Drucksache - DrS/2021/235
Grunddaten
- Betreff:
-
Einbau einer Aufzugsanlage - BBZ Segeberg, Haus B
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Liegenschaften und Bauprojekte
- Bearbeitung:
- Nancy Wiencke
- Beteiligt:
- FB Jugend und Bildung; Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Verfasser 1:
- Lexau, Michaela
- Ziele:
- 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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09.11.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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16.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.11.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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02.12.2021
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Im Folgenden wird bezogen auf die Bedarfsanmeldung des BBZ-Segeberg der Einbau einer Aufzugsanlage im Haus B dargestellt.
Sachverhalt:
Auf Grundlage der Bedarfsanmeldung (Anlage 1) für den Einbau einer barrierefreien Aufzugsanlage im Haus B des BBZ-Segeberg hat der Fachdienst Technisches Gebäudemanagement die baulichen Voraussetzungen geprüft. Zusammen mit dem BBZ wurde bei einer Ortsbegehung ein möglicher Standort im Atrium gefunden. Der Aufzug soll außen, vor der Fassade, geführt und damit die Eingriffe in den baulichen Bestand minimiert werden. Das Atrium kann über eine leichte Anpassung im Gelände barrierefrei erreicht werden, so dass dann alle Geschosse über den Aufzug zu erreichen sind.
Der zu erwartende Kostenrahmen beläuft sich auf ca. 370.000 €, brutto.
Die Kostenaufteilung ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Es ist vorgesehen alle weiteren erforderlichen Planungsleistungen extern zu vergeben, auf eine stufenweise Vorlage zur Beschlussfassung soll aufgrund des übersichtlichen Kostenrahmens verzichtet werden.
Die Baumaßnahme soll in 2022 umgesetzt werden. Um noch einen Kreistagsbeschluss in 2021 zu ermöglichen, muss die Reihenfolge der Beschlussfassung hier ausnahmsweise getauscht werden. Die Beschlussfassung des Bauausschusses erfolgt vorbehaltlich der Bedarfsfeststellung durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport, da dieser in der Sitzungsreihenfolge später ansteht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Es müssen investive Mittel in Höhe von insgesamt 370.000 € im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellt werden. Die im Haushaltsentwurf 2022 eingeplanten Mittel werden zu 40 % als Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt. |
x | Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 1116 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 1116xxx.7851 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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79,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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50,4 kB
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