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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/093-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Vereinbarung zur Aufgabenübertragung an den Kreisjugendring e.V. für die Jahre 2022-2024 über die Verwaltung von Fördergeldern sowie über die Zahlung eines Verwaltungskostenzuschusses wird mit einem Gesamtumfang von jährlich 88.900 EUR gemäß dem beiliegenden Entwurf vom 03.09.2021 beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Schon seit Ende der 90er Jahre werden Aufgaben zur Förderung der Jugendarbeit durch den Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) erledigt. Der KJR möchte die Aufgaben auch in den kommenden Jahren wahrnehmen. In der Beratung im Ju­gendhilfeausschuss am 26.08.2021 wurde vom Verein darauf hingewiesen, dass § 2 des Vertragsentwurfes noch geringfügig geändert werden muss.

 

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat die Zuwendung in Höhe von insgesamt 88.900 für die Jahre 2022-2024 beschlossen. Dieser ist in den Haushaltsplananmeldungen für 2022 berücksichtigt.

 

Der mit Vorlage DrS/2021/093 vorgelegte Vertragsentwurf wurde überprüft und noch einmal mit dem KJR abgestimmt. Daraus ergaben sich folgende Änderun­gen:

 

Wie erläutert, besteht beim Verwaltungsaufwand (Personalkostenanteil) ein er­höhter Bedarf in Höhe von 1.100 EUR (gerundet), d.h. insgesamt 13.100 EUR, der bereits in § 6 Abs. 2 des Vertragsentwurfes aufgeführt war. Der Betrag wurde in § 7 Nr. 1 korrigiert.

 

Aus dem gleichen Grund musste der § 2 „Personal“ überarbeitet werden.

 

Die bereits langjährig auf Basis eines Minijobs beschäftige Mitarbeiterin wird weiterhin zur Abwicklung der übertragenen Aufgaben der Jugendförderung nach § 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 eingesetzt, die Aufgaben nach Nr. 3 aber nur noch tlw. er­ledigen (können).

 

Für die Einführung einer Software zur Gestaltung des kreisweiten Ferienpasses und den daraus zunächst resultierende Mehraufwand für die Aufgaben nach § 1 Nr. 3 kann der KJR nach Bedarf eine weitere Kraft mit bis zu 40 Stunden im Jahr beschäftigen und mit bis zu max. 1.100 EUR/Jahr vergüten.

 

Beides wurde unter § 2 Nr. 1 und 2 neu formuliert. Außerdem ist dabei aufgefal­len, dass der Hinweis auf das Landesmindestlohngesetz (aufgehoben zum 01.01.2019) unter § 2 Nr. 1, Satz 2, zu streichen war.

 

Der überarbeitete Vertragsentwurf (Stand: 03.09.2021) ist beigefügt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Für Haushaltsplanung 2022 angemeldet (und zukünftig jährlich):

88.900 EUR gesamt, davon

75.800 EUR Inhaltszuschuss, Fördergelder

13.100 EUR Verwaltungskosten für übertragene Aufgaben

 

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 362 - Jugendarbeit

 

In der Ergebnisrechnung: 36211 Außerschulische Jugendbildung

Produktkonto: 531716 außerschuli­sche Jugendbildung

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziel 6: Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und ermöglichen ein lebenslanges Lernen. Wir fördern ein vielfältiges Kultur-, Sport- und Freizeitwesen.

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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