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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/287

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

 

Für die Durchführung von Aufgaben aus dem Bereich des Gehölz-, Baum- und Knickschutzes durch eine*n Dienstleister*in werden 40.000 € im Budget 2022 bereitgestellt.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

In der Unteren Naturschutzbehörde stellt die Bearbeitung von Baum-, Gehölz- und Knickangelegenheiten ein bearbeitungsintensives Aufgabenfeld mit hohen Fallzahlen über das ganze Jahr dar.

Zum Auffangen von Belastungsspitzen ist die Vergabe von Aufgaben an eine*n externe*n Auftragnehmer*in geplant.

 

Sachverhalt:

In der Unteren Naturschutzbehörde stellt die Bearbeitung von Baum-, Gehölz- und Knickangelegenheiten ein bearbeitungsintensives Aufgabenfeld mit hohen Fallzahlen über das ganze Jahr dar.

Aufgrund der gesetzlichen Fällverbotsfrist vom 01. März bis 30. September jeden Jahres kommt es im Herbst und im zeitigen Frühjahr regelmäßig zu besonders hohen Fallzahlspitzen, teils mit langem zeitlichem Nachlauf.

Die in diesem Zusammenhang anfallenden ordnungsrechtlichen Verfahren erstrecken sich zum Teil über mehrere Monate, so dass permanent Fachdienstpersonal in der erforderlichen Stärke verfügbar sein muss, um die bestehenden Aufgaben erfüllen und fachlich begleiten zu können. Dies führt immer wieder dazu, dass andere Pflichten der Unteren Naturschutzbehörde nicht oder nicht im erforderlichen Maß wahrgenommen werden können.

Insbesondere die Knickkontrollen und die Bearbeitung angezeigter Verstöße gegen gesetzliche Schutzvorschriften erlauben jedoch keinen Aufschub, da anderenfalls Verstöße nicht ausreichend dokumentiert und in der Folge lediglich unzureichend oder gar nicht geahndet werden können.

 

Aus den angeführten Gründen plant die Untere Naturschutzbehörde für einen Zeitraum von fünf Monaten die Vergabe von Aufgaben aus dem Bereich des Gehölz-, Baum- und Knickschutzes an eine*n externe*n Auftragnehmer*in.

Für das Jahr 2022 werden bei Vergabe der Leistungen und einem Stundensatz von € 75,- für einen Baumkontrolleur Kosten in Höhe von rund € 40.000,- anfallen.

 

Die Aufgabenstellung beinhaltet:

 

  1. Die fachliche Beurteilung und Aufnahme von Fällanträgen für Baum- und Gehölzbeseitigungen gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie Eingriffe in gesetzlich geschützte Knicks einschließlich der Aufschlussberatung.
  2. Die Ermittlung und Dokumentation von ungenehmigten angezeigten Eingriffen in Knick- und Gehölzbestände bzw. Einzelbäume sowie die anschließende Aufbereitung in Form eines Vermerks zur Abgabe an die Verwaltung, damit gegebenenfalls erforderliche ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden können.
  3. Die Bearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung möglicher artenschutzrechtlicher Belange.

 

Die Leistung umfasst nicht:

 

  1. Die Durchführung einer umfassenden Rechtsberatung.
  2. Die abschließende rechtliche Prüfung und Genehmigung.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 554

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 5431610000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

Die Mittel werden über die Änderungsliste aufgenommen.

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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