Bericht der Verwaltung - DrS/2021/101-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung des Vertrages zwischen dem Kreis Segeberg und dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e. V. (VJKA) über die Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg ab 2022 hier: Begründungen des VJKA zum erhöhten Zuschussbedarf ab 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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16.09.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) hat der Verwaltung weitere Begründungen für seinen ab dem Jahr 2022 erhöhten Zuschussbedarf übermittelt. Es wird zur Vorbereitung der weiteren Beratungen um Kenntnisnahme des Dateianhangs gebeten:
Ergänzend dazu gibt die Verwaltung folgende Hinweise zu den vom VJKA gelten gemachten Mehrbedarfen:
- SE-Kulturtage
Sofern eine Vereinbarung zwischen Kreis und VJKA über die regelmäßige Durchführung der SE-Kulturtage abgeschlossen werden soll, ist dies inhaltlich in einen neuen Vertrag einzuarbeiten sowie in Höhe der bisherigen Projektförderung in den jährlichen Gesamtzuschuss an den VJKA aufzunehmen.
- Mietkosten
Die Mietkostensteigerung ergibt sich aus den erheblichen vermieterseitigen Aufwendungen des Kreises für die in 2020 durchgeführte Sanierung der JugendAkademie.
- TVöD-Annäherung
Aus Gründen des Fachkräftemangels, insbesondere beim pädagogischen Fachpersonal, erscheint eine Annäherung des Vereinspersonals an tarifähnliche Vergütungen zur Bindung der Mitarbeitenden erforderlich. Der Verein beschäftigt allerdings ganz unterschiedliche Gruppen und Berufe von Mitarbeitenden (Pädagogik, Hauswirtschaft, Technik, Musikschule, etc.), die nicht alle gleichermaßen von einem Fachkräftemangel und/oder Abkehrwillen wegen zu niedriger Vergütungen betroffen sind.
Insofern rät die Verwaltung dem Vorstand und Verein eher zu einer arbeitsmarkt-, aufgaben- und mitarbeiterbezogenen Vergütungsstruktur zu finden, als eine lineare Anhebung aller Vergütungen anzustreben; was hinsichtlich der Sozialverträglichkeit und Nachvollziehbarkeit allerdings eine Herausforderung darstellt.
Die Verwaltung weist an dieser Stelle darauf hin, dass die Ausgründung der ehemals kreiseigenen Einrichtungen Jugendbildungsstätte Mühle, Zeltplatz Wittenborn und Kreismusikschule vor über zwei Jahrzehnten in den Verein aus Konsolidierungsgründen für den Kreishaushalt erfolgt ist. Dazu gehörten neben der Möglichkeit des Vereins zur Einwerbung von Zuschüssen Dritter (was erfolgreich praktiziert wird) auch das langsame Auslaufen der Verträge von tarifbeschäftigtem Kreispersonal (was sehr weit fortgeschritten ist) sowie ebenso die langfristig tarifunabhängige und freie Personalwirtschaft eines Vereins.
- 2,5 neue VZ-Stellen für pädagogische Arbeit
Der VJKA möchte seine Pädagogen-Teams in den Teileinrichtungen Zeltplatz, JugendAkademie und KulturAkademie mit jeweils einer Fachkraft verstärken; insgesamt 2,5 VZÄ für einen um 130 TEUR p.a. erhöhten Zuschuss.
Die Begründungen liegen für die JugendAkademie und den Zeltplatz im erheblichen Nachfrageanstieg sowie in damit einhergehenden Kapazitäts- und Umsatzerweiterungen. Im Bereich der KulturAkademie soll eine Stellen-Einsparung aus Notzeiten wieder rückgängig gemacht werden, um an alte Qualitäten und Kurszahlen anknüpfen zu können. Aus Sicht des Fachamtes ist das fachlich nachvollziehbar; aber nicht als vom Kreis zu genehmigende Stellen, sondern vielmehr als ein zu erweiternder Netto-Budgetrahmen für nachweislich erhöhte Teilnehmenden- und Angebotszahlen, die auch zusätzliche Einnahmen generieren. Dies sollte vom Verein ggfs. noch klarer herausgestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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238,4 kB
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