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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/236

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stelle 0.12230.0026 in den Stellenplan 2022.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes muss eine 0,50 VZStelle einer Amtstierärztin/eines Amtstierarztes in den Stellenplan 2022 aufgenommen werden.

 

 

Sachverhalt:

FB II – 39.10

 

Teilplan 1223 – 200

FD 39.10 – Lebensmittel und Bedarfsgegenstände

 

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewer-
tung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

Befristung

0.12230.0026

Amtstierärztin/

Amtstierarzt

0,5 VZS

E14

49.900 €

Teilweise durch Gebühren für Kontrollen in EU-Betrieben und Exportzertifikate

ja, bis      

nein

 

 

Erläuterungen:

 

Es wird die Stelle einer amtlichen Tierärztin/ eines amtlichen Tierarztes im Umfang von 0,5 Stellenanteil beantragt um eine bereits vorhandene 0,5 Stelle auf eine Vollzeitstelle aufzustocken. In der Außenstelle des Fachdienstes 39.10 in Kaltenkirchen sind derzeit zwei Tierärztinnen in Teilzeit (Stellenplan Nr. 0.12230.0009.1) beschäftigt.

Ein amtlicher Tierarzt aus dem FD 39.30 wurde seit 2016 für die Abfertigung von Exportzertifikaten in der Außenstelle Kaltenkirchen eingesetzt. Dieser Mitarbeiter ist seit Anfang des Jahres 2021 im Ruhestand, die Stelle (1.41420.0004) wurde aufgrund akuten Personalbedarfs im FD 39.30 und der Zugehörigkeit der Stelle in diesen Fachdienst, zurückgegeben und steht dem FD 39.10 seitdem nicht mehr zur Verfügung.

 

Gem. Artikel 5 der europäischen Kontrollverordnung (Verordnung (EU) 2017/625) müssen die zuständigen Behörden über genügend angemessen qualifiziertes und erfahrenes Personal verfügen, damit die amtlichen Kontrollen und die anderen amtlichen Tätigkeiten effizient und wirksam durchgeführt werden können.

 

Gemäß § 3 der Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen-Überwachung – AVV Rüb) tragen die zuständigen Behörden dafür Sorge, dass entsprechend qualifiziertes Personal in den jeweiligen Fachbereichen in ausreichender Zahl zur Verfügung steht, um die amtlichen Kontrollen durchführen zu können.

Die im FD 39.10 eingesetzten Tierärztinnen sind zwar formal für diese Tätigkeit entsprechend den europäischen und nationalen Vorschriften qualifiziert, es fehlen jedoch, die tiefergehenden Spezialkenntnisse und Zusatzausbildungen für den Einsatz in der Veterinärverwaltung.

 

Die Anzahl und Komplexität der Aufgaben im Fachdienst 39.10 nimmt zu. Das EU-Recht wird zunehmend umfangreicher und regelt detailliert die Aufgabenwahrnehmung durch die zuständigen Behörden.

Anspruchsvolle Firmenneugründungen mit überregionaler und internationaler Bedeutung, die teilweise auch eine EU-Zulassung erfordern, neue Aufgaben im Zusammenhang mit Verbraucherinformation / Transparenz der Überwachung und komplexe, zeitintensive Anfragen im Rahmen der Abfertigung von Exporten fordern erheblichen tierärztlichen Sachverstand und entsprechende Ressourcen. Durch den hohen Zeitaufwand für die Abfertigung von Exporten (im ersten Halbjahr rund 300 Stunden) werden allerdings auch Gebühreneinnahmen in beträchtlicher Höhe erzielt. Im 1. Halbjahr 2021 wurden insgesamt 23 636,50 € Gebühren eingenommen. Auf ein Jahr hochgerechnet werden knapp 48.000 € allein für die Abfertigung von Exporten eingenommen. Hinzu kommen Gebühren für die Durchführung von Kontrollen in EU-zugelassenen Betrieben, Nachkontrollen und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen. Die beantragte 0,5 Stelle Tierärztin/ Tierarzt wird also zu einem nicht unerheblichen Teil durch Gebühren refinanziert.

 

Kontrollen in EU-zugelassenen Betrieben

Aus einem nicht veröffentlichten Bericht einer Unternehmensberatungsfirma des Justizministeriums SH sind in 13 der 15 Gebietskörperschaften weniger als 200 Herstellerbetriebe registriert, im Kreis Segeberg sind es fast 500 Betriebe. Auch die Anzahl der 30 EU-zugelassenen Betriebe, die vom FD 39.10 kontrolliert werden, ist sicher führend in Schleswig-Holstein.

Gem. § 10 der AVV Rüb sind bei der amtlichen Kontrolle von Betrieben zwei Kontrollpersonen einzusetzen, wenn dies auf Grund besonderer Gegebenheiten oder spezieller Erkenntnisse über den jeweiligen Betrieb oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist.

Dies ist regelmäßig bei EU-zugelassenen Betrieben und auch bei größeren Herstellungsbetrieben der Fall. Zusätzlich zu dem in der Betriebsstruktur liegenden Erfordernis der 4-Augen-Kontrolle ist zu bedenken, dass die in diesem Bereich derzeit eingesetzten Tierärztinnen alle noch über wenig Erfahrungen und keine spezielle Qualifikation in diesem Tätigkeitsbereich verfügen. Eine 4-Augen-Kontrolle ist daher in diesen Betrieben derzeit die Regel. Als FDL ist es mir nicht möglich regelmäßig alle Tierärztinnen zu Kontrollen zu begleiten und außerdem ausgewählte Einzelfälle von grundsätzlicher und überregionaler Bedeutung aus dem Zuständigkeitsbereich der 8 Lebensmittelkontrolleur*innen zu bearbeiten und zu begleiten. Daher wird eine zusätzliche 0,5 Stelle benötigt, um diese Vorgaben einhalten zu können.

 

Der Anteil der Arbeitszeit, der durch die FDL für verwaltungsinterne Aufgaben und Führungsaufgaben aufgewendet werden muss, nimmt seit Jahren zu. Zunehmend müssen Verwaltungsaufgaben, wie z.B. der Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, einschließlich der notwendigen entsprechenden Schulungen, dezentral durch die FDL wahrgenommen werden. Neue Projekte wie z.B. durch die Einführung der E-Akte sind neben den Kernaufgaben zu bewältigen. Gewinnung, Ausbildung und Einarbeitung von Personal ist zweifelsohne eine wichtige Führungsaufgabe, erfordert jedoch situativ ebenfalls erhebliche zeitliche Ressourcen. 

Dies hat zur Folge, dass durch die FDL in zunehmenden Maß ausschließlich übergeordnete Aufgaben wahrgenommen werden können. Während in der Vergangenheit noch regelmäßig Routinekontrollen in Betrieben durchgeführt wurden, beschränkt sich die fachliche Arbeit mittlerweile auf die Bearbeitung von ausgewählten Einzelfällen von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung sowie die Entscheidung über die die Durchführung der Überwachung in schwierigen Einzelfällen. Dies reicht aus fachlicher Sicht nicht aus. Die FDL benötigt dringend Unterstützung durch tierärztliches Fachpersonal.

Durch die Fachdienstleitung wurden zum 01.01.2021: 1681 Stunden auf ein Langzeitkonto verschoben. Dies belegt eine Überlastung auf der Seite der Fachdienstleitung, die durch die Verschiebung der Stunden nicht gelöst wird. Hier ist die Unterstützung durch eine ausreichende Anzahl von Fachpersonal vonnöten. Da die Kollegin, deren Stundenzahl aufgestockt werden soll, sich bereits in der Einarbeitung befindet, wäre kein zusätzlicher Aufwand für die Einarbeitung von neuen Mitarbeiter*innen erforderlich.

 

Exportabfertigungen

Der Kreis Segeberg bekleidet ausweislich der Benchmarkingzahlen seit Jahren eine Spitzenposition unter den Gebietskörperschaften in SH bei der Bearbeitung von Exportabfertigungen. Die Zahlen sind seit Jahren stabil und bewegen sich etwa zwischen 1700 und 1900 auszustellenden Exportzertifikaten/ Jahr.

Auch wenn die Zahlen sich weitgehend stabil auf einem hohen Niveau bewegen, wird der Aufwand für die Abfertigung zunehmend größer. Dies liegt zum einen an zahlreichen Abkommen mit Drittstaaten, bei denen z.B. Registrierungen von Betrieben Voraussetzung für die Exporttätigkeit sind. Zum anderen werden seitens der Drittstaaten häufig nicht abgestimmte Zertifikatsforderungen vorgelegt, die in der vorgelegten Form nicht unterschreibbar sind. Die führt zu aufwendigen Prüfungen der vorgelegten Zertifikatsmuster und in der Folge zu langwierigen Verhandlungen mit den exportwilligen Betrieben, die Änderungen jeweils mit dem Drittstaat abstimmen müssen. Zusätzlich steigen „neue“ Firmen ins Exportgeschäft ein, mit denen häufig langwierige Abstimmungen erfolgen müssen, bis die Zertifikate unterschriftsreif sind. Zeitfresser im Prozessablauf sind insbesondere die Klärung von Zuständigkeiten, die Beratung von Unternehmen und die Nämlichkeitsüberprüfung der Waren für die Zertifikate.

Eine weitere Herausforderung bei der Abfertigung von Exporten ist, dass diese häufig termingebunden und nicht verschiebbar sind. Container oder LKWs werden zu einem bestimmten Zeitpunkt geordert. Dies führt dazu, dass Kontrollen in anderen Betrieben kaum geplant werden können, da eine Betriebskontrolle nicht unterbrochen werden kann, um mal eben zu einer Exportabfertigung zu fahren. In einzelnen Betrieben sind fast täglich Exportzertifikate auszustellen. Äußerst hilfreich war daher der Einsatz einer Stelle aus dem FD 39.30 bei der Exportabfertigung, die solche Engpässe auffangen konnte und die Planung von Kontrollen möglich machte. Leider steht diese Stelle aus den o. g. Gründen nicht mehr zur Verfügung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

49.900 € p.A.

Der Kosten sind im Haushaltsentwurf 2022 enthalten.

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 1223

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

x

Nein

 

 

Ja

 

 

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