Drucksache - DrS/2021/084-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und B 90 / Grüne zur Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplanes (KEP)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- L Azubi
- Verfasser 1:
- CDU, SPD, B 90 / Grüne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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16.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.11.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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02.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen,
der Kreistag möge beschließen:
In der Verantwortung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport (BKS) wird
gemäß den strategischen Zielen des Kreises Segeberg ein Kulturentwicklungsplan
(KEP) erarbeitet. Dazu wird federführend ein Arbeitskreis „Kulturentwicklungsplanung (AK-KEP)“ eingesetzt. Jede Fraktion entsendet ein Mitglied und benennt eine Vertretung. Darüber hinaus gehört der Ausschussvorsitzende des BKS dem Arbeitskreis an. An den Sitzungen des Arbeitskreises nimmt die Verwaltung teil.
Gäste aus dem Kulturbereich nehmen auf Einladung hin teil.
Die Verwaltung wird damit beauftragt, eine Moderatorin bzw. einen Moderator, der diesen Prozess neutral begleiten und steuern soll, zu engagieren.
Die Verwaltung trifft im Rahmen ihrer Prozessverantwortung alle organisatorischen Vorkehrungen, damit im 1. Quartal 2022 die Startkonferenz einberufen werden kann, welche die Grundlagen für die Konzeptentwicklung legen soll. Dabei können die Planungen und Erfahrungen der Stadt Norderstedt und der Kreise Nordfriesland und Stormarn eine Orientierungshilfe bieten. Im Haushaltsplan 2022 werden für die Kulturentwicklungsplanung Mittel in Höhe von 20.000 € zur Verfügung gestellt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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547,8 kB
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