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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/173

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das neu erarbeitete Vertretungsmodell des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 22 bis § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wird mit Wirkung zum 01.01.2022 in Form des beigefügten Entwurfes (Anlage 1) beschlossen. Die Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 22 bis 24 SGB VIII mit Wirkung zum 01.01.2022 wird entsprechend erweitert die Vertretungsregelung.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

 

Durch die Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) Schleswig-Holstein wurde hervorgehoben, dass die örtlichen Jugendhilfeträger (Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte) ein Vertretungssystem in der Kindertagespflege vorzuhalten haben. Somit müssen entsprechende Regelungen in die Satzung zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 22 bis 24 SGB VIII aufgenommen werden.

 

Ein tragfähiges Vertretungsmodell für die Kindertagespflege im Kreis Segeberg ist zu erarbeiten und bereitzustellen.

 

Sachverhalt:

 

Gem. § 23 Abs. 4 SGB VIII haben die Kreise als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Aufgabe für Ausfallzeiten der Kindertagespflegepersonen eine Betreuungsmöglichkeit für die betreuten Kinder sicherzustellen.

 

Dementsprechend wurde das als Anlage beigefügte Vertretungskonzept zu dem ausgearbeiteten Vertretungsmodell für den Kreis Segeberg entwickelt.

 

Mit diesem Vertretungsmodell betritt der Kreis Segeberg „Neuland“. Im Rahmen der künftigen Evaluation werden die praktischen Erfahrungen ausgewertet und das Konzept bei Bedarf weiterentwickelt.

 

Das Konzept wurde im Zusammenwirken mit den vom Kreis Segeberg mit der Aufgabenwahrnehmung beauftragten freien Trägern (Servicebüros für Kindertagespflege) erarbeitet. Es wurde auch den beiden Interessenvertretungen der Kindertagespflegepersonen im Kreis Segeberg per Videokonferenz vorgestellt, um mögliche Änderungsvorschläge oder Anregungen berücksichtigen zu können. Alle Seiten konnten die Grundidee akzeptieren bzw. haben dieses für gut befunden. Es bietet den sich an dem Vertretungskonzept beteiligenden Kindertagespflegepersonen eine zusätzliche Einnahmemöglichkeit.

 

Als Grundlage für das Konzept diente die Auswertung einer kreisweiten Umfrage der Verwaltung bei allen Kindertagespflegepersonen. Hieraus hat sich ergeben, dass die meisten Kindertagespflegepersonen, die an der Umfrage teilgenommen haben, gern selbst eine Vertretungskraft akquirieren möchten. Zumal diese Vertretungskraft dann ein erhöhtes Vertrauen genießt und ggf. auch eine Vertretung in der bestehenden Kindertagespflegestelle denkbar ist.

 

Durch Rückfragen bei umliegenden Jugendämtern hat sich herausgestellt, dass Eltern eine Vertretungsmöglichkeit bei Ausfall „ihrer“ Tagespflegekraft nur sehr selten in Anspruch nehmen. Das liegt zum einen daran, dass sie ihre sehr kleinen Kinder nicht in andere Hände geben möchten, als zur vertrauten Person. Andererseits sind die Eltern nicht bereit, weitere Wege als maximal 5 – 10 km zu fahren, um eine Vertretungskraft aufzusuchen. Auch das hat die Umfrage bei den Tagespflegekräften des Kreises Segeberg ergeben, die wiederum die Rückmeldung der Eltern mit angegeben haben.

 

Innerhalb Schleswig-Holsteins gibt es viele verschiedene und zum Teil sehr kostenintensive Modelle, die jedoch von den Eltern nur sehr selten genutzt werden.

 

Das vom Fachdienst 51.10 ausgearbeitete Modell bietet den im Kreis Segeberg überwiegend selbständig tätigen Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit, selbst für eine ihnen vertraute Vertretungskraft zu sorgen. In diesem Fall erhält die Kindertagespflegekraft einen Zuschlag (freiwillige Leistung des Kreises) zur Sachkostenpauschale in Höhe von 0,30 € pro Betreuungsstunde. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen, dass die Kindertagespflegepersonen selbst bestimmen können, wer für sie die Vertretung übernehmen soll. Und gleichzeitig kann auch jeweils die Tagepflegeperson dafür sorgen, dass zwischen den Kindern und Eltern sowie der Vertretungskraft ein gutes Vertrauensverhältnis entsteht.

 

Die Kindertagespflegepersonen, die selbst keine Vertretung stellen möchten, erhalten diesen Zuschlag nicht. Hier wird die Vertretung im Bedarfsfall wie bisher über die Vermittlungsstellen geregelt. Diese Regelung hat in der Vergangenheit gut funktioniert und steht in den Fällen weiterhin zur Verfügung, in denen eine direkte Vertretungskraft bei Ausfall einer Kindertagespflegekraft nicht vorhanden ist.

 

Die als Vertretungskräfte infrage kommenden Personen werden auf ihre Geeignetheit durch die vom Kreis Segeberg per Vertrag beauftragten freien Träger (Tagespflegevermittlungsstellen in den Regionen) geprüft. Die freien Träger überwachen auch die regelmäßige gesetzlich vorgeschriebene Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen, Erst-Hilfe-Nachweisen etc. und nehmen die Prüfung der Örtlichkeiten vor, in denen die Kinder im Vertretungsfall betreut werden.

 

Für diese zusätzlichen Aufgaben erhalten die Vermittlungsstellen der freien Träger einen Aufschlag auf die vertraglich vereinbarten Leistungen von jeweils 20 %. Diese Kosten in Höhe von insgesamt 22.800 € sind vorsorglich bereits im Haushalt für 2022 mit einkalkuliert worden. Grundlage sind die Verträge, durch die den freien Trägern Aufgaben des Jugendamtes im Rahmen der Kindertagespflege zur Wahrnehmung im Auftrag des Kreises Segeberg übertragen wurden.

 

Die als Vertretungskräfte akquirierten Personen erhalten zunächst einmal einen Startzuschuss von 200 € pro Person für Aufwendungen, die entstehen für die Beschaffung von Unterlagen wie das erweiterte Führungszeugnis, die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, zur Ableistung des Erste-Hilfe-Kurses, die Hygieneschulung nach dem Infektionsschutzgesetz etc.

Hierfür ist zunächst ein Gesamtaufwand von ca. 17.000 € (im ersten Jahr) kalkuliert, um möglicherweise 85 Personen als Vertretungskräfte zu unterstützen. Sollten für die aktuell 131 im Kreis Segeberg tätigen Kindertagespflegepersonen für mehr als 2/3 Vertretungskräfte angeworben werden können, würde sich dieser Betrag entsprechend erhöhen.

 

Regelmäßig werden dann die Kosten für die tatsächlich geleisteten Vertretungs-/

Betreuungsstunden übernommen in Höhe der Mindestvergütung nach Qualifikation entsprechend des SQKM sowie einmal jährlich die Kosten für die abzuschließende Unfallversicherung. Die Kosten für die Vertretungsstunden sind zwar nicht abschließend berechenbar, für diese Zeiten erhalten jedoch die zu vertretenden Kindertagespflege-personen durch die gesetzliche Regelung im KiTaG SH entsprechend weniger bzw. keine öffentliche Förderung. Bis zu 50 Ausfalltage pro Jahr werden nicht bezahlt, weil sie nach Angaben des Ministeriums bereits in den vom Land Schleswig-Holstein festgelegten Fördersätzen berücksichtigt wurden. Entgegen der vorherigen Sätze, die jeder Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt selbst festsetzen konnte, wurden die Förderbeträge im Jahr 2020 erstmals vorgegeben und deutlich erhöht.

 

Für die Übernahme der Unfallversicherungsbeiträge für die Vertretungskräfte wird ein Gesamtaufwand von ca. 10.200 € jährlich entstehen.

 

Für die gesamten Zusatzleistungen an die Kindertagespflegepersonen, die Vermittlungsstellen der beauftragten freien Träger sowie die Vertretungskräfte werden insgesamt vorerst ca. 250.000 € bereitgestellt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

       ca. 250.000 € jährlich

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Die zusätzlichen Leistungen an die Kindertagespflegepersonen sowie die möglichen Vertretungskräfte und die Kosten für den Mehraufwand der Vermittlungsstellen der freien Träger stehen im Haushalt 2022 zur Verfügung.

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 361

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

          5.1 Der Kreis Segeberg. verstärkt sein Image als familienfreundlicher Kreis,

                 insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

            aktuell sind keine Fälle bekannt, in denen bei den Tagespflegekräften oder den

             betreuten Kindern Behinderungen vorliegen.

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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