Drucksache - DrS/2021/101-3
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e. V. (VJKA) über die Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg - Vertragsentwurf ab 01.01.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Verfasser 1:
- Klimpel, Angela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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04.11.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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16.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.11.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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02.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der als Anlage 3 beigefügte Entwurf (samt Anlagen) des unbefristeten Vertrages mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e. V. (VJKA) zur weiteren Übertragung und Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturarbeit des Kreises Segeberg sowie zur weiteren Bezuschussung desselben in Form einer Institutionellen Förderung soll ab 01.01.2022 mit Festsetzung der Höchstzuwendungen für die Jahr 2022-2026 geschlossen werden.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der seit 2017 bestehende unbefristete Vertrag zur Übertragung und Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg durch den Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (kurz VJKA) ist ab 01.01.2022 neu zu fassen, um die Förderbeträge festzusetzen. Hierzu wird auf die Beratung mit Vorlagen DrS/2021/101-1 und DrS/2021/101-2 in den Fachausschüssen verwiesen. Einige Punkte der Neufassung werden nachfolgend erläutert.
Sachverhalt:
Diese Vorlage enthält als Anlage 1 eine Gegenüberstellung des zzt. noch gültigen Vertrages mit dem Entwurf der Neufassung, der mit dem Verein abgestimmt ist. Im Entwurf sind alle überarbeiteten Bereiche gelb markiert. Außerdem enthält dieser tlw. kurze Hinweise in blauer Schrift zu textlichen Verschiebungen und Änderungen. Außer dem alten Vertrag und einer Lesefassung des Entwurfes sind der Vorlage auch alle vier im Vertrag erwähnten Anlagen beigefügt.
1. Zuwendungsvertrag
Für den Vertrag mit dem VJKA ist das Zuwendungsrecht maßgeblich, d.h. die Richtlinien (RiLi) für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg sind anzuwenden. Zuwendungen werden im Regelfall durch schriftlichen Bescheid bewilligt (Ziff. 5.1 RiLi). Statt eines Zuwendungsbescheides kann ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag geschlossen werden (Ziff. 5.3 RiLi). So wurde seit Ausgründung der zuvor kreiseigenen Einrichtungen und damit verbundenen Aufgabenübertragung verfahren. Die Vorschriften für Zuwendungen durch Bescheid gelten hierbei sinngemäß. Entsprechend wurde nun auch der neue Vertragsentwurf vorbereitet.
2. Zuwendungsart
Zuwendungsbescheide und -verträge müssen die Art der Zuwendung konkret festlegen. Es handelt sich hier um eine institutionelle Förderung (Ziff. 1.3 Punkt 2 und 4.1 RiLi). Dieses war bisher erst unter § 11 Abs. 2 des Vertrages erwähnt und wurde nun auch schon in die Überschrift / Vertragsbezeichnung aufgenommen.
3. Aufgaben und Ziele
In den §§ 2-5 sind Aufgaben, die Aufgabenübertragung und Ziele definiert. Tlw. mussten die rechtlichen Grundlagen angepasst werden. In § 3 Abs. 2 wurden die Aufgaben des Vereins nach seiner Satzung aufgenommen.
Zu § 4 Abs. 1 wurde in gemeinsamen Gesprächen ein Ziel- und Aufgabenrahmen (Anlage 4 der Vorlage) erstellt. Es bestand dabei Einvernehmen, dass die Aufnahme einzelner Punkte in den Vertrag nicht sinnvoll wäre.
Der Kreis wünscht eine weitestgehend Konkretisierung dessen, was heute schon angeboten wird bzw. vom Verein erwartet werden kann. Der Verein wünscht den Erhalt seiner Flexibilität. Insofern ist unter § 5 festgehalten, dass der Verein weiterhin in eigener Verantwortung sämtliche vom Kreis in die zur Aufgabenwahrnehmung nach § 4 in die Rechtsträgerschaft des Vereins übertragenen Aufgaben betreibt.
4. Kinder- und Jugendschutz
Hierzu bestehen Vereinbarungen die als Anlagen (Anlagen 5 und 6 dieser Vorlage) Bestandteile des Vertrages sind.
5. Personal/-gestellung u. Umsatzsteuer
Bei Ausgründung der zuvor kreiseigenen Einrichtungen zum 01.01.1998 wurde Personal an den Verein abgeordnet. Im Jahr 2006 waren es noch 36 Personen, ab 01.01.2022 werden es noch 9 Personen sein, davon zwei in der KulturAkademie alle anderen als Lehrkräfte in der Kreismusikschule. Neu eingefügt wurde in § 9 Abs. 1 anlog zum Landesrecht das Besserstellungsverbot für andere Beschäftigte.
Die voraussichtlich ab 01.01.2023 in Kraft tretende neue Umsatzsteuerregelung wurde in § 9 Abs. 5 aufgenommen. Ab Gültigkeit der Regelungen werden die Aufwendungen zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer nach § 12 UStG abgerechnet. Die heute noch nicht bekannten Beträge sind in den Zuwendungen nach § 12 Abs. 2 nicht enthalten, sondern werden im Rahmen der Haushaltsplanung gesondert kalkuliert und abgerechnet.
6. Zuwendungsart und -höhe
Bei der Zuwendung an den Verein handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung (Ziff. 3.2 Punkt 2 RiLi) mit Festsetzung jährlicher Höchstbeträge. Dieses war bisher im Vertrag nicht genannt und wurde neu in § 12 Abs. 2 aufgenommen. Hinsichtlich der Beträge wird auf die Vorlagen DrS/2021/101-1 und DrS/2021/101-2, die dortigen Erläuterungen sowie Erklärungen von Seiten der Verwaltung und des Geschäftsführers in den Ausschusssitzungen verwiesen. Die Kalkulation des Vereins vom Juli 2021 wird als Anlage (Anlage 7 dieser Vorlage) Bestandteil des Vertrages.
Der Gesamtbetrag in Höhe von 2.684.100 EUR wurde für den Haushalt 2022 angemeldet. In den einzelnen Teilplänen sind berücksichtigt:
36610 JugendAkademie 1.261.500 EUR
25212 Kunst- u. Kulturförderung 510.000 EUR
26311 Kreismusikschule 912.600 EUR
7. Einnahmeausfälle aufgrund von Ermäßigungen
Der FD 51.10 Kita, Jugend, Schule, Kultur bereitet zzt. die Vorlage DrS/2021/166 „Richtlinie zur Förderung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen auf Grundlage von §§ 11 und 90 SGB VIII“ für eine Beratung im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 15.02.2022 vor. In § 13 Abs. 1 des Vertragsentwurfes wurde bereits berücksichtigt, dass dieses zukünftig anzuwenden ist.
Im Teilplan 3631 (Prod. 3631110) Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz sind schon seit Jahren unter Konto 5331000200 Mittel in Höhe von 5.000 bereitgestellt für Sozialleistungen an natürliche Personen aufgrund von Ermäßigungen nach § 90 SGB VIII. Diese wurden bisher nie in Anspruch genommen, da es bisher keine Regelungen dafür gab. Die Verwaltung wird prüfen, welche Möglichkeiten es gibt. Übergangsweise wurde § 13 Abs. 2 eingefügt, der eine analoge Anwendung der Musikschulrichtlinien ermöglicht.
8. Buchführung, Rechnungswesen, Verwendungsnachweis, Berichtspflicht
In den §§ 14 und 15 waren einige Änderungen möglich, weil der Verein während der Laufzeit des bisherigen Vertrages die Handlungsempfehlungen aus der gemeinsamen Businessplanung 2016/2017 mit der Aktive Management Beratung GmbH (AMB) vom 10.Mai 2016 umgesetzt hat und regelmäßig danach arbeitet.
Da ist § 12 Abs. 2 nunmehr die Fehlbedarfsfinanzierung konkret festgelegt ist, musste § 15 Abs. 3 eingefügt werden, d.h. sofern die jährliche Zuwendung nicht in vollem Umfang benötigt wurde, sind die überschüssigen Mittel nach Aufforderung an den Kreis zu erstatten. Eine evt. Rückforderung muss nach Prüfung des jährlichen Verwendungsnachweises per Bescheid festgesetzt werden.
Da der Kreis den Verein zu einem erheblichen Anteil finanziert wurde analog zum Landesrecht in § 15 Abs.5 aufgenommen, dass auf die Förderung durch den Kreis im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Vereins z.B. auf Plakaten, in Presseveröffentlichungen oder in digitaler Form in geeigneter Weise hinzuweisen ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 2022: 2.684.100 EUR 2023: 2.740.500 EUR 2024: 2.798.000 EUR 2025: 2.861.500 EUR 2026: 2.932.400 EUR |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: für Hh-Planung 2022 angemeldet: a) 3661000 JugendAkademie 1.261.500 EUR b) 2521200 Kunst- und Kulturförderung 510.000 EUR c) 2631100 Kreismusikschule (VJKA) 912.600 EUR | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: a) 5317170000 lfd. Zuw. Jugendbildungsstätte b) 5318000000 Zuw&Zusch.f. lfd. Zwecke an übrige Bereiche c) 5317170000 lfd. Zuw. Jugendbildungsstätte |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 6: Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und ermöglichen ein lebenslanges Lernen. Wir fördern ein vielfältiges Kultur-, Sport- und Freizeitwesen. |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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364,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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123 kB
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4
|
(wie Dokument)
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228,1 kB
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5
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
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6
|
(wie Dokument)
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7,4 MB
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7
|
(wie Dokument)
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435,1 kB
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