Drucksache - DrS/2021/211
Grunddaten
- Betreff:
-
Kunst- und Kulturpreis und des Jugend-Kunst- und Kulturpreis des Kreises Segeberg - Bericht über die Preisvergabe 2021 - Änderung der Richtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Verfasser 1:
- Klimpel, Angela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
|
Entscheidung
|
|
|
16.11.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport spricht sich dafür aus, den Kunst- und Kulturpreis sowie den Jugend-Kunst- und Kulturpreis ab dem Jahr 2023 alle zwei Jahre zu vergeben.
Die Verwaltung wird gebeten, eine Änderung der Richtlinie (ggf. auch in anderen Punkten) auszuarbeiten. Die endgültige Entscheidung wird mit Beschlussfassung über die Richtlinie getroffen. Die Fraktionen werden eigene Anregungen bis 31.12.2021 dem Fachdienst 51.00 Kita, Jugend, Schule, Kultur mitteilen.
Die Kunstkategorie für die Preisverleihungen im Jahr 2023 soll in der nächsten Ausschusssitzung beschlossen werden.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Im Jahr 2021 wurde der Kunst- und Kulturpreis in der Kategorie Musik an je zwei erwachsene und zwei Jugendliche Preisträger nach der Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und Jugend-Kunst- und Kulturpreises des Kreises Segeberg vom 01.01.2015 vergeben. Nachfolgend wird über diese Preisverleihungen informiert und außerdem auf den Antrag (DrS/2021/086) auf eine zukünftig jährliche Preisvergabe eingegangen mit folgenden Punkten:
1. Rechtliches / bisherige Preisverleihungen
2. Kunst- und Kulturpreisvergabe 2021
3. Zukünftiges Verfahren / zweijährige Preisvergabe
4. Änderung der Richtlinie / Hinweise aus dem diesjährigen Verfahren
5. Weiteres Vorgehen
Sachverhalt:
1. Rechtliches / bisherige Preisverleihungen
Nach Artikel 9 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein ist die Förderung von Kunst und Kultur generell eine Aufgabe der Gemeinden, der Kreise und des Landes. Die Bestimmung von Art und Umfang ihrer Förderung obliegt den Kommunen selbst. Die Verleihung von Kunst- und Kulturpreisen ist eine freiwillige Leistung.
Die Richtlinien über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises in der Fassung vom 15.10.1980 traten 1981 in Kraft. Danach sollte ab 1981 alle 2 Jahre ein Preis (10.000 DM, teilbar) verliehen werden, was in den Jahr 1981-1991 umgesetzt wurde. Von 1994-2003 erfolgte die Vergabe 3-jährig, dann wieder in den Jahren 2007 und 2008. In diesem Zeitraum wurden 37 Personen bzw. Gruppen ausgezeichnet.
Im Jahr 2010 beschloss der Kreistag im Zuge der erforderlichen Haushaltskonsolidierung auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport, den Kunst- und Kulturpreis bis 2013 auszusetzen (DrS/2010/075-1). Im Jahr 2014 über eine neue Richtlinie beraten (DrS/2014/119), die zum 01.01.2015 in Kraft trat (Anlage 1) und eine 3-jährige Preisvergabe vorsieht. Es gab die Kategorien
2015: Musik, Schauspiel, Comedy, Zauberei
2018: Literatur
2021: Musik
Durch den hohen Arbeitsanfall im zuständigen Fachdienst 51.10 Kita, Schule, Jugend, Kultur und der damit verbundenen Neuverteilung von Aufgaben wurde jedes Verfahren von einer*m anderen Mitarbeiter*in betreut.
Eine Übersicht über alle Verfahren und Preisträger*innen ist beigefügt (Anlage 2).
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte im April 2021 beantragt (siehe DrS/2021/086), die Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und Jugend-Kunst- und Kulturpreises des Kreises Segeberg dahingehend zu ändern, dass eine Preisverleihung jährlich stattfinden soll.
Die Verwaltung hatte auf die schwierige Personalsituation bzw. die geringen verfügbaren Zeitanteile für die Abwicklung von Kulturangelegenheiten (siehe auch Beratungen zum Thema Kulturentwicklungsplan) aufmerksam gemacht. Es wurde vereinbart, zunächst über die diesjährige Preisvergabe und den damit verbundenen Aufwand zu berichten und dann über eine mögliche 2-jährige Preisvergabe ab dem Jahr 2023 zu entscheiden.
2. Kunst- und Kulturpreisvergabe 2021
Für die diesjährige Preisvergabe wurde der Beschluss über die Kategorie Musik in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 10.11.2020 (DrS/2020/232) gefasst. Die Bewerbungs-/Vorschlagsfrist wurde auf den 31.07.2021 und der Termin für die Preisverleihungen im Rahmen der Kreistagssitzung am 23.09.2021 festgelegt. Außerdem wurden die Fraktionen gebeten, bis 31.12.2020 ihre Jury-Mitglieder zu benennen.
In der nächsten Ausschusssitzung am 09.03.2021 wurde dann die Jury-Zusammensetzung beschlossen. Unter Zugrundelegung des beigefügten Ausschreibungstextentwurfes (den die Verwaltung in Abstimmung mit den vorgeschlagenen Fachrichter*innen vorbereitet hatte) und entsprechend des im Sachverhalt genannten Ablaufplanes sollte des Preisverleihungsverfahren durchgeführt werden.
Aufgrund der Pandemie-Situation war davon auszugehen, dass das Verfahren ausschließlich digital durchgeführt werden könnte. Die Musikstücke wurden per Link eingereicht, persönliche Vorträge konnte es nicht geben. Die Jury traf sich im April und Mai des Jahres digital und zur letztmalig mit Entscheidung über die Preisvergabe im August in Präsenz.
Insgesamt wurden 16 Vorschläge, davon 12 für eine Preisvergabe an Erwachsene und 4 für eine Preisvergabe an Jugendliche eingereicht. So vielfältig, wie der Begriff der Kunstgattung „Musik“ ist, so vielfältig waren auch die eingereichten Vorschläge. Die Jury traf ihre Entscheidung nach Sichtung alle eingereichten Unterlagen und dem gemeinsamen Anhören des jeweils für die Preisvergabe eingereichten Videos eines Musikstückes in nichtöffentlicher Sitzung.
Sie entschied sich für eine Preisteilung (1. Preis) bei den Erwachsenen und die Vergabe eines 1. und 2. Preises für den Jugend-Kunst- und Kulturpreis, jeweils dotiert mit 1.500 EUR Preisgeld. Die diesjährigen Preisträger, die am 23.09.2021 vom Kreispräsidenten im Rahmen der Kreistagssitzung geehrt wurden, sind:
1. Preis Erw. geteilt: Maurer-Büntjen, Andreas (Orgel)
1. Preis Erw. geteilt: Bold, John-Robin (Gitarre)
1. Preis Jugend: Maiwald, Anton (Gitarre)
2. Preis Jugend: Demmig, Jannis (Schlagwerk)
3. Zukünftiges Verfahren / zweijährige Preisvergabe
Der*die in der Verwaltung zuständige Mitarbeiter*in ist durch die notwendigen Arbeiten wie z.B. Vorlagenerstellung, Pressemitteilungen oder sonstige Öffentlichkeitsinformationen, Durchführung der Jury-Treffen mit Terminorganisation, Einladungen und Protokollen sowie der laufenden Prüfung der Vorschläge bzw. Bewerbungen und laufenden Weiterleitung an die Jury (Anlage 3), insbesondere in der Zeit von März bis September des Jahres extrem gebunden. Andere Aufgaben und Termine müssen mit Rücksicht auf den Verfahrensablauf geplant werden. Es gibt keine Vertretung.
Die Verwaltung hat bereits deutlich gemacht, dass es einen Stellenmehrbedarf für die Erledigung der Kulturangelegenheiten im Fachdienst 51.10 Kita, Jugend, Schule, Kultur gibt. Wenn dieser anerkannt wird, ist die Durchführung des Verfahrens zur Verleihung der Kunst- und Kulturpreise ab 2023 auch zweijährig möglich. Die Haushaltsmittel müssen dann alle zwei Jahre bereitgestellt werden.
4. Änderung der Richtlinie / Hinweise aus dem diesjährigen Verfahren
4.1 Mögliche Kategorien / Festlegung
In der Richtlinie ist unter Ziff. 2 beispielhaft aufgeführt, dass die Preise für Leistungen auf dem Gebiet
- der bildenden Kunst (in den Jahren 2008, 1997)
- der Musik (2021, 2015 tlw. 2003, 1994, 1989, 1987, 1983),
- der Literatur (2018, 2000)
- und der darstellenden Kunst (2015 tlw., 2007)
verliehen werden, diese Aufzählung jedoch nicht abgeschlossen, Kombinationen, wie z.B. im Jahr 2015 mit der Kategorie „Musik, Schauspiel, Comedy, Zauberei“ sind möglich. Wie den o.g. Jahreszahlen zu entnehmen ist, gib es keinen festen Rhythmus, wann welche Kategorie gewählt wird. Kunstformen wie z.B. Fotografie oder Tanz wurden bisher noch nie berücksichtigt.
Nach Ziff. 5 der Richtlinie bestimmt der zuständige Ausschuss zu Beginn eines Jahres, in dem ein Preis verliehen werden soll, welche Art Kunstgattung ausgezeichnet werden soll. Dieses wäre zu spät, wurde deshalb bei den bisherigen Verfahren jeweils in der letzten Sitzung des Vorjahres gemacht. Bei einer zukünftig zweijährigen Preisvergabe könnte jeweils mit einem Bericht über das abgelaufene Verfahren die Kategorie für das nächste Verfahren festgelegt werden.
4.2. Preisträger mit Verbindung zum Kreis
Der Preis soll vorrangig an Personen bzw. Gruppen verliehen werden, die durch Geburt, Leben oder Wirken mit dem Kreis Segeberg verbunden sind. Es reicht also, wenn eines der Kriterien erfüllt ist. So wurde in diesem Jahr eine Person ausgezeichnet, die im Kreis geboren und aufgewachsen ist, inzwischen aber in Berlin lebt und eine andere, die im Kreis Pinneberg lebt, aber in einem Verein im Kreis Segeberg aktiv ist.
4.3 Erwachsene / Jugendliche
Die Einteilung der Altersgruppen in Erwachsene (ab 18. Lebensjahr) und Jugendliche (bis 25. Lebensjahr) in Ziff. 3.1 und 3.2 der Richtlinie sowie entsprechend im Ausschreibungstext und Pressemitteilungen sorgt manchmal für Verwirrung.
4.4 Vorschläge / Bewerbungen
Gemäß Ziff. 5 sind Eigenbewerbungen weder für natürliche noch juristische Personen bzw. Gruppen möglich. Die eingereichten Vorschläge müssen jedoch den Namen, die Anschrift sowie einen Lebenslauf der vorgeschlagenen Person bzw. der Gruppe sowie eine Aufstellung der Leistungen enthalten, welche nur die vorgeschlagenen Personen selbst liefern können. Auch hierzu gab es im diesjährigen Verfahren einige Nachfragen.
4.5 Jury / Zusammensetzung
Die in der Richtlinie festgelegte Jury-Zusammensetzung mit zzt. insgesamt 11 Personen hat sich bewährt. Bei 8 Sachrichter*innen aus den Fraktionen müssen diese nach § 15 Gleichstellungsgesetz (GstG / Gremienbesetzung) 4 Frauen und 4 Männer benennen.
Die Verwaltung hat bei ungerader Zahl der Fachrichter*innen die alternierende Besetzung zu beachten, d.h. sie muss immer abwechselnd 2 Frauen und 1 Mann bzw. 2 Männer und 1 Frau vorschlagen. Wenn zukünftig die Kategorie schon mehr als ein Jahr vorher festgelegt wird, lässt sich die Jury-Besetzung leichter regeln und der Ausschreibungstext besser vorbereiten.
4.6 Preisverleihung
Nach Ziff. 4 erfolgt die Preisverleihung durch den Kreistag des Kreises Segeberg, d.h. den Kreispräsidenten. Diese fanden fast immer in der vorletzten Sitzung des Jahres statt. In diesem Jahr gab es in der Kreistagssitzung am 23.09.2021 außer den Kunst- und Kulturpreisverleihungen auch die für die Aufnahme in die Bürgerrolle. Aufgrund dieser Doppelung und weil die Sitzung unter Pandemie-Bedingungen in der Kreissporthalle stattfinden musste, wurde auf Musikdarbietungen der Preisträger verzichtet.
5. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung beabsichtigt, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 15.02.2022 eine Änderung der Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und Jugend-Kunst- und Kulturpreises des Kreises Segeberg mit zukünftig 2-jähriger Preisvergabe ab dem Jahr 2023.
Zu den unter Punkt 4 genannten Hinweisen werden möglicherweise auch Änderungsvorschläge unterbreitet. Wenn die Fraktionen bis 31.12.2021 eigene Anregungen beim Fachdienst 51.10 einreichen, können diese auch geprüft und ggf. bereits im Entwurf berücksichtigt werden.
Wie unter Punkt 4.1 beschrieben, wir darum gebeten, dann schon über die Kategorie für das Jahr 2023 zu entscheiden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 6.000 EUR Preisgeld alle 2 Jahre ab 2023 zzgl. 1.000 EUR Nebenkosten |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 252 „Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen,
| |
| In der Ergebnisrechnung 2521200 „Kunst- und Kulturförderung | Produktkonto: 529101 „kulturelle Arbeiten“ |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 6: Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und ermöglichen ein lebenslanges Lernen. Wir fördern ein vielfältiges Kultur-, Sport- und Freizeitwesen. |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
578,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
285,2 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
171,2 kB
|
