Drucksache - DrS/2021/093
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufgabenübertragung an den Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) Vereinbarung ab 01.01.2022 zur Aufgabenübertragung (Inhaltszuschuss/Fördergelder) 2022-2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Verfasser 1:
- Klimpel, Angela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
26.08.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
21.09.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
23.09.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Vereinbarung zur Aufgabenübertragung an den Kreisjugendring e.V. für die Jahre 2022-2024 über die Verwaltung von Fördergeldern sowie über die Zahlung eines Verwaltungskostenzuschusses wird mit einem Gesamtumfang von jährlich 88.900 EUR gemäß dem beiliegenden Entwurf beschlossen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Schon seit Ende der 90er Jahre werden Aufgaben zur Förderung der Jugendarbeit durch den Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) erledigt. Seit 2006 erfolgte die Aufgabenübertragung zunächst im 2-Jahres- seit 2016 jeweils im 3-Jahres-Rhythmus. Einzelheiten wurden zuletzt in der Vorlage DrS/2018/177 dargestellt und beraten. Der KJR möchte die Aufgaben auch in den kommenden Jahren wahrnehmen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 01.07.2021 (siehe Anlage 1) beantragt der KJR die weitere Aufgabenübertragung mit folgenden Förderbeträgen:
Aufgabe | seit 2018 | Vorschlag neu: |
1 Ferienpass | 13.600 EUR | 16.300 EUR |
2 Juleica-Entschädigungen | 21.000 EUR | 21.000 EUR |
3 Förderung Jugendarbeit gem. Richtlinie | 16.500 EUR | 16.500 EUR |
gegenseitig deckungsfähige Förderungen | 51.100 EUR | 53.800 EUR |
4 Jugendferienwerk Land | 11.000 EUR | 11.000 EUR |
5 Jugendferienwerk Kreis | 11.000 EUR | 11.000 EUR |
| 73.100 EUR | 75.800 EUR |
6 Verdienstausfall | 0 EUR | 0 EUR |
7 Verwaltungskostenzuschuss | 12.000 EUR | 13.080 EUR |
| 85.100 EUR | ger. 88.900 EUR |
Es ergibt sich aus dem Antrage eine Erhöhung des Förderbetrages um insgesamt 3.800 EUR, resultierend aus den Kosten für die Ferienpass-Online-Software „Feripro“ 2.700 EUR und einem beschriebenen, erhöhten Verwaltungsaufwand in Höhe von 1.100 EUR (gerundet).
Zum Thema Ferienpass wird auf den Bericht des KJR DrS/2019/144 zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.09.2019 sowie auf den Bericht der Verwaltung DrS/2020/023 zur Sitzung am 20.02.2020 verwiesen. Dort wurde eine Digitalisierung gewünscht, die vom KJR mit den beteiligten Kommunen erörtert und zwischenzeitlich durch Einsatz der Software „Feripro“ umgesetzt wurde.
Bekanntermaßen wird immer angestrebt, mit der Anschaffung neuer Software oder der Einführung von Digitalisierungsmaßnahmen den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Der KJR erläutert jedoch, dass sich ein Mehraufwand ergeben hat. Da der Vertrag wieder für drei Jahre geschlossen werden soll, hält die Verwaltung es für vertretbar, diesen anzuerkennen. Bis dahin muss die Einführungs- und Evaluationsphase abgeschlossen sein und der Aufwand kann neu beurteilt werden.
Wenn der KJR die vorgenannten Aufgaben nicht übernehmen würde, müsste in der Kreisverwaltung Personal dafür vorgehalten werden. Die Verwaltung befürwortet den Antrag und hat einen Vertragsentwurf (siehe Anlage 2) für die weitere Aufgabenübertragung ab 01.01.2022 vorbereitet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 88.900 EUR gesamt, davon 75.800 EUR Inhaltszuschuss, Fördergelder 13.100 EUR Verwaltungskosten für übertragene Aufgaben |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 362 - Jugendarbeit | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 531716 außerschulische Jugendbildung |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 6: Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und ermöglichen ein lebenslanges Lernen. Wir fördern ein vielfältiges Kultur-, Sport- und Freizeitwesen. | |
|
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
141,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
265,2 kB
|
