Drucksache - DrS/2017/293-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau von Gemeindeverbindungswegen I. Klasse im Kreis Segeberg - Fortschreibung der Förderrichtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisstraßen, Radwege, Brücken
- Bearbeitung:
- Matthias Blumhagen
- Verfasser 1:
- Blumhagen, Matthias
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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01.09.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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21.09.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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23.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Fortschreibung der „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Gemeindeverbindungswegen I. Klasse im Kreis Segeberg “ in der Fassung vom 01.09.2021 gemäß Anlage 1. Aufgrund des nachgewiesenen, höheren Mittelbedarfes bis Ende 2026, werden die Mittel auf 750.000 € angepasst.
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Kreistag hat mit der DrS/2017-293 die Förderrichtlinie mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2021 beschlossen. Die Richtlinie wird für eine weitere Laufzeit von 5 Jahren, beginnend ab dem 01.01.22, fortgeschrieben. Aufgrund des nachgewiesenen, höheren Mittelbedarfes bis Ende 2026, werden die Mittel auf 750.000 € angepasst. Weitere Sonderbedarfszuweisungen sind bis Vertragsende vorerst nicht zu erwarten. Durch diese Erhöhung wird langfristig zudem eine Senkung, mindestens aber eine Haltung des jetzigen Niveaus, bei den Unterhaltungskosten an den Banketten erwartet. Dies würde demnach den Haushalt der Gemeinden entlasten
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 07.12.2017 eine jährliche Förderung in Höhe von 500.000 € für die Erhaltung und Verbesserung von Gemeindeverbindungswegen I. Klasse im Kreis Segeberg (GIK-Wege) beschlossen (DrS/2017-166-1). Die Verwaltung wurde in der gleichen Sitzung mit der Erstellung einer entsprechenden Richtlinie beauftragt. Die Richtlinie wurde mit der DrS/2017-293 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2021 beschlossen und ist nun fortzuschreiben. Die Laufzeit beträgt wiederum 5 Jahre.
Abweichend von der allgemeinen Förderrichtlinie des Kreises Segeberg zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur kann durch die in der Anlage beigefügte Förderrichtlinie zur investiven Sanierung bzw. dem investiven Ausbau von GIK-Wegen mit Wellen-, Rasengitter-, Muldenrinnen- oder gleichwertigen Steinformen auch weiterhin eine Förderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten erfolgen. Die Erläuterung der Maßnahmen gegenüber den Gemeinden erfolgt durch den WZV jeweils vor Baubeginn.
In den letzten Jahren hat der WZV regelmäßig einen erhöhten Bedarf an Mitteln angemeldet, welche im Rahmen von Sonderbedarfszuweisungen genehmigt worden sind (zuletzt beschlossen durch den Kreistag mit der DrS/2021-063). Gemäß der Anlage 2 hat der WZV auch bis zum Ende der neuen Laufzeit ein erhebliches Ausbau- und Sanierungspotential nachgewiesen. Für eine gezielte Umsetzung und aufgrund gestiegener Lohn- und Materialkosten, insbesondere für Steinformen die eine erhöhte Verkehrssicherheit darstellen, sowie für die Erreichung der strategischen Ziele 4 und 7 des Kreises Segeberg (gut ausgebaute und unterhaltene Infrastruktur / Radfahrerfreundliche Region), sind die Kosten sinngemäß anzupassen. Künftig wird daher eine Gesamtfördersumme von maximal 750.000 € beschlossen. Weitere Sonderbedarfszuweisungen sind bis zum Ende der Vertragslaufzeit vorerst nicht zu erwarten.
Wie in der Anlage 2 erkennbar, wurden von 2017 bis 08/2021 auf einer Länge von ca. 17,5 km Bankettsteine verlegt (= IST- Liste). Zum Zeitpunkt 2017/2018 wurde vom WZV ein Bedarf von ca. 60 km ermittelt. Dieser Bedarf ist noch aktuell. Demnach besteht weiterhin ein Bedarf von ca. 42,6 km (= SOLL- Liste). Die Erhöhung der Fördersumme ist daher, auch unter Beachtung der Steigerung von Lohn- und Materialkosten, angemessen. Des Weiteren wird erwartet, dass die Kosten für die Unterhaltung der Banketten langfristig sinken, mindestens aber auf dem heutigen Niveau bleiben werden. Dies würde demnach den Haushalt der Gemeinden entlasten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 5411100 ab 2022 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
x | In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: 7813000000 |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
x | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 4: Wir schaffen optimale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung, hier: Eine gut ausgebaute und unterhaltende Infrastruktur gestalten Ziel 7: Den Kreis als rad- und fußgängerfreundliche Region entwickeln. |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
x | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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166,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,8 kB
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