetzt, die gesamte Kreisverwaltung Segeberg auf die elektronische Akte umzustellen.

 

Für die Umsetzung der Strategie wurden in der Vergangenheit einige Teilprojekte initiiert, welche im Zeitplan abgebildet werden. In regelmäßigen Abständen wurde und wird die Politik über die aktuellen Sachstände und somit über den Fortschritt der Umsetzung der Strategie informiert.

Hierüber ist deutlich geworden, dass sich zum Teil Anforderungen an E-Government-Projekte im Laufe der Zeit verändern und es auch zu Verzögerungen kommt. Auf der anderen Seite ist gerade in den letzten Jahren der Wunsch und der Drang nach Verwaltungsdigitalisierung immer weiter gestiegen (vergleiche Onlinezugangsgesetz inkl. der Initiierung des entsprechenden Teilprojekts). Die ersten erfolgreich umgesetzten Projekte und nicht zuletzt Auswirkungen der Corona-Krise haben die Vorteile und den Nutzen deutlich sichtbar gemacht (z.B. die Einführung der E-Akte, Virtuelle Poststelle inkl. rechtssicheres Scannen, Digitales Bewerbermanagement).

Darüber hinaus werden durch veränderte gesetzliche Regelungen immer mehr Voraussetzungen für E-Government geschaffen oder die vorhandenen Potentiale werden erkannt und sollen weiter ausgeschöpft werden. Hierdurch sind weitere Teilprojekte, wie z.B. Capture (jetzt Digitales Postmanagement) oder das Onlinezugangsgesetz hinzugekommen.

Diese stetige Veränderung und das Potential, was die Digitalisierung mit sich bringt, muss auch die kommenden Jahre mit entsprechenden Ressourcen weiter vorangetrieben und weiterentwickelt werden.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 21.10.2021 wurde anhand einer Präsentation, welche dem Protokoll anhängt, bereits ein Überblick über die E-Government-Strategie ab 2022 sowie den Aktionsplan 2022 gegeben. Diese werden dem Hauptausschuss ebenfalls zur Beschlussfassung am 25.11.2021 vorgelegt.

Diese Strategie sieht vor, die Vision aus 2017 weiter zu entwickeln zur Vision 2021, welche eine gemeinsame digitale Haltung der gesamten Kreisverwaltung Segeberg vorsieht. Durch die enge Zusammenarbeit der für Verwaltungsdigitalisierung zuständigen Stellen und der Fachdienste sowie Fachbereiche können die Chancen von E-Government optimal genutzt werden. Auf diese Weise wird es gelingen, den zunächst anfallenden Mehraufwand in eine effiziente Aufgabenerledigung umzuwandeln.

Zusätzlich werden jährliche Aktionspläne erstellt, durch welche die Ziele durch Maßnahmen und Projekte konkretisiert werden.

Da die E-Government-Strategie dauerhaft gültig sein wird, müssen auch die entsprechenden Stellen zur Umsetzung zur Verfügung stehen.

Die Verwaltung bittet daher um die Streichung des kw-Vermerks der befristeten Stellen für die fortzuführende E-Government-Strategie.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

458.000 € p.a.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

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