Drucksache - DrS/2021/269
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf des Fachdienstes 51.30 für die Jahre 2022 ff.; hier: Teilplan 341 - Unterhaltsvorschussleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Gremien, Kommunikation, Controlling; Finanzen und Finanzcontrolling; Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung; Gleichstellungsbeauftragte; FB Jugend und Bildung; Personalrat
- Verfasser 1:
- Frau Mäder
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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04.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Anmeldung zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 ff.
hier: Stellenmehrbedarf im Umfang von 1,0 VZS des Fachdienstes 51.30, Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe, für die Verstärkung der Sachbearbeitung der Unterhaltsvorschusskasse.
Sachverhalt:
FB V - Jugend und Bildung
Teilplan 341 - Unterhaltsvorschussleistungen
FD 51.30 – Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe
Stellen-plan-Nr. | Bezeichnung | An-zahl | Bewer-tung | Kosten p.a. | Refinan-zierung | Befris-tung |
0.34100.0008 | Verwaltungs-angestellte*r UVK | 1,00 VZS | A10 | 69.000 € | nein | nein |
Erläuterungen:
Im Unterhaltsvorschuss existiert kein offizieller Wert zur Berechnung von Personalschlüsseln. Diese Frage treibt jedoch bundesweit die Kreise und kreisfreien Städte seit Jahren um, da die fehlende Grundlage zu sehr großen Differenzen in der Ausstattung der Unterhaltsvorschusskassen führt.
Basierend auf Ergebnissen einer „Untersuchung des Erfüllungsaufwandes im UVG“ durch das Statistische Bundesamt (Projekt UVG-SGB II) aus August 2016 ergibt sich ein Orientierungswert von 370 Fällen pro Vollzeitäquivalent. Bund, Länder und Kreise/kreisfreie Städte bestätigen diesen Wert auch nach der Gesetzesreform in 2017 als angemessenen Schlüssel für eine gute Durchführung sämtlicher Arbeitsaufgaben im Unterhaltsvorschuss einschließlich des Rückgriffes.
Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken einiger Kreise werden keine regelmäßigen Vergleiche der tatsächlichen Personalausstattungen abgebildet. Zuletzt aus 2019 liegt ein solcher Vergleich für einige schleswig-holsteinische Unterhaltsvorschusskassen vor. Zum damaligen Zeitpunkt war die Unterhalts-vorschusskasse des Kreises Segeberg mit 549 Fällen/VZÄ am schwächsten ausgestattet, während die anderen Unterhaltsvorschusskassen im Land mit 419 bis sogar 189 im Schnitt auf 322 Fälle/VZÄ kamen.
Deutlich wurde bei diesem Vergleich anhand der Rückgriffsquote mit 8,47% in Segeberg und einem Durchschnitt von 12,71% bei den anderen Unterhalts-vorschusskassen, dass die Aufgabenwahrnehmung unter dieser Belastung nicht vollumfänglich zufriedenstellend erfolgen kann.
Mit der Gesetzesänderung in 2017 ist der Erfüllungsaufwand noch gestiegen, da bei der neu hinzugekommenen Gruppe der anspruchsberechtigten Kinder zwischen 12 und 18 Jahren zusätzliche Voraussetzungen zu prüfen sind. Daneben ist die Fallbearbeitung insgesamt anspruchsvoller geworden. So nimmt die Zahl der Auslandsrückgriffe zu, und immer mehr Fälle mit „unbekannter Vaterschaft“ erhöhen den Ermittlungsaufwand enorm. Diese beginnen mit persönlichen intensiven Befragungen der Kindesmütter, erstrecken sich über die Zusammen-arbeit mit Jobcentern, der Arbeitsagentur, Rententrägern, Arbeitgebern, Einwohnermeldeämtern, Ausländerbehörden, der Polizei etc. bis hin zu eigenen Inaugenscheinnahmen von Wohnverhältnissen, die bisher im Kreis Segeberg gar nicht erfolgten, deren Notwendigkeit aber immer deutlicher wird.
Hinzu kommt ein erhöhter Anspruch von Bund und Land an die Aufgaben-erfüllung in den Unterhaltsvorschusskassen. Die statistischen Abfragen zu verschiedenen Arbeitsschritten sind in den letzten Jahren deutlich umfangreicher geworden und mit erhöhtem Rechtfertigungsdruck versehen. Die geforderte Rückgriffsquote z.B. liegt bei mindestens 30%. Die Unterhaltsvorschusskasse des Kreises Segeberg liegt in 2020 weiterhin mit 15,4% unter dem Landesdurchschnitt.
Nach fachaufsichtlichen Hinweisen ist zudem die Aufgabe der Prüfung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Unterhaltsvorschussgesetz mit Festsetzung von Bußgeldern wahrzunehmen, die bisher in der Unterhalts-vorschusskasse des Kreises Segeberg nicht durchgeführt wird. Ebenfalls musste der Umgang mit Niederschlagungen und Verwirkungen umgestellt werden.
Die erhöhten Anforderungen treffen in der Unterhaltsvorschusskasse des Kreises Segeberg aktuell auf einen Personalschlüssel von ca. 635 Fälle/VZÄ mit der tatsächlichen IST-Personalausstattung. Von den aktuell vorhandenen 5,25 VZ-Stellen sind 0,58 wegen befristeter Stundenreduzierungen und Freistellungen der Mitarbeiterinnen nicht besetzt und können aufgrund der Befristung auch nicht ohne Weiteres dauerhaft besetzt werden. Selbst bei voller Besetzung ergäbe sich jedoch immer noch ein Schlüssel von ca. 535 Fälle/VZÄ. Stand jetzt wäre bei ca. 2.800 Fällen ein Mehrbedarf von ca. 2,3 VZS erforderlich, um den Orientierungs-wert von 370 Fälle/VZÄ zu erreichen.
Mit Blick auf die übrigen dringenden Stellenanmeldungen und um die Effekte einer Aufstockung zunächst genauer beurteilen zu können, soll daher in Abstimmung zwischen der FDL 51.30 und dem FD 11.00 Organisation zunächst eine 1,0 VZS eingeworben werden.
Parallel wird der vorhandene Stellenplan in der UVK, der durch die beschriebenen befristeten Reduzierungen noch etwas Spielraum bietet, soweit wie möglich ausgereizt, in dem die freien Anteile zur einer dauerhaften 0,5 VZS gebündelt und besetzt werden. Hierdurch wäre zwar noch nicht der Wunschzustand erreicht, aber mit Blick auf die Zahlen schon eine deutliche Verbesserung der Situation erreichbar, in dem durch die Neuschaffung einer Stelle und Besetzung einer weiteren halben Stelle die Fallzahlbelastung der Mitarbeiter*innen deutlich reduziert werden kann:
Fallschlüssel-IST | ||||
ca. 2800 Fälle | Stellen-SOLL | Personal-IST | Fallschlüssel-SOLL |
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2021 | 5,25 | 4,42 | 533 | 634 |
2022 | 6,25 (+1,0) | 5,92 (+1,5) | 448 | 473 |
In den kommenden Jahren werden dann die Effekte der Steigerung auf die Rückholquote und Fallbearbeitung sowie die allgemeine weitere Entwicklung im Bereich des Unterhaltsvorschusses weiter zu begleiten und zu analysieren sein.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Arbeitgeber-Brutto-Personalkosten in Höhe von 69.000 EUR jährlich, die im Budgetentwurf 2022 der Verwaltung enthalten sind. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 341 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
