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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/096-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Inanspruchnahme der mit DrS/2020/096 beschlossenen Duldung von förderungsunschädlichen Ausfällen von Leistungen von bis zu 10% bei vertraglichen bzw. projektbezogenen geförderten Diensten und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, der Sozialen Sicherung und anderer Bereiche der Daseinsvorsorge bei coronabedingt verminderten Leistungsumfängen zur Kenntnis.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die mit der DrS/2020/096 vom Kreistag beschlossene Corona-Kulanzregelung wurde nur von wenigen kreisgeförderten Institutionen in Anspruch genommen. Eine Weiterverfolgung der Eingabe der Beratungsträger vom 06.10.2020 zur Rücknahme der coronabedingten Kulanzregelung erscheint aus Sicht der Verwaltung daher nicht erforderlich.

 

Sachverhalt:

Nach Prüfung der Verwendungsnachweise für das Jahr 2020 der vom Kreis Segeberg vertraglich bzw. projektbezogenen geförderten Dienste und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, der Sozialen Sicherung und anderer Bereiche der Daseinsvorsorge wurde festgestellt, dass die mit o.a. Drucksache beschlossene Corona-Kulanzregelung nur in wenigen Fällen in Anspruch genommen wurde.

 

Lediglich der Verein Regenbogen e.V. hat für die sozialen Gruppen in Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und das Sozialraumcafe in Kaltenkirchen von der Kulanzregelung Gebrauch gemacht. Die Fördersumme des Kreises betrug 2020 insgesamt 44.916 €. Die Inanspruchnahme von 2.493,15 € wurden im Rahmen der Kulanzregelung durch den Verein Regenborgen e.V. geltend gemacht. Dies entspricht 5,55% des Zuschusses.

Alle anderen Zuwendungsempfänger haben – je nach Förderungsgrundlage- keine Minderleistungen erbracht oder nicht verbrauchte Mittel – ohne Inanspruchnahme der Kulanzregelung- erstattet.

 

Für den Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V., den Kreissportverband Segeberg e.V. und das Diakonisches Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH werden gesonderte Vorlagen, die im Einzelfall zu betrachten sind, erstellt.

Für das Jahr 2021 gab es bisher keine Anfrage oder Anträge bezüglich der Inanspruchnahme einer coronabedingten Kulanzregelung.

 

Sechs Beratungsträger haben mit Schreiben 06.10.2020, niedergelegt in DrS/2020/096-1, durch ihre Eingabe verfolgt, keine finanzielle Einbußen durch eine Kürzung der Kreisförderung hinnehmen zu müssen. Der Kreistag hat am 03.12.2020 beschlossen, die Entscheidung über die Eingabe der Beratungsträger bis zur Vorlage der Verwendungsnachweise 2020 durch die Träger und deren Prüfung durch die Verwaltung zunächst zurück zu stellen. Da die mit DrS/2020/096 beschlossene Corona-Kulanzregelung nur von wenigen kreisgeförderten Institutionen in Anspruch genommen wurde, scheint eine Weiterverfolgung der Eingabe der Beratungsträger vom 06.10.2020 aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Sollten aufgrund der festgesetzten Pandemielage nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise für das Jahr 2021 coronabedingte Leistungsausfälle auftreten, berichtet die Verwaltung unaufgefordert darüber.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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