Drucksache - DrS/2021/195
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatz von NachtBuslinie 623 Eidelstedt - Ellerau durch Ausbau Bahnlinie A1
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Verfasser 1:
- Claudius Mozer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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08.09.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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21.09.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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23.09.2021
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 wird das Fahrplanangebot der Bahnlinie A1 Eidelstedt – Quickborn – Henstedt-Ulzburg – Kaltenkirchen in den Wochenendnächten zu einem durchgehenden 60-Min-Takt ausgebaut. Die parallel verlaufende NachtBuslinie 623 Eidelstedt – Quickborn – Ellerau wird dadurch verzichtbar, die Einstellung ist insofern verkehrlich folgerichtig. Gemäß Territorialprinzip ist der Kreis Segeberg für den im Kreisgebiet liegenden Linienabschnitt (Ellerau) verantwortlich. Die damit verbundene Einsparung beträgt 1 T€/a.
Sachverhalt:
Mit der Einführung eines durchgehenden 60-Min-Takts in den Wochenendnächten (Freitag/Sonnabend, Sonnabend/Sonntag) auf der Bahnlinie A1 setzt das Land Schleswig-Holstein eine seit geraumer Zeit erhobene Forderung der betroffenen Kreise und Kommunen um. Die Maßnahme bedeutet eine deutliche Attraktivitätssteigerung und stellt die Kaltenkirchener Achse mit den Elmshorner und Bad Oldesloer Achsen gleich, auf denen es schon seit Jahren Wochenend-Nachtverkehre im SPNV gibt.
Im Ergebnis erhält die Region dadurch mehr (4 zusätzliche Fahrtenpaare) und im Vergleich zur NachtBuslinie 623 (2 Fahrten Richtung Norden) schnellere Verbindungen in den Wochenend-nächten, die vom Freizeitverkehr geprägt sind. Auf Grund ihres räumlich und zeitlich parallelen Verlaufs zur ausgebauten A1 wäre eine Aufrechterhaltung der 623 verkehrlich daher nicht sinnvoll, die Einstellung der 623 ist insofern folgerichtig und wird durch den A1-Ausbau über-kompensiert. Zur Umsetzung der Maßnahme ist den territorialen Verantwortungsprinzipien des ÖPNV-Rechts folgend für den SE-Linienabschnitt (Ellerau) ein Beschluss des Kreis Segeberg erforderlich. Die damit verbundene Einsparung beträgt 1 T€/a.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| -1.000 € jährlich ab 2022 |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 547 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 5 – Wir stärken die Teilhabe, die Selbstbestimmung und das Zusammenleben aller Menschen – hier: barrierefreier Zugang zur Kreisverwaltung und allen ihren Dienstleistungen schaffen
Ziel 7 – Wir entwickeln den Natur-, Landschafts- und Klimaschutz konsequent qualitativ weiter – hier: ÖPNV fördern und verbessern |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja Es werden barrierefreie Züge eingesetzt. |
