Drucksache - DrS/2021/248
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss Migrationsberatungsstelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Jannika Schätzer
- Verfasser 1:
- Giesecke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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11.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.11.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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02.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg bewilligt der Diakonie Plön-Segeberg für die Migrationsberatungsstelle in Bad Segeberg einen Zuschuss in Höhe von max. 6.613,00 Euro. Der Betrag dient der teilweisen Finanzierung der Fachaufgaben im Jahr 2022 und wird unter der Bedingung gewährt, dass der Zuschussbedarf nicht von anderer Seite gedeckt wird.
Mittel werden im Haushalt 2022 bei der Haushaltsstelle 313000. 5271240000 zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Mit Schreiben vom 01.07.2021 und 11.10.2021 (Anlage 1) beantragt die Diakonie Plön-Segeberg für den Betrieb der Migrationsberatungsstelle in Bad Segeberg im Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 6.613,00 €. Begründet wird dieser Antrag zum einen damit, dass sich die Richtlinie des Landes über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung in Schleswig-Holstein geändert habe, und zum anderen damit, dass die Beratungsstelle während der Corona-Pandemie Aufgaben der Kreisverwaltung übernommen habe.
Sachverhalt:
Die Migrationsberatungsstellen in Schleswig-Holstein nehmen eine wichtige Funktion an der Schnittstelle zur Integration und Teilhabe von geflüchteten Menschen und Personen mit Migrationshintergrund wahr. Sie stehen den betroffenen Menschen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung und helfen bei der Orientierung in Deutschland.
Die Aufgaben, die die Migrationsberatungsstelle der Diakonie Plön-Segeberg wahrgenommen hat, sind aus dem Jahresbericht 2020 (Anlage 2) ersichtlich.
Für das Jahr 2022 beantragt die Diakonie einen Zuschuss in Höhe von 6.613,00 €. Sie begründet den Antrag damit, dass die Beratungsstelle während der Corona-Pandemie Aufgaben übernommen hat, die bisher der Kreis Segeberg, Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration wahrgenommen hat. Zu diesen Aufgaben gehörten z. B. die Vermittlung bei Unklarheiten/Rückständen von Handyverträge oder Schulden oder das Ausfüllen von Anträgen des Jobcenters, aber auch Fragen in ausländerrechtlichen Angelegenheiten.
Die Kreisverwaltung hat ihr Angebot zur Beratung und Betreuung von geflüchteten Menschen und Personen mit Migrationshintergrund tatsächlich während der Corona-Pandemie zurückgefahren, zwischenzeitlich aber die Tätigkeiten wieder aufgenommen. Allerdings wird aufgrund der Erfahrungen der Pandemie die Arbeit nicht in dem bisherigen Umfang fortgeführt. Vielmehr wird der Fachdienst die ratsuchenden Personen in die Regelstrukturen (Beratungsstellen, Jobcenter, Helferkreise) vermitteln und nur in Ausnahmefällen weitergehend tätig werden, z. B. bei Übersetzungsbedarfen in leistungs- oder ausländerrechtlichen Fragen. Insofern wird die Migrationsberatungsstelle der Diakonie Plön-Segeberg von den Personen auch weiterhin vermehrt in Anspruch genommen werden.
Die Migrationsberatungsstellen werden vom Land Schleswig-Holstein finanziert. Die entsprechende Richtlinie (Anlage 3) wurde 2019 geändert und sieht vor, dass die Träger der Beratungsstellen mindestens 10 % selbst oder mit Hilfe Dritter aufbringen müssen.
Die Migrationsberatungsstelle der Diakonie Plön-Segeberg stellt im Finanzplan dar, dass ihr Eigenanteil mehr als 10 % beträgt. Um diesen Anteil zu senken, wird der Zuschuss beim Kreis Segeberg beantragt.
Vor dem Hintergrund, dass die Beratungsstelle auch weiterhin Aufgaben wahrnimmt, die vorher der Kreis Segeberg übernommen hat, sollte – unter der Voraussetzung, dass die Mittel nicht von anderer Seite übernommen werden - der Zuschuss in Höhe von bis zu 6.613,00 Euro gewährt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Mittel werden im Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 313000. 5271240000 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
sofern es sich um Personen mit Flucht- und/ oder Migrationshintergrund handelt
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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3
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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