Drucksache - DrS/2020/208-5
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Haus A der Kreisverwaltung - Bauvorbereitung / vorgezogener Abbruch
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Liegenschaften und Bauprojekte
- Bearbeitung:
- Nancy Wiencke
- Verfasser 1:
- Lexau, Michaela
- Ziele:
- 2. Ziel 2 - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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09.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.11.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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02.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Verwendung der bereitgestellten investiven Mittel in Höhe von
- 850.000 € für die Bauvorbereitungsmaßnahme im Haus B und Kreistagsgebäude
und
- 1.920.000 € für den vorgezogenen Abbruch.
Der Fachdienst 11.60 wird beauftragt die Maßnahmen wie beschrieben umzusetzen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Im Folgenden wird der Sachverhalt zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen und ggf. Verkürzung der Projektlaufzeit zur Baumaßnahme Neubau Haus A der Kreisverwaltung dargestellt.
Sachverhalt:
Gemäß Beschluss des Kreistages vom 03.12.2020 (DrS/2020/208-1) hat die stufenweise Umsetzung der Baumaßnahme begonnen.
Die VgV-Verfahren für die Planungsleistungen sind abgeschlossen, der jeweilige Vertragsabschluss erfolgt Ende Oktober, so dass im November mit den Planungen begonnen werden kann.
- Bauvorbereitungsmaßnahmen Haus B und Kreistagsgebäude
Für den termingerechten Projektablauf ist es erforderlich, dass im Jahr 2022 die Planung und Beauftragung der erforderlichen Umbauarbeiten im Bestand erfolgen. Die Gebäudekomplexe Kreistag und Haus B müssen soweit ertüchtigt und hergerichtet werden, dass ihre Funktion ohne Haus A und Verbindungsgang gesichert ist.
Hierfür sind unter anderem folgende Maßnahme erforderlich:
- Auslagerung des Trafos aus dem Verbindungsgang
- Abbruch der Carportanlage hinter Haus B (neuer Standort Trafo)
- Installation eines neuen Trafos (ca. 1000 kVA)
- Installation einer neuen Unterverteilung im Haus B
- Verlegen der Brandmeldezentrale im Haus B
- Umlegen diverser Versorgungsanschlüsse (Strom, Telefon, LWL, Fernwärme)
- Umlegen/Abschalten von externen Funkantennenanlagen
- Herrichten eines barrierefreien Zugangs für die Besucher der Kreisverwaltung im Haus B mit Empfangs- und Warteraum, Kassenautomat und barrierefreier WC-Anlage
- Umbau der Lagerräume und Sondernutzungsflächen im Untergeschoss Haus B
- Schaffung von Unterstellmöglichkeiten für Winterdienstgeräte (Garagen während der Bauzeit nicht zugänglich)
- Herrichten von barrierefreien Zugängen und WC-Anlagen für das KT-Gebäude
- Herrichten einer eigenständigen Wärmeversorgung KT-Gebäude
Für diese Maßnahmen werden ca. 850.000 € benötigt, davon ca. 300.000 € für die neue Trafoanlage.
Diese Umbauten sollen nach Möglichkeit nicht zurückgebaut werden, sondern auch für den späteren Betrieb nach Fertigstellung des Neubaus Haus A erhalten bleiben.
Die Kosten sind im Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme „Neubau Haus A der Kreisverwaltung“ enthalten. Die Planung, Ausschreibung und Vergabe der Bau- und Lieferleistungen und Beginn der Bauausführung sind für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehen, der Mittelabfluss erfolgt zum Teil erst im Haushaltsjahr 2023.
Mittelbedarf 2022: 300.000 €
Mittelbedarf 2023: 550.000 €
- Vorgezogener Abbruch Haus A und Verbindungsgang
Der bisherige Rahmenterminplan sieht vor, dass die Entwurfsplanung im 3. Quartal 2022 abgeschlossen ist und die HU-Bau in der Herbst-Sitzung 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt wird (2. Stufe).
Im Anschluss folgt die Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie die Ausschreibung der Bauleistungen, so dass dann bis zur letzten Sitzung in 2024 mit den bis dahin vorliegenden Angeboten (Kostenanschlag) und verpreisten Leistungsverzeichnissen (Kostenvoranschlag) 70-80 % Kostensicherheit erreicht ist (Beschlussfassung 3. Stufe – Freigabe zur Bauausführung).
Die interne Planung sieht vor, dass die Belegschaft Haus A und Verbindungsgang bis Ende 2022 in den LeVo-Park und in die Waldemar-von-Mohl-Straße umgezogen ist.
Durch den Leerstand am Hauptsitz und Ausführung der unter Pkt. 1 genannten Maßnahmen, Ende 2022 und Anfang 2023, könnte noch Ende 1. Quartal 2023 mit dem Abbruch Haus A und Verbindungsgang begonnen werden.
Durch das Vorziehen des Abbruchs ist eine Verkürzung der Gesamtdauer des Projektes um bis zu 10 Monate möglich, d. h. auch die Anmietungen könnten 10 Monate früher beendet werden.
Zu beachten ist jedoch, dass durch einen vorgezogenen Abbruch die 70-80 % Kostensicherheit (Beschlussfassung 3. Stufe) nicht mehr gegeben wäre.
Zum möglichen Abbruchbeginn im Frühjahr 2023 liegen weder Kostenvoranschlag noch Kostenanschlag vor, so dass als alleinige Grundlage die HU-Bau (Kostenberechnung) heranzuziehen wäre. Das Risiko wird seitens des Technischen Gebäudemanagements für vertretbar gehalten, da bereits zum Ende der Leistungsphase 2 nach HOAI eine vertiefte Kostenschätzung vorgelegt werden muss und diese dann im Zuge der Aufstellung der HU-Bau nochmals eingehend überprüft wird.
Die Abbruchkosten sind im Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme „Neubau Haus A der Kreisverwaltung“ enthalten und belaufen sich derzeit auf ca. 1.600.000 €, zuzüglich ca. 320.000 € Baunebenkosten.
Die Planung, Ausschreibung und Vergabe der Abbruchleistungen müsste im Jahr 2022 erfolgen, die Durchführung in 2023.
Mittelbedarf 2022: 200.000 €
Mittelbedarf 2023: 1.720.000 €
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Im Haushaltsentwurf 2022 stehen insgesamt 2.200.000 € (davon 880.000 € als Verpflichtungsermächtigung) zur Verfügung.
Im Haushaltsentwurf 2023 werden insgesamt Mittel in Höhe von 3.800.000 € eingeplant (s. DrS/2020/208-1).
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x | Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 1116 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: 1116941.7851 |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57,3 kB
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