Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/293

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg fördert die Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote für Schul-IT Dienstleistungen ab 2022 mit 200.000€. Die Mittel sind im Haushaltentwurf für 2022 nicht enthalten und müssen über die Änderungsliste eingeworben werden. Die Förderung soll zur Feststellung der Bedarfe und zur Unterstützung der Kreis Kommunen bei der Schuldigitalisierung im Rahmen von Schul-IT Dienstleistungen dienen. Mit dem Auslaufen der Antragsfrist zum DigitalPakt Schule zum 31.12.2022 ist eine schnelle Umsetzung erforderlich. Dabei stehen die fachliche Beratung der Schulträger und Schulverbände sowie die technische Unterstützung bei der Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen im Vordergrund.

 

Die 2021 neu geschaffene Fachabteilung Schul-IT Dienstleistungen beim Kreis Segeberg (gemäß DrS/2020/251) kann zu Unterstützung einzelner Schulträger oder eines Schulverbandes auch administrative Aufgaben zur Wartung und zum Support übernehmen, wenn dies zur erfolgreichen und nachhaltigen Umsetzung der Schuldigitalisierung inklusive Service und Support Strukturen beitragen kann.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Kreis Segeberg fördert die Weiterentwicklung der in 2021 gestarteten Unterstützungsangebote für Schul-IT Dienstleistungen ab 2022 mit 200.000€. Die Förderung soll zur Feststellung der Bedarfe und zur Unterstützung der Kreis Kommunen bei der Schuldigitalisierung im Rahmen von Schul-IT Dienstleistungen dienen. Mit dem Auslaufen der Antragsfrist zum DigitalPakt Schule zum 31.12.2022 ist eine schnelle Umsetzung erforderlich. Dabei stehen die fachliche Beratung der Schulträger und Schulverbände sowie die technische Unterstützung bei der Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen im Vordergrund.

 

Die 2021 neu geschaffene Fachabteilung Schul-IT Dienstleistungen beim Kreis Segeberg (gemäß DrS/2020/251) kann zu Unterstützung einzelner Schulträger oder eines Schulverbandes auch administrative Aufgaben zur Wartung und zum Support übernehmen, wenn dies zur erfolgreichen und nachhaltigen Umsetzung der Schuldigitalisierung inklusive Service und Support Strukturen beitragen kann.

 

Die Fachabteilung Schul-IT Dienstleistungen, angesiedelt im Fachdienst 10.50 (Informations- und Kommunikationsmanagement), mit insgesamt sieben Vollzeitstellen aus dem Schul-IT Dienstleistungsspektrum, konnte zum Sommer/Hebst 2021 mit zunächst vier IT Fachleuten besetzt werden. Diese Stellen decken die Bereiche IT-Infrastruktur und IT-Verfahrensbetrieb ab. Die Stellen für die Gesamtleitung der Fachabteilung und zwei Administrationsstellen konnten noch nicht besetzt bzw. wiederbesetzt werden.

 

 

 

 

Sachverhalt:

Im Jahre 2019 starte in Deutschland der DigitalPakt Schule mit einer bundesweiten Förderung zum Aufbau von digitalen Lehr- und Lerninfrastrukturen an allen deutschen Schulen durch die Schulträger und Schulverbände. Mit dem Ende des kommenden Jahres, am 31.12.2022, läuft in ganz Deutschland, so auch in Schleswig-Holstein, die Antragsfrist zum DigitalPakt Schule aus. Viele Schulträger haben sich bereits auf den Weg gemacht Maßnahmen zur Schuldigitalisierung umsetzen. Allerdings zeigt sich zu gleich, dass eine größere Zahl von Schulträgern nach wie vor großen Beratungs- und Unterstützungsbedarf beim Thema Schuldigitalisierung hat. Im Kreis Segeberg begleitete bisher das Bildungsmanagement diesen Prozess mit Angeboten zur Beratung der verschiedenen Gremien, fachlichen Vernetzungsangeboten und der kontinuierlichen Informationsweitergabe aus den Facharbeitsgruppen auf Landesebene.

 

Immer deutlicher zeigt sich aber auch, das bei der Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen zur Schuldigitalisierung, sehr konkrete Unterstützung durch die Übernahme einzelner Aufgaben und Inhalte, wie z.B. im Themenfeld Endgeräte, besteht. Hierbei gilt, je kleiner der Schulträger, desto größer sind Bedarfe zur konkreten und sofortigen Unterstützung im gesamten Themenfeld. Und das möglichst ab sofort.

 

Schul-IT Dienstleistungen beim Kreis Segeberg Mitte 21 gestartet

 

Mit der DrS/2020/251 wurde auf Vorschlag des Fachdienstleiters Informations- und Kommunikationsmanagement (FDL 10.50 – IuK) und des Bildungsmanagements (FB Jugend und Bildung) die Schaffung einer neuen Fachabteilung für Schul-IT Dienstleistungen, mit sieben neuen Vollzeitkräften, fünf davon unbefristet, vorgeschlagen und am 3.12.2020 durch den Kreistag beschlossen.

 

Bis zur Jahresmitte 2021 konnten die ersten drei Stellen in der neuen Abteilung Schul-IT Dienstleistungen erfolgreich besetzt werden. Nach der Gesamtleitung der Fachabteilung und zwei System Engineer Stellen, wurden auch die beiden Systemadministrationsstellen besetzt, sodass die Schul-IT Dienstleistungsabteilung zum Herbst 2021 zum ersten Mal vollumfänglich in den Aufbau der Beratungs- und technischen Unterstützungsdienstleistungen einsteigen konnte.

 

Leider zeigt sich nach den ersten Monaten der gemeinsamen Arbeit, dass die zum Sommer gestartete Gesamtleitung der Fachabteilung den Anforderungen an die neue Aufgabengestaltung, die Anleitung des Teams und die in dem komplizierten Aufgabenfeld Schul-IT Dienstleistungen geforderte Fähigkeit zur strukturierten Neuaufstellung des Tätigkeitsfeldes, nicht vollumfänglich gewachsen war. Um den Aufbau und die Weiterentwicklung der Schul-IT Dienstleistungen, so wie diese in der DrS/2020/251 beschrieben sind, nicht zu gefährden und 2022 möglichst zeitnah in die konkrete Zusammenarbeit mit Schulträgern und Schulverbänden einsteigen zu können, hat sich der Kreis für eine erneute Ausschreibung der Stelle entschieden.

 

Schwerpunkte Schul-IT Dienstleistungen 2022

In Zusammenarbeit mit dem Fachdienstleiter für Informations- und Kommunikationsmanagement, den vier verbliebenen Teammitgliedern der Schul-IT Dienstleistungen und dem Bildungsmanagement, konnten in den vergangenen Wochen konkrete Aufgabenfelder konkretisiert werden, die als die Hauptarbeits- und Angebotsschwerpunkte der Schul-IT Dienstleistungen Kreis Segeberg gewählt wurden. Dazu gehören:

 

  • Endgerätemanagement für Schüler*innen Endgeräte

 

  • Endgerätemanagement für Lehrkräfte Endgeräte

 

  • Cloudspeicherdienste, insbesondere zur Datensicherung, für Schulen

 

  • Entwicklung von Angeboten für virtuelle Arbeitsplätze nach schulischem Anforderungsprofil für Lehrkräfte und Schulverwaltungspersonal

 

  • Infrastrukturberatung zu den geplanten oder bereits in Umsetzung befindlichen Digitalisierungsmaßnahmen u.a. im Rahmen des DigitalPakt Schule, insbesondere vor dem Hintergrund von möglichen Angeboten zur IT-Support und Administrationslösungen 

 

Perspektivisch sollen die oben gennannten Angebote auch auf weitere an Schule tätige Personengruppen ausgeweitet werden:

 

  • Endgerätemanagement für an Schule Tätige (Schulassistent*innen, Schulsoziarbeiter*innen, Ganztagsmitarbeiter*innen)

 

Bedarf für Basisförderung zur Umsetzung von Schul-IT Dienstleistungen

 

Neben dem vorhalten von gut eingearbeitetem Fachpersonal unterschiedlicher Arbeitsgebiete und den hohen fachlichen Anforderungen im Aufgabenfeld schulische Digitalisierung, die auch die Unterstützung von externen IT-Dienstleistern mit sich bringt, ist eine Basisförderung für die Fachabteilung ein wichtiger Gelingensfaktor für die erfolgreiche Etablierung der oben benannten Dienstleistungen. Neben dem Vorhalten von eigener digitaler Infrastruktur (u.a. im Bereich Hard- und Software) zur Umsetzung der verschiedenen Dienstleistungen, besteht schon jetzt der Bedarf, je nach fachlicher Fragestellung, in der Zusammenarbeit mit Schulträgern und Schulverbänden, zu beauftragendes externes Fachpersonal mit in das Beratungsangebot der Schul-IT Dienstleistungen zu inkludieren.

 

Somit kann den Beteiligten Schulträgern und Schulverbänden sehr zeitnah ein zusätzliches Angebot an Beratung und Unterstützung zur Verfügung gestellt werden, dass in der neuen Abteilung der Schul-IT Dienstleistungen des Kreises erst auf lange Sicht aufgebaut und mit zusätzlichen Personalstellen hinterlegt werden könnte. Im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung und zur schnellen Realisierung der benötigten Beratungs- und Unterstützungsleistungen vor an Ort am Schauplatz der Digitalisierung, den Schulen, ist deshalb entscheidend, dass die Schul-IT Dienstleistungsabteilung für spezifische Fragestellungen, zeitlich begrenzt, zusätzliche externe fachliche Personalressourcen realisieren kann. Die Basisförderung dient auch hier zur Absicherung dieser Dienstleistung.

 

In der DrS/2020/295 hatte die Fraktion WI-SE für 2021 eine Förderung von 200.000 € mit Sperrvermerk beantragt und mit dem Kreistagsbeschluss vom 03.12.2020 erfolgreich für den Haushalt 2021 einwerben können. Die damit verbundenen Auflagen des Beschlussvorschlages zur Erstellung einer Richtlinie zur Unterstützung von Schulträgern bei der Beauftragung von externen IT-Dienstleistern (zum 1. Quartal 21) hat sich aber in mehrfacher Hinsicht als schwierig herausgestellt. 

 

So muss zunächst angeführt werden, dass aufgrund der skizierten Personalentwicklung erst im 3. Quartal 2021 die benötigen Fachstellen der Schul-IT Abteilung gemeinsamen die Einarbeitung ins Fachgebiet aufnehmen konnten. Zugleich stellte sich bei der Verwaltung die Frage, ob es nicht gegen die geltenden Förderregeln des DigitalPakt Schule verstößt, wenn dort förderfähige Gegenstände, wie die externe Beauftragungen von IT Dienstleistern, nun auch zusätzlich vom Kreis gefördert werden sollen.

 

Ebenso wiederspricht es nach Auffassung der Verwaltung, der Grundphilosophie des Antrags (DrS/2020/251) und dem daraus resultierenden Auftrag zum Aufbau einer eigenen Schul-IT Dienstleistungsabteilung beim Kreis Segeberg, wenn diese dann nur dazu dienen soll andere Dienstleister einem Schulträger zuzuführen und diese aus Kreismitteln direkt zu fördern. Insbesondere, wenn unter dem Gesichtspunkt der nachhaltigen und kostenneutralen Etablierung von Schul-IT Dienstleistungen beim Kreis, ohne Gewinnabsichten aber unter Einbeziehung der Wirtschaftlichkeit, gewinnorientierten Dienstleistern Vorschub geleistet werden soll. Selbstverständlich wird die Fachabteilung, wie zuvor beschrieben, auch externe Dienstleister mit einbeziehen, dies dient aber alleinig dem Ziel, den zugrundeliegenden Fragestellungen fachlich möglichst umfassend zu begegnen, und zugleich das eigene IT Know-how zu um externen Sachverstand zu ergänzen.  

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Ab 2022 fördert der Kreis Segeberg die Weiterentwicklung der Schu-IT Dienstleistungen mit 200.000 € jährlich. Die Mittel sind im Haushaltentwurf für 22 nicht enthalten und müssen über die Änderungsliste eingeworben werden.

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 1114500

 

In der Ergebnisrechnung 2022 ff.

Produktkonto: 527101

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Loading...