Drucksache - DrS/2021/138
Grunddaten
- Betreff:
-
Erwachsenen-Sozialdienst im Kreis Segeberg - Verstetigung und Ausweitung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Betreuungsbehörde, Erwachsenen-Sozialdienst
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Lohmeier
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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10.06.2021
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19.08.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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15.06.2021
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21.09.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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17.06.2021
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23.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Erwachsenen-Sozialdienst wird über den 31.12.2021 hinaus dauerhaft fortgeführt, das Angebot wird auf das gesamte Kreisgebiet ausgeweitet.
Es wird als freiwillige Leistung beschlossen, den Dienst hierfür mit dem erforderlichen Personal auszustatten. Die bestehenden 2,3 Stellen werden entfristet und bis zu 4 zusätzliche Vollzeitstellen (vorbehaltlich der Verifizierung durch den FD Organisation) werden geschaffen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1.1 Ausgangslage:
Vor Beginn des Pilotprojektes wurde festgestellt, dass durch Aufgabenzentrierungen und Umstrukturierungen des Jugendamtes eine allgemeine Beratung für Erwachsenen/Lebensberatung im Kreisgebiet nicht mehr angeboten wurde, gleichzeitig aber die Beratungsbedarfe sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht zunehmend waren.
Ausgehend vom Jugendhilfeausschuss wurde 2016 der Betrag von 200.000 Euro jährlich für die allgemeine Beratung Erwachsener im Kreishaushalt vorgesehen.
Die Verwaltung erhielt den Auftrag einer entsprechenden Bedarfsabklärung.
Hierzu erfolgte u.a. eine breit angelegte kreisweite Befragung verschiedener Institutionen. Im Weiteren wurden intern die verschiedenen Fachdienste im Fachbereich III befragt. In einer gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses am 19.09.2017 wurde die Arbeit der „Beratungsstellestelle für Erwachsene und Senioren“ der Stadt Lübeck vorgestellt.
Die Ergebnisse der Bedarfsabklärung flossen in das Rahmenkonzept zum Erwachsenen-Sozialdienst ein.
Als wesentliche Eckpunkte wurden im Rahmenkonzept benannt:
Der Dienst soll tätig werden in Fällen, in denen erwachsene Menschen nicht (von sich aus) den Weg in die einschlägigen Beratungsstellen finden. Dies bedeutet vor allem eine aufsuchende Tätigkeit.
Das Angebot soll niedrigschwellig sein, d. h. ohne formale Zugangsvoraussetzungen.
Es soll sowohl strukturell/organisatorisch, als auch inhaltlich sozialräumlich arbeiten.
Die Beratungen sollen trägerunabhängig und ergebnisoffen durchgeführt werden.
Der Dienst dient auch zur Wahrnehmung der gesetzlichen Informations- und Aufklärungspflicht. Ein gesicherter Übergang in andere Hilfen soll verlässlich hergestellt werden.
Die Mitarbeitenden müssen eine hohe Professionalität in Bezug auf die große Bandbreite der Fragestellungen und Themengebiete haben, sollen regional zuständig sein und möglichst dort auch ihren Dienstsitz haben.
Es wurde beschlossen, den Erwachsenen-Sozialdienst in einer Modellregion des Kreises 3 Jahre zu erproben (DrS/2018/005).
1.2 Verlauf der Erprobung
Zum 01.01.2019 konnte der Erwachsenen-Sozialdienst (ESD) seine Tätigkeit aufnehmen. Dabei wurde der Dienst durch die Fa. xit GmbH begleitend evaluiert.
Ein umfangreicher Bericht zur Evaluation ist der Berichtsvorlage zur Sozialausschusssitzung am 04.03.2021 (DrS/2021/028) beigefügt. Die Ergebnisse der Evaluation wurden den Kreisgremien vorgelegt sowie in einem Zusatztermin den Mitgliedern des Sozialausschusses am 01.04.2021 präsentiert.
Die Präsentation sowie ergänzende Informationen befinden sich in der Anlage.
Die im Vorfeld für das Rahmenkonzept ermittelten Bedarfe bilden den tatsächlichen Bedarf in der Praxis ab.
Das Angebot wird als niedrigschwellig wahrgenommen, es ist kostenlos und trägerneutral. Durch den ganzheitlichen Blick, auf die in der Regel mehrschichtigen Problemlagen, fungiert der Dienst häufig als Clearingstelle. Es erfolgt eine direkte Unterstützung z.B. bei der Beantragung von Leistungen oder in psychosozialen Krisen.
Es wird zu Hilfemöglichkeiten im Sozialraum informiert, an zuständige Fachberatungen sowie an andere professionelle oder ehrenamtliche Unterstützungsangebote verbindlich vermittelt. Die vernetzende Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten, Institutionen, Beratungsstellen etc. stellt die Grundlage der Arbeit dar.
1.3 Ergebnis der Erprobung
Die mit der Evaluation beauftragte Firma xit GmbH empfiehlt auf der Basis der Ergebnisse, den Erwachsenen-Sozialdienst für den gesamten Kreis dauerhaft zu installieren und entsprechendes Personal einzusetzen.
Die Untersuchung hat ergeben, dass der Erwachsenen-Sozialdienst erhebliche positive Wirkungen für die Bürger*innen, deren soziales Umfeld sowie gesamtgesellschaftlich im Kreisgebiet bietet.
Durch die demografische Entwicklung, den Anstieg des Armutsrisikos sowie die Zunahme der psychischen Belastungen in der Gesellschaft wird eine höhere Nachfrage bewirkt.
Als Folge der Corona Pandemie ist zu befürchten, dass die Beratungsbedarfe der Bürger*innen bei psychosozialen Fragestellungen noch stärker ansteigen werden.
2 Kosten des ESD:
Die Tätigkeit im Erwachsenen-Sozialdienst ist mit der Entgeltgruppe S 12 des TVÖD SuE bewertet. In der mittleren Stufe 4 der Entgeltgruppe ist von 73.000,- € Personalkosten je Vollzeitstelle auszugehen, hinzukommen ca. 10% Sachkosten.
Die bisher bestehenden 2,3 Stellen sind befristet. Bei Entfristung der bestehenden Stellen sowie der empfohlenen Aufstockung des Dienstes um 4 Vollzeitstellen auf insgesamt 6,3 Stellen für das gesamte Kreisgebiet, ergibt sich die Gesamtsumme von 505.890,- € Personal- und Sachkosten pro Jahr.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Jährliche Kosten wie unter Ziff. 2
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Ziel 3 Wir verfolgen und schützen ein gesundes und soziales Aufwachsen, Leben, Arbeiten, Wohnen und Älterwerden von Menschen in einer intakten Umwelt.
Ziel 5 Wir stärken die Teilhabe, die Selbstbestimmung und das Zusammenleben aller Menschen.
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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617,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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