Drucksache - DrS/2021/250
Grunddaten
- Betreff:
-
Bezuschussung von externen Plätzen des Frauenhauses Norderstedt in den Jahren 2022 - 2024 Antrag der Diakonie Hamburg-West/Südholstein vom 17.09.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Jannika Schätzer
- Verfasser 1:
- Herr Giesecke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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11.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.11.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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02.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Diakonie Hamburg-West/Südholstein werden für den Betrieb von externen Plätzen des Frauenhauses in Norderstedt Zuschüsse in folgender Höhe von bewilligt:
2022: 77.000 €
2023: 88.510 €
2024: 90.045 €
Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Bezuschussung nicht von anderer Seite, insbesondere vom Land Schleswig-Holstein, gewährt wird.
Mittel werden in entsprechender Höhe beim Teilplan 3150000 zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Für das Jahr 2021 hat der Kreistag der Diakonie Hamburg-West/Südholstein einen Zuschuss in Höhe von 77.000 € für den Betrieb von fünf externen Plätzen des Frauenhauses in Norderstedt gewährt, welcher sich aufgrund eines Zuschusses des Landes Schleswig-Holsteins auf 65.000 € verringerte. Für die Jahre 2022 bis 2024 hat der Kreistag zudem Zuschüsse in Höhe von jeweils 110.000 € für den Betrieb von weiteren sieben Plätzen für das Frauenhaus in Norderstedt bewilligt. Infolgedessen sollte auch dem jetzigen Antrag stattgegeben werden, sodass der Kreis im Jahr 2022 insgesamt 12 und in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 16 Plätze fördert.
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.12.2020 der Diakonie Hamburg-West/Südholstein einen Zuschuss in Höhe von 77.000 € für den Betrieb von fünf externen Plätzen des Frauenhauses in Norderstedt im Jahr 2021 gewährt. Die Bewilligung erfolgte unter der Auflage, dass das Land Schleswig-Holstein keine Förderung der Plätze gewährt. Mit Schreiben vom 17.09.2021 (Anlage) beantragt die Diakonie einen Zuschuss für die Jahre 2022 bis 2024.
Entsprechend des Beschlusses des Kreistages wurde der Betrag in Höhe von 77.000 € ausgezahlt. Demgegenüber steht ein Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein von Höhe von 12.000 €, den das Land im Rahmen der Corona-Pandemie als „Soforthilfe“ bewilligt hat. Insofern verringerte sich die Leistung des Kreises auf 65.000 €.
Die Diakonie Hamburg-West/Südholstein begründet ihren Antrag damit, dass die externen Plätze weiterhin erforderlich sind. Das Leistungsangebot sollte daher verstetigt werden. Darüber hinaus möchte die Diakonie ab 2023 einen Zuschuss für acht Plätze erhalten, da dann die Förderung durch die Initiative „Hand in Hand für Norddeutschland“ wegfällt.
In seiner Sitzung am 17.06.2021 hat der Kreistag der Diakonie Hamburg-West/Südholstein einen Zuschuss von jeweils 110.000 € in den Jahren 2022 bis 2024 für den Betrieb von weiteren sieben Plätzen für das Frauenhaus in Norderstedt bewilligt. Die langfristige Bindung erfolgte, um dem Frauenhaus und den Bewohnerinnen Planungssicherheit zu geben. Infolgedessen sollte auch dem jetzigen Antrag stattgegeben werden, sodass der Kreis im Jahr 2022 insgesamt 12 und in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 16 Plätze fördert.
Derzeit ist nicht absehbar, ob das Land oder ein anderer Träger die externen Plätze fördert. Daher sollte die Bewilligung des Zuschusses unter der Bedingung gewährt werden, dass kein anderer Träger einspringt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Haushaltsmittel müssen in den Jahren 2022 bis 2024 zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten sind noch nicht im HH-Entwurf 2022 enthalten
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 3150000.5317000000 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen, sofern sie von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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