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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/285

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stelle 1.25200.XXXX in den Stellenplan 2022.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Anmeldung zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 ff.

hier: Stellenmehrbedarf im Umfang von 1,0 VZS für die Bearbeitung von Kultur­angelegenheiten/-förderungen

 

Sachverhalt:

FB V – Jugend und Bildung

Teilplan 252 – Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen

FD 51.10 – Kita, Jugend, Schule, Kultur

Stellenplan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewer-tung

Kosten

p.a.

Refinan-zierung

Befris-tung

1.25200.xxxx

Verwaltungstech­nische Abwicklung der Kulturangele­genheiten

1 VZS

A11

74.000

EUR

- - -

ja,  bis

nein

 

 

  1. Kulturentwicklungsplanung (KEP)

Die strategische Zielvorgabe der Politik ist es, Kultur zu fördern. Dazu soll eine Kulturentwicklungsplanung durchgeführt werden (vgl. DrS/2021/084 und 084-2). Es wurde bereits verwaltungsseitig darauf aufmerksam gemacht (vgl. DrS/2021/084-1), dass ohne eine Stellenschaffung- und besetzung, keine solche Planungen verwaltungsseitig durchgeführt und/oder begleitet werden können.

 

Für eine Kulturentwicklungsplanung bedarf es einer Ausschreibung für die exter­ne Moderation, die von der Verwaltung vorbereitet und durchgeführt werden muss. Abstimmungen mit der Politik müssen durchgeführt werden. Das Projekt muss verwaltungsseitig korrekt und vollumfänglich begleitet werden. Die Verwal­tung wird dabei in Abstimmungen mit der Politik Verfahrenswege recherchieren und die einzelnen Verfahrensschritte durchführen. Neben der Gremien- und all­gemeinen organisatorischen Arbeit für diese Aufgaben bedarf es einer Kenntnis­lage auch im inhaltlichen Bereich, eine reine Verwaltungserfahrung erscheint da­für nicht zielführend.

 

  1. Kultur im VJKA-Vertrag

Des Weiteren wird der Vertrag mit dem VJKA ab 01.01.2022 neu gefasst. Dieser ist auch im Bereich der Kultur (KulturAkademie, SE-Kulturtage u.a.) zu bearbei­ten.

 

  1. Kulturförderung nach Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg und Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur

Die Kulturförderung wurde im laufenden Kalenderjahr und soll auch im kommen­den Jahr 2022 im konsumtiven Bereich mit zusätzlichen finanziellen Mitteln hin­terlegt werden (vgl. DrS/2021/277). Außerdem ist eine Erweiterung der Förder­möglichkeiten im investiven (z.B. DrS/2021/276) Bereich beantragt.

 

Etliche Einzelanträge bedürfen dabei einer sachlichen und inhaltlichen Prüfung. Daraus resultieren mehr Beratungsfälle der (möglichen) Antragstellenden, mehr Vorbereitungen für die Einzelfallentscheidungen im Fachausschuss, anschließen­de Bescheiderstellungen, Buchungsvorgänge u.a. mehr. Nach dem jeweiligen Projektende sind Verwendungsnachweise zu prüfen und evt. Rückforderungen zu stellen und abzuwickeln.

 

Eventuelle Richtlinien-/ Grundsatzänderungen müssen bearbeitet werden. Frage­stellungen der Richtlinien / Grundsätze müssen ausgelegt werden. Die Ergebnis­se der inhaltlichen Bewertungen werden dem Ausschuss für die politische Be­schlussfassung vorgelegt.

 

  1. Kunst- und Kulturpreisverleihungen

Der Kunst- und Kulturpreis soll auf Antrag der Politik (vgl. DrS/2021/211) jähr­lich durchgeführt werden. Die Verwaltung schlägt eine Änderung der Richtlinie (noch auszuarbeiten) für eine zweijährige Preisvergabe vor. Für die Durchfüh­rung der Preisvergabeverfahren bedarf es der Suche nach Fachrichter*innen, der Bildung der Jury (inkl. Organisation der Treffen, Moderation, Dokumentation), der Vorbereitung von Gremienbeschlüssen, eine Ausschreibung, öffentlicher Be­kanntmachungen u.a. bis zur Entscheidung sowie Vorbereitung und der Durch­führung der eigentlichen Preisvergaben.

 

  1. Wunsch nach mehr Öffentlichkeitsarbeit und Beratungen

Die Beratungen und Bekanntmachungen in allen oben genannten Bereichen sol­len dem politischen Wunsch entsprechend hinsichtlich der Pressearbeit (Home­page-Einträgen etc.) sowie in der Zusammenarbeit mit dem VJKA und den Kul­turschaffenden intensiviert werden.

 

 

  1. Zukunftsprognose

Ein evt. Mehrbedarf wegen der angestrebten (vgl. DrS/2020/254 – 254-02 sowie DrS/2021/120) Schaffung eines Kreis-/Stadtmuseums oder weiteren institutio­nellen Förderungen ist mit dieser Stellenbedarfsanzeige nicht abgedeckt. Auch evt. Ergebnisse bzw. Folgen aus einer Kulturentwicklungsplanung sind bei dieser Anzeige nicht berücksichtigt. Der Stellenmehrbedarf bezieht sich ausschließlich auf die o.g. Mehrarbeit.

 

  1. Bisherige Stellen(anteils)ausstattung

Die bisherige Stelleninhaberin hat lediglich einen Stellenanteil von 0,128 VZS (5,25 Std./Wo.) für alle o.g. Arbeiten. Die Übernahme der Mehrarbeit für den Kulturbereich ist der Kollegin nicht möglich, da diese hauptsächlich für die Be­arbeitung der Jugendarbeit/-förderung zuständig und bereits damit ausgelastet ist. Dieser Arbeitsbereich wurde 2020/2021 vernachlässigt aufgrund der Fülle von Anträgen und Anforderungen im Kulturbereich. Dauerhaft kann der Arbeits­bereich Jugend nicht so stark in den Hintergrund treten.

 

  1. Zusammenfassung Stellenmehrbedarf

Der oben beschriebene Stellenmehrbedarf von 1,0 VZS für den Bereich Kultur wird durch die politischen Beschlussfassungen notwendig und ist daher nicht durch die Durchführung einer Organisationsuntersuchung hinterlegt. Angesichts des bereits massiv gestiegenen Arbeitsaufkommens und der Folgen aus den neu­en Anträgen erkennen der Landrat sowie der Fachdienst 11.00 „Personal, Organi­sation und Verwaltungssteuerung“ den notwendigen Stellenmehrbedarf ab 2022 an. Die notwendigen Mittel werden über die Änderungsliste in den Budgetentwurf für den Haushalt 2022 aufgenommen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Jährliche Arbeitgeber-Brutto-Personalkosten in Höhe von 74.000 EUR zzgl. Gemeinkosten, die über die Änderungsliste in den Budgetentwurf für den Haushalt 2022 aufgenommen werden.

 

 

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 252

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

Die Bearbeitung aller Kulturangelegenheiten und Kulturförderungen wirkt sich auch auf das Leben und Freizeitverhalten von Menschen mit Beeinträchtigun­gen sowie deren Familien aus.

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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