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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/239

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt  die Maßnahme nicht umzusetzen.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Im Folgenden wird, bezogen auf die Bedarfsanmeldung des BBZ-Segeberg, das Ergebnis der Überprüfung der Lüftungsanlage im Haus B dargestellt.

 

Sachverhalt:

Auf Grundlage der Bedarfsanmeldung (Anlage 1) wurde die Lüftungsanlage überprüft.

 

Bestandssituation:

Die derzeitige Lüftungsanlage wurde im Zuge der energetischen Sanierung mit Förderung aus dem Konjunkturprogramm II in 2010/2011 eingebaut. In diesem dezentralen Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung sind jeweils 2 bis 3 Klassen- und Nebenräume zusammengefasst, die Steuerung erfolgt über Luftqualitätssensoren und Präsensmelder.

 

Planungsgrundlage der Lüftungstechnik war seinerzeit der Leitfaden für energieeffiziente Bildungsgebäude vom Passiv Haus Institut, im Sinne von kontrollierter (Wohn-)Raumlüftung.

 

Die angesetzten Luftmengen und Qualitäten sind dabei nicht mit den Werten der einschlägigen Normen und Richtlinien zu vergleichen, sondern deutlich geringer. Hochgedämmte Gebäude haben den Nachteil, dass die Gebäudehüllen so dicht sind, dass die früher üblichen Undichtigkeiten maschinell kompensiert werden müssen. Auch haben heutige Gebäude kein „Heizproblem“, sondern im Allgemeinen ein Kühlproblem (Beleuchtung, Computer, Geräte, Maschinen, Nutzer usw. = innere Wärmelasten). Betrachtet werden muss insbesondere die durch den Nutzer eingebrachte Feuchtigkeit (z.B. Schweiß) und Wärmeabgabe des menschlichen Körpers. Realisiert wurde dann ein Konzept aus Beleuchtungs-, Jalousie- und Lüftungssteuerung. Die Heizung wird konventionell über Thermostatventile gesteuert. Das Verlassen des Klassenraumes der Schülerschaft gehört ebenso zum Konzept, wie das konsequente Stoßlüften in den Pausen. Im Vordergrund steht der hygienische Luftwechsel bzw. ein Mindestluftwechsel zur Vermeidung von Feuchteschäden. Ziel war es, die Gesamtenergiebilanz des Gebäudes zu reduzieren und das ist nachweislich gelungen.

 

Bedarfsanmeldung:

Die eingebauten Geräte sind definitiv nicht geeignet, die vom BBZ Segeberg gewünschten Werte zu erfüllen.

 

Um ein den gewünschten Rahmenbedingungen (erhöhte Luftwechselrate) entsprechendes Lüftungssystem zu realisieren, sind umfangreiche, mehrmonatige bauliche Maßnahmen erforderlich. Auch müssten die Schülerinnen und Schüler gegebenenfalls extern untergebracht werden.

 

Der Kostenrahmen hierfür beläuft sich auf ca. 4.050.000 €, brutto (s. Anlage 2). Die externe Unterbringung der Schülerschaft ist hier nicht berücksichtigt.

 

Das Technische Gebäudemanagement kann hierfür keine ausdrückliche Empfehlung aussprechen. Die vorhandene Anlage läuft störungsfrei, zudem ist bereits ein Software-Update beauftragt.

 

Das zu Grunde liegende Konzept regelmäßiger Stoßlüftung in den Pausen ist mit der „Corona-Lüftung“ kompatibel.

 

Zudem können keine Fördermittel hierfür generiert werden, da die Förderprogramme auf Grund von „Corona“ auslaufen.

 

Seitens des Schulträgers/FD 51.10 wird diese Maßnahme nicht unterstützt.

 

Für die Umsetzung der Maßnahme müssten alle erforderlichen Planungsleistungen, soweit möglich, extern vergeben werden.

 

Aus den vorab durchgeführten Honorarermittlungen zum Kostenrahmen sind folgende Planungskosten zu erwarten:

 

 

Leistung

LPH 1 – 3

LPH 4 - 9

Gebäude

     120.000,00 €

     280.000,00 €

Technische Ausstattung

     140.000,00 €

     325.000,00 €

Sonstige Ingenieurleistungen

       50.000,00 €

        7.300,00 €

Summe, brutto, gerundet

   310.000,00 €

   612.300,00 €

 

Bei einer stufenweisen Beauftragung, also bis einschließlich Leistungsphase 3, würden ca. 310.000,00 € (gerundet) in 2022/2023 zur Auszahlung fällig, die weiteren ca. 612.300,00 € (gerundet) in 2023/2024, parallel zum Baufortschritt.

 

Die weitere Durchführung der Baumaßnahmewürdel ebenfalls stufenweise beauftragt werden. Mit der zweiten Stufe folgt die Beauftragung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie der Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung. 

 

Die Beauftragung der Bauleistung würde in der dritten Stufe erfolgen, wenn ca. 70% - 80 % der Bauleistungen ausgeschrieben sind und damit der Kostenvoranschlag bzw. Kostenanschlag vorliegt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

 

Mit der Planung könnte im Haushaltsjahr 2022 begonnen werden. Um noch einen Kreistagsbeschluss in 2021 zu ermöglichen, muss die Reihenfolge der Beschlussfassung hier ausnahmsweise getauscht werden. Die Beschlussfassung des Bauausschusses erfolgt, vorbehaltlich der Bedarfsfeststellung, durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport, da dieser in der Sitzungsreihenfolge später ansteht.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es müssten investive Mittel in Höhe von insgesamt 4.050.000 € verteilt auf die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 zur Verfügung gestellt werden.

 

Haushaltsjahr 2022

310.000 €

 

Haushaltsjahr 2023

1.500.000 €

 

Haushaltsjahr 2024

2.240.000 €

 

gesamt

4.050.000 €

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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