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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/167-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

 

Unter der Voraussetzung der Förderung durch das Land Schleswig-Holstein entsprechend der Richtlinie vom TT.MM.JJ wird

 

Alternative 1: für die Jahre 2022-2026 eine E11-Planstelle für das nachhaltige Flächenmanagement im FD 61.00 eingerichtet.

 

Alternative 2: für die Jahre 2022-2024 eine E11-Planstelle für das nachhaltige Flächenmanagement im FD 61.00 eingerichtet, die bei erfolgreicher Evaluierung um weitere zwei Jahre verlängert werden kann.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Mit dem Landesprojekt „Nachhaltiges Flächenmanagement“ macht die Landesregierung den Kommunen ein breit gefächertes Unterstützungsangebot für die Erfassung und Aktivierung von Baulandpotentialen im Rahmen der Innenentwicklung. Hierzu werden auf Kreisebene einzurichtende Personalstellen für den Zeitraum 2022-2026 gefördert. In der WRI-Sitzung am 1.9.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Vorlage über die Aufgaben eines Flächenmanagers einschließlich Stellenbeschreibung zu erstellen und die daraus folgenden Auswirkungen auf die Gemeindeebene einschließlich der Erstellung von Flächennutzungsplänen und B-Plänen darzustellen. Aus fachlicher Sicht wird empfohlen, sich an dem Förderprogramm zu beteiligen und eine vom Land zu fördernde befristete Planstelle einzurichten.

 

Sachverhalt:

Mit dem Landesprojekt „Nachhaltiges Flächenmanagement“ macht die Landesregierung den Kommunen ein zeitlich befristetes und inhaltlich breit gefächertes Unterstützungsangebot für die Erfassung und Aktivierung von Baulandpotentialen im Rahmen der Innenentwicklung.

 

Der Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung wurde für Schleswig-Holstein bereits mit dem LEP 2010 als Ziel der Raumordnung verbindlich formuliert und ist seit 2013 zusammen mit einer Nachweispflicht über sog. Baulückenkataster auch bundesrechtlich verbindlich eingeführt (§ 1a Abs. 2 BauGB).

 

Die Erfassung der Innenentwicklungspotentiale ist als Voraussetzung für die gemeindliche Baulandentwicklung bereits seit einigen Jahren planerischer Standard und wird von den Gemeinden im Zusammenhang mit der Aufstellung von F- und B-Plänen routinemäßig umgesetzt. Allerdings erfolgt diese Erfassung bislang weder digital noch nach einheitlichen Kriterien und die Ergebnisse werden auch nicht auf überregionaler Ebene zusammengeführt und ausgewertet. Hier dient das Förderprogramm einer Systematisierung und Professionalisierung rechtlich ohnehin vorgegebener und bereits gelebter Planungsschritte.

 

Neben der praktischen und technischen Unterstützung bei der Erfassung von Baulandpotentialen erfolgt mit dem neuen Förderprogramm insbesondere eine beratende und finanzielle Unterstützung bei der Aktivierung dieser Baulandpotentiale. Bislang werden die Baulandpotentiale im Bestand zwar in jeder Gemeinde individuell erfasst und auf ihre Verfügbarkeit hin abgefragt, es erfolgt aber seitens der Gemeinden bislang keine gezielte Aktivierung dieser Flächenpotentiale. Viele der ermittelten Flächen werden als nicht verfügbar, mit Altlasten oder Immissionen belastet oder auf andere Art sanierungs- oder entwicklungsbedürftig ausgeschieden. Dies führt in der Praxis dazu, dass die wenigsten Potentialflächen auch tatsächlich baulich entwickelt werden, da dieses zeit-, arbeits- und kostenaufwändig ist und somit die Alternative der Baulandentwicklung auf der „grünen Wiese“ am Ortsrand einfacher und zügiger umsetzbar ist. Auch wird die Verfügbarkeit von Potentialflächen im Zeitverlauf nicht systematisch beobachtet und/oder aktiv forciert. Hier dient das Förderprogramm einer verstärkten Aktivierung der ermittelten Baulandpotentiale.

 

Die Baulandaktivierung im Rahmen der Innenentwicklung umfasst sowohl den Wohnungsbau als auch die gewerbliche Bebauung. Die Erfassung und Entwicklung von Baulandpotentialen in bestehenden Gewerbegebieten wird auch durch die Wirtschaftsfördergesellschaften unterstützt. Hier ist eine enge Kooperation mit der WKS erforderlich.

 

Eingriffe in oder Vorgaben für die kommunale Planungshoheit oder Beschränkungen für die gemeindliche Entwicklung ergeben sich aus den genannten inhaltlichen Förderansätzen keine. Auch werden keine zusätzlichen Planungsebenen eingeführt, vielmehr können ohnehin zu leistende Planungsschritte zielführender gestaltet werden.

 

Mit dem Programm „nachhaltiges Flächenmanagement“ wird den Gemeinden eine Unterstützung bei einer ohnehin erforderlichen planerischen Grundlagenarbeit angeboten, um sie in die Lage zu versetzen, Ihre bauliche Entwicklung tatsächlich stärker als bisher auf die Innenentwicklung zu lenken. Die Inanspruchnahme dieses Unterstützungsangebotes erfolgt freiwillig.

 

In Folge einer stärkeren Lenkung der baulichen Entwicklung auf die Innenentwicklung erhofft sich das Land eine Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme. Diese ist fachlich geboten, da die fortgesetzte Umwandlung insbesondere von landwirtschaftlich genutzten Flächen vor dem Hintergrund der Endlichkeit dieser Ressource in mehrfacher Hinsicht problematisch ist. Allein im Kreis Segeberg sind in den vergangenen 10 Jahren durchschnittlich 251 ha/Jahr landwirtschaftliche Fläche verloren gegangen, seit 1980 insgesamt 13.107 ha.

 

Die Förderung ist bis zum Jahr 2026 ausgelegt, ihr Umfang beträgt

-         im ersten Jahr bis zu 90 %

-         im zweiten Jahr bis zu 90 %

-         im dritten Jahr bis zu 75 %

-         im vierten und fünften Jahr bis zu 50 %

der förderfähigen Kosten. Darüber hinaus gehende Ausgaben sind durch Eigenmittel zu tragen. Der voraussichtliche ungefähre Eigenanteil des Kreises Segeberg an den Personalkosten für eine angenommene E11-Stelle würde - vorbehaltlich der endgültigen Förderrichtlinie - betragen:
2022 und 2023:    jew.     7.800 €

2024:    19.400 €

2025 und 2026:  jew.   39.000 €

 

Die Förderrichtlinie lässt es auch zu, eine Förderung für einen geringeren Zeitraum zu beantragen, mindestens jedoch für zwei Jahre. Insofern wäre es auch denkbar, zunächst eine zeitlich reduzierte Förderung zu beantragen und bei erfolgreicher Evaluierung diese zu verlängern.

 

Vor diesem Hintergrund wird das Förderangebot des Landes aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich befürwortet, und eine Beteiligung des Kreises Segeberg wird empfohlen.

 

Zur Beteiligung an dem Förderprogramm wäre eine vom Land zu fördernde befristete Planstelle (Vollzeit) im FD 61.00 einzurichten, der insbesondere die folgenden Aufgaben zuzuweisen wären:

  • Mitwirkung am Aufbau eines landesweit einheitlichen Flächen-Monitorings in Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde
  • Erfassung und Dokumentation von Innenentwicklungspotenzialen, Baulandreserven und reaktivierbaren Brachflächenbeständen (Wohnbau- und Gewerbeflächen) in Abstimmung mit den Gemeinden und der WKS
  • Verifizierung der Flächendaten in Abstimmung mit den Gemeinden
  • Unterstützung der Gemeinden bei der Überprüfung und der örtlichen Verifizierung des Flächenmanagements und der Flächeninanspruchnahme durch:

-         die amtliche Statistik des Statistikamtes Nord (Flächenerhebung nach der Art der tatsächlichen Nutzung, ALKIS Nutzungsartenkatalog),

-         das Potenzialflächenkataster für Baulücken des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH),

-         das Flächenmanagementkataster des MELUND

  • Prognose der zukünftigen Flächeninanspruchnahme nach Vorgaben und in Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde
  • Unterstützung der Gemeinden bei der Erarbeitung von integrierten Innenentwicklungskonzepten und Strategien zu ihrer Umsetzung
  • Initiierung und Begleitung interkommunaler Verbünde zur Erarbeitung flächensparender Wohnungsbau- oder Gewerbeflächenstrategien
  • Beratung der Kommunen zu Instrumenten und Fördermöglichkeiten zum Flächensparen, zum Flächenrecycling, zur flächensparenden Bauleitplanung und zur Verbesserung des Angebotes und der Attraktivität von Grünflächen und Naherholungsmöglichkeiten
  • Beratung der Kommunen zu Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Abstimmung mit dem Innenministerium und ggf. mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein
  • Beratung der Kommunen zu den Zielen der Raumordnung, insbesondere Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung

-         Konzentration des Wohnungsbaus auf die in den Raumordnungsplänen ausgewiesenen Schwerpunkte

-         Konzentration der Flächenvorsorge für Gewerbe und Industrie auf Schwerpunkte

-         Sicherung von Freiräumen

  • Unterstützung der Gemeinden bei der Ansprache und Beratung von Grundeigentümern und Investoren/Projektentwicklern zur Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen, bei gewerblichen Nutzungen in Abstimmung mit der WKS
  • Aufbereitung und Veröffentlichung guter Beispiele zum Flächensparen und zum Flächenrecycling in Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde
  • Kommunikation des Themas über Medien und Veranstaltungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

2022:    7.800 €

2023:    7.800 €

2024:  19.400 €

2025:  39.000 €

2026:  39.000 €

 

 

x

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 511

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

x

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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