Drucksache - DrS/2021/280
Grunddaten
- Betreff:
-
VGN - Investitionskosten 2022-2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Gleichstellungsbeauftragte; FB Zentrale Steuerung; FB Umwelt, Planen, Bauen; Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Maßow, Julia
- Ziele:
- 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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24.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.11.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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02.12.2021
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
In der Aufsichtsratssitzung der VGN am 28.09.2021 wurde durch die Geschäftsführung der VGN der Wirtschaftsplan 2022 sowie die mittelfristige Planung bis 2025 vorgelegt. Für die Jahre 2022-2025 fallen insgesamt investive Kosten in Höhe von 15 Mio. Euro für die VGN an. Der Kreis Segeberg als Gesellschafter der VGN hat davon 6,85 Mio. Euro zu tragen.
Sachverhalt:
Die Geschäftsführung der VGN hat dem Aufsichtsrat am 28.09.2021 den Wirtschaftsplan für 2021 inklusive des mittelfristigen Planungsansatzes bis 2025 vorgestellt.
In den Jahren 2022-2025 sind erhebliche Investitionen in die Streckeninfrastruktur vorzunehmen. Als größtes Projekt benennt die VGN den Neubau des Stellwerks Ochsenzoll, das von 2021-2025 umgesetzt wird. Weiterhin werden Schwellen und Weichen erneuert, und es bedarf der Erneuerung von Fahrkartenautomaten sowie von kommunikationstechnischen Anlagen, wie zum Beispiel elektronischen Zugzielanzeigern.
In den Jahren 2026 und 2027 ist mit weiteren investiven Kosten zu rechnen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht verlässlich dargestellt werden können.
Folgendermaßen verteilen sich die investiven Kosten des Gesellschafters Kreis Segeberg auf die Jahre:
Jahre | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Kosten | 1.935.000 € | 685.000 € | 1.020.000 € | 3.205.000 € |
Die Ansätze sind bereits in der Änderungsliste erfasst.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten
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X | Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 547 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: 7815 |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja Eine Verbesserung der ÖPNV Infrastruktur kommt allen Personengruppen zu Gute. |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja Vor allem neue Fahrkartenautomaten sind für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen hilfreich. |
