Bericht der Verwaltung - DrS/2021/258
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausweisung des FFH-Gebietes DE-2025-303 "Hasenmoor" zum "Naturschutzgebiet Hasenmoor"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Bearbeitung:
- Ralf Borchers
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Gleichstellungsbeauftragte; FB Zentrale Steuerung
- Ziele:
- 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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24.11.2021
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Das FFH-Gebiet Hasenmoor befindet sich überwiegend im Eigentum des Kreises Segeberg. Es ist Teil eines landesweiten Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems.
Es besteht zu einem großen Teil aus Moorflächen, die dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen und im Rahmen eines Managementplanes zur Wiedervernässung eingestaut werden.
Durch die UNB des Kreises Segeberg wurde die Ausweisung des Hasenmoores als Naturschutzgebiet beantragt, um die Schutzziele für das Gebiet durchsetzen zu können. Gleichzeitig dient die Ausweisung zum Naturschutzgebiet der Umsetzung von Zielvorgaben des Bundes und der Länder zum Moor- und Klimaschutz.
Sachverhalt:
Das Hasenmoor mit einer Größe von etwa 275 ha ist seit 2007 FFH-Gebiet (Code-Nr.: DE-2025-303) und befindet sich überwiegend im Eigentum des Kreises Segeberg.
Es ist Teil des Schwerpunktbereiches Nr. 152 „Hasenmoor“ des landesweiten Schutzgebiet- und Biotopverbundsystems (MUNL 2003) und hält die naturräumliche Verbindung zwischen dem nördlich gelegenen FFH-Gebiet 2026-303 „Osterautal“ und dem östlich gelegenen FFH-Gebiet 2026-305 „Altwaldbestände im Segeberger Forst“ aufrecht.
Rund 80 % der Gesamtfläche des Hasenmoores sind Moorflächen, welche dem gesetzlichen Biotopschutz nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21 LNatSchG unterliegen.
Der ehemals industriell abgetorfte Bereich des Hasenmoores wurde in den 1970er Jahren durch den Kreis Segeberg erworben und seitdem eingestaut. Weitere abgetorfte Flächen (bäuerliche Hand-Torfstichbereiche), die ebenfalls in Kreiseigentum sind, wurden 2007 und 2010 eingestaut.
Ein seit 2010 vorliegender Managementplan verfolgt als übergreifendes Ziel die Erhaltung eines vielgestaltigen Hochmoorkomplexes mit hoher Anzahl unterschiedlicher Moorlebensräume (Hochmoor, Übergangsmoor, Vernässungsbereiche mit Regenerationspotential).
In jüngster Vergangenheit kam es im Hasenmoor aus Sicht des Natur- und Artenschutzes immer wieder zu problematischen Handlungen durch Freizeitaktivitäten verschiedener Besuchergruppen, wie durch den Naturschutzdienst des Kreises Segeberg ermittelt wurde. Beispielhaft sind hier das Verlassen der Wege oder freilaufende Hunde zu nennen – Handlungen also, die in der freien Landschaft nicht generell verboten sind, die jedoch in den sensiblen Bereichen des Hasenmoores unerwünschte Störungen darstellen.
Bei einer Ausweisung des Hasenmoores als Naturschutzgebiet würde durch die aufzustellende Naturschutzgebietsverordnung definiert werden, welche Handlungen zulässig und welche Handlungen verboten sind. Die Regeln sind somit für alle Besucher*innen des NSG eindeutig und transparent dargestellt. Dies erleichtert die Argumentation der vor Ort tätigen Angehörigen des Naturschutzdienstes und ermöglicht erst die Ahndung von Verstößen und die Durchsetzung der Schutzziele für das Hasenmoor.
Weiterhin diente eine Ausweisung des Hasenmoores als Naturschutzgebiet der konsequenten Umsetzung der Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorschutz vom 20.10.2021.
Die UNB ist bereits für die Umsetzung des Managementplanes für das FFH-Gebiet Hasenmoor zuständig.
Durch eine Ausweisung als Naturschutzgebiet kämen für die UNB keine weiteren Aufgaben hinzu; die Betreuung würde wie bisher durch den Naturschutzdienst und Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde erfolgen.
Aus den angeführten Gründen hat die UNB des Kreises Segeberg mit Datum vom 09.09.2021 bei der obersten Naturschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein einen Antrag gemäß § 13 LNatSchG auf Ausweisung der kreiseigenen Flächen des FFH-Gebietes DE‑2025-303 zum „Naturschutzgebiet Hasenmoor“ gestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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