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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Entfristung der Stelle 0.12210.0035 im Stellenplan 2022.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die mit einer zeitlichen Befristung bis 01.01.2022 versehene Stelle des

Ausreisemanagements wird entfristet.

 

Sachverhalt:

FB II – Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz

 

Teilplan 1221 – Ausländer- und Asylangelegenheiten

FD 33.00 – Ausländerbehörde

Stellen-
plan-Nr.

Bezeich-

nung

Anzahl

Bewer-

tung

Kosten
p. a.

Refinan-zierung

Befris-

tung

0.12210.0035

Verw.

Angest.

1 VZS

E8

56.900 €

nein

 

 

Erläuterungen:

Die befristete Stelle im Ausreisemanagement wurde erst im August 2018 besetzt.

Sie wurde eingerichtet, um die Prozesssachbearbeitung zu entlasten, da der zeitliche Umfang von Ausreisegesprächen, Androhungen von Sanktionen und der Begleitung von Vollzugsmaßnahmen stark zugenommen hatte. Zudem sind die formellen Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln für freiwillige Ausreisen angestiegen.

Die Zahl der Ausreisegespräche und Abschiebungsvorbereitungen ist seitdem aufgrund der stark erhöhten Zahl von Ausreisepflichtigen bundes- und kreisweit gestiegen.

Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist von 440 in 2018, auf 553 in 2019, auf heute 852 (Oktober 2021) im Kreis Segeberg angestiegen.

Eine konkrete Erhebung erfolgte für 2020 nicht. Zwangsweise Ausreisen waren aufgrund der Coronaumstände kaum möglich. Umso mehr wurde in diesem Zeitraum versucht durch Überzeugung und Förderung auf die freiwillige Erfüllung der vollziehbaren Ausreisepflichten hinzuwirken, was teilweise gelang.

Durch verschiedene Programme des Land, des Bundes und der EU sollen Ausreiseanreize zur freiwilligen Ausreise und der Reintegration im Herkunftsland gesetzt werden.

Tatsächliche Abschiebungshindernisse (z.B. keine Flugverbindungen, fehlende Reisedokumente, fehlende Aufnahmebereitschaft der Herkunftsländer) erschweren in vielen Fällen eine zwangsweise Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung.

Aufgrund fehlender Einsicht und Bereitschaft der Ausreisepflichtigen ist eine zunehmende Überzeugungsarbeit, aber auch Beratungsdruck auf der Stelle Ausreisemanagement zu leisten.

Die Zahl der Förderprogramme und der bürokratischen Verfahrensvorgaben ist dabei gestiegen (u.a. REAG,GARP,GIZ,Returning from Germany,Build your future,IntegPlan,Starthilfe Plus,URA,ERIN,Perspektive Heimat, SOLWODI u.a.). Die Angebote richten sich dabei nach Herkunftsland oder dem persönlichen Hintergrund.

 

Es ist festzustellen, dass die Zahl der Ausreisepflichtigen kontinuierlich steigt und somit der Bedarf zunimmt.

Die weltweiten Krisen, Konflikte und Bürgerkriege (z.B. Syrien, Irak, Afghanistan) werden den Zugang von Migranten und Migrantinnen und Ausreisepflichtigen befördern und vermutlich einen späteren Ausbau des Ausreisemanagements erforderlich machen.

Aus den dargestellten Gründen ist die Entfristung der bestehenden Stelle im Ausreisemanagement erforderlich.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

56.900 € p. A.

Die Kosten sind im Haushaltsentwurf 2022 enthalten.

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 1221

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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