Drucksache - DrS/2021/234
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf FD 39.30 für das Haushaltsjahr 2022 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Leitender Kreisveterinär
- Bearbeitung:
- Henny David
- Verfasser 1:
- Herr Overhoff
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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01.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
In Anbetracht der vielfältigen Überwachungsaufgaben im Fachdienst 39.30 ist die Schaffung weiterer Stellenanteile im Umfang einer 0,31 VZStelle für eine amtliche Tierärztin/einen amtlichen Tierarzt fachlich und sachlich erforderlich und unabweisbar.
Sachverhalt:
FB II – Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz
Teilplan 4142 – Fleischbeschau
FD 39.30 – Fleischhygiene
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewer- | Kosten | Refinan- | Befristung |
1.41420.0545 | Amtlicher Tierarzt/amt-liche Tierärztin | 0,31 VZS | E 14 | 28.400 € | teilweise | ja, bis nein |
Erläuterungen:
In Anbetracht der vielfältigen Überwachungsaufgaben im Fachdienst 39.30 ist die Schaffung weiterer Stellenanteile für einen amtlichen Tierarzt fachlich und sachlich erforderlich und unabweisbar. Daher werden die Anteile zusätzlich beantragt.
Der Antrag wird wie folgt begründet:
1. Langzeiterkrankung einer amtlichen Tierärztin seit dem 03.02.2021
Eine vollzeitbeschäftigte amtliche Tierärztin arbeitet mit einem Stellenanteil von 0,46 VZS, d.h. 17,94 Wochenstunden im Fachdienst 39.30 und ist seit dem 03.02.2021 dauerhaft erkrankt. Im Ergebnis einer amtsärztlichen Untersuchung kann frühestens zu Ende 2021 eine erneute amtsärztliche Untersuchung durchgeführt werden, um einzuschätzen, ob diese Kollegin den Dienst in der Kreisverwaltung wiederaufnehmen können wird.
Der Ausfall dieser Kollegin hat zu erheblichen Überstunden bei zwei weiteren, teilzeitbeschäftigten amtlichen Tierärztinnen geführt und es besteht die berechtigte Sorge, dass diese beiden Kolleginnen überlastet sein könnten.
Als Abhilfemaßnahme wurde diesen beiden Kolleginnen angeboten ihre Wochenstundenanzahl für die Dauer der Krankheit der Kollegin zu erhöhen. Beide Kolleginnen haben davon Gebrauch gemacht und ihre Wochenstundenzahl zusammen um 16 Stunden erhöht.
Dennoch war es nicht möglich einen weiteren Anstieg der Mehrarbeitsstunden dieser beiden Kolleginnen auf inzwischen insgesamt mehr als 150 Stunden zu verhindern. Daraus resultiert, dass ein entsprechender personeller Ausgleich geschaffen werden muss, um diese beiden Kolleginnen zu entlasten und weitere Überstunden zu vermeiden. Hier ist eine dauerhafte Erhöhung der wöchentlichen Arbeitsstunden und nicht nur die vertretungsbedingte Stundenerhöhung erforderlich.
Dieser Stellenanteil ist anteilig refinanzierbar, da die Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung generell gebührenpflichtig erfolgt.
2. Ausscheiden zweier nebenamtlicher Tierärzte, die die kleinen handwerklichen Schlachtbetriebe betreut haben
Im Jahr 2020 und im Jahr 2021 sind zwei nebenamtliche Tierärzte, die die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung in kleinen handwerklichen Schlachtbetrieben durchgeführt haben, ausgeschieden. Hierfür muss ein Ausgleich in Form von Stellenanteilen erfolgen, weil die Aufgaben weiterhin zu erfüllen sind und der Kreis Segeberg in diesem Fall eine Dienstleistung für die Betriebe erbringt. Bisher wurde diese Aufgabe durch nebenamtliche Tierärzte wahrgenommen, was jedoch auch in der Zukunft ein erhöhtes Risiko in Form von Interessenkonflikten mit sich bringen könnte. Aus diesem Grund sollen die Schlachttier- und Fleischuntersuchung in den kleinen handwerklichen Schlachtbetrieben fortwährend wieder von hauptamtlichen Tierärzten, die nach dem allgemeinen Teil des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst beim Kreis Segeberg angestellt sind, wahrgenommen werden.
Dieser Stellenanteil ist anteilig ebenfalls refinanzierbar, da die Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung gebührenpflichtig erfolgt.
3. Einsatz von Kolleg*innen aus den Fachdiensten 39.10 und 39.20 in der Schlachttieruntersuchung am Großschlachtbetrieb Vion in Bad Bramstedt
Aufgrund der unzureichenden tierärztlichen Ausstattung im Fachdienst 39.30 war es seit 2019 immer wieder erforderlich, dass Amtstierärzte und amtliche Tierärzte aus den Fachdiensten 39.10 und 39.20 die Schlachttieruntersuchung im Großschlachtbetrieb Bad Bramstedt übernommen haben, weil andernfalls eine Aufgabenerfüllung nicht möglich gewesen wäre. Teilweise mussten dennoch Schlachttage in einem Schafschlachtbetrieb in Henstedt-Ulzburg abgesagt werden.
Die Arbeitsplatzkarteien dieser Kollegen*innen beinhalten nicht die Durchführung der amtlichen Schlachttieruntersuchung und ihre anderen in dieser Kartei beschriebenen Aufgaben müssen dann in solchen Aushilfesituationen zurückstehen. Dies ist nicht länger akzeptabel und der Fachdienst muss personell ausreichend ausgestattet sein.
Bei der Überprüfung der benötigten Kapazitäten für die sachgerechte Aufgabenerfüllung ist aufgefallen, dass teilweise freie Stellenanteile aus den Fachdiensten genutzt werden könnten um die Neuanmeldung nicht zu strapazieren und so restriktiv wie möglich damit umzugehen. Stellenanteile in Höhe von insgesamt 0,69 VZS konnten somit intern akquiriert werden, u. a. aus den unter Ziffer 1 genannten Anteilen sowie unbefristeten Stundenreduzierungen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 28.400 € p.A. Die Kosten sind im Haushaltsentwurf 2022 enthalten. |
| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 4142 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
x | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
x | Nein |
| Ja |
