Drucksache - DrS/2021/285
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf für den Fachdienst 51.10, Fachgebiet Kultur für die Jahre 2022 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Torben Wenzel
- Verfasser 1:
- Wenzel, Torben
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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16.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Anmeldung zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 ff.
hier: Stellenmehrbedarf im Umfang von 1,0 VZS für die Bearbeitung von Kulturangelegenheiten/-förderungen
Sachverhalt:
FB V – Jugend und Bildung
Teilplan 252 – Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen
FD 51.10 – Kita, Jugend, Schule, Kultur
Stellenplan-Nr. | Bezeichnung | Anzahl | Bewer-tung | Kosten p.a. | Refinan-zierung | Befris-tung |
1.25200.xxxx | Verwaltungstechnische Abwicklung der Kulturangelegenheiten | 1 VZS | A11 | 74.000 EUR | - - - |
- Kulturentwicklungsplanung (KEP)
Die strategische Zielvorgabe der Politik ist es, Kultur zu fördern. Dazu soll eine Kulturentwicklungsplanung durchgeführt werden (vgl. DrS/2021/084 und 084-2). Es wurde bereits verwaltungsseitig darauf aufmerksam gemacht (vgl. DrS/2021/084-1), dass ohne eine Stellenschaffung- und besetzung, keine solche Planungen verwaltungsseitig durchgeführt und/oder begleitet werden können.
Für eine Kulturentwicklungsplanung bedarf es einer Ausschreibung für die externe Moderation, die von der Verwaltung vorbereitet und durchgeführt werden muss. Abstimmungen mit der Politik müssen durchgeführt werden. Das Projekt muss verwaltungsseitig korrekt und vollumfänglich begleitet werden. Die Verwaltung wird dabei in Abstimmungen mit der Politik Verfahrenswege recherchieren und die einzelnen Verfahrensschritte durchführen. Neben der Gremien- und allgemeinen organisatorischen Arbeit für diese Aufgaben bedarf es einer Kenntnislage auch im inhaltlichen Bereich, eine reine Verwaltungserfahrung erscheint dafür nicht zielführend.
- Kultur im VJKA-Vertrag
Des Weiteren wird der Vertrag mit dem VJKA ab 01.01.2022 neu gefasst. Dieser ist auch im Bereich der Kultur (KulturAkademie, SE-Kulturtage u.a.) zu bearbeiten.
- Kulturförderung nach Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg und Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur
Die Kulturförderung wurde im laufenden Kalenderjahr und soll auch im kommenden Jahr 2022 im konsumtiven Bereich mit zusätzlichen finanziellen Mitteln hinterlegt werden (vgl. DrS/2021/277). Außerdem ist eine Erweiterung der Fördermöglichkeiten im investiven (z.B. DrS/2021/276) Bereich beantragt.
Etliche Einzelanträge bedürfen dabei einer sachlichen und inhaltlichen Prüfung. Daraus resultieren mehr Beratungsfälle der (möglichen) Antragstellenden, mehr Vorbereitungen für die Einzelfallentscheidungen im Fachausschuss, anschließende Bescheiderstellungen, Buchungsvorgänge u.a. mehr. Nach dem jeweiligen Projektende sind Verwendungsnachweise zu prüfen und evt. Rückforderungen zu stellen und abzuwickeln.
Eventuelle Richtlinien-/ Grundsatzänderungen müssen bearbeitet werden. Fragestellungen der Richtlinien / Grundsätze müssen ausgelegt werden. Die Ergebnisse der inhaltlichen Bewertungen werden dem Ausschuss für die politische Beschlussfassung vorgelegt.
- Kunst- und Kulturpreisverleihungen
Der Kunst- und Kulturpreis soll auf Antrag der Politik (vgl. DrS/2021/211) jährlich durchgeführt werden. Die Verwaltung schlägt eine Änderung der Richtlinie (noch auszuarbeiten) für eine zweijährige Preisvergabe vor. Für die Durchführung der Preisvergabeverfahren bedarf es der Suche nach Fachrichter*innen, der Bildung der Jury (inkl. Organisation der Treffen, Moderation, Dokumentation), der Vorbereitung von Gremienbeschlüssen, eine Ausschreibung, öffentlicher Bekanntmachungen u.a. bis zur Entscheidung sowie Vorbereitung und der Durchführung der eigentlichen Preisvergaben.
- Wunsch nach mehr Öffentlichkeitsarbeit und Beratungen
Die Beratungen und Bekanntmachungen in allen oben genannten Bereichen sollen dem politischen Wunsch entsprechend hinsichtlich der Pressearbeit (Homepage-Einträgen etc.) sowie in der Zusammenarbeit mit dem VJKA und den Kulturschaffenden intensiviert werden.
- Zukunftsprognose
Ein evt. Mehrbedarf wegen der angestrebten (vgl. DrS/2020/254 – 254-02 sowie DrS/2021/120) Schaffung eines Kreis-/Stadtmuseums oder weiteren institutionellen Förderungen ist mit dieser Stellenbedarfsanzeige nicht abgedeckt. Auch evt. Ergebnisse bzw. Folgen aus einer Kulturentwicklungsplanung sind bei dieser Anzeige nicht berücksichtigt. Der Stellenmehrbedarf bezieht sich ausschließlich auf die o.g. Mehrarbeit.
- Bisherige Stellen(anteils)ausstattung
Die bisherige Stelleninhaberin hat lediglich einen Stellenanteil von 0,128 VZS (5,25 Std./Wo.) für alle o.g. Arbeiten. Die Übernahme der Mehrarbeit für den Kulturbereich ist der Kollegin nicht möglich, da diese hauptsächlich für die Bearbeitung der Jugendarbeit/-förderung zuständig und bereits damit ausgelastet ist. Dieser Arbeitsbereich wurde 2020/2021 vernachlässigt aufgrund der Fülle von Anträgen und Anforderungen im Kulturbereich. Dauerhaft kann der Arbeitsbereich Jugend nicht so stark in den Hintergrund treten.
- Zusammenfassung Stellenmehrbedarf
Der oben beschriebene Stellenmehrbedarf von 1,0 VZS für den Bereich Kultur wird durch die politischen Beschlussfassungen notwendig und ist daher nicht durch die Durchführung einer Organisationsuntersuchung hinterlegt. Angesichts des bereits massiv gestiegenen Arbeitsaufkommens und der Folgen aus den neuen Anträgen erkennen der Landrat sowie der Fachdienst 11.00 „Personal, Organisation und Verwaltungssteuerung“ den notwendigen Stellenmehrbedarf ab 2022 an. Die notwendigen Mittel werden über die Änderungsliste in den Budgetentwurf für den Haushalt 2022 aufgenommen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Jährliche Arbeitgeber-Brutto-Personalkosten in Höhe von 74.000 EUR zzgl. Gemeinkosten, die über die Änderungsliste in den Budgetentwurf für den Haushalt 2022 aufgenommen werden. |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 252 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Die Bearbeitung aller Kulturangelegenheiten und Kulturförderungen wirkt sich auch auf das Leben und Freizeitverhalten von Menschen mit Beeinträchtigungen sowie deren Familien aus.
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
