Drucksache - DrS/2021/193
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des 4. Regionalen Nahverkehrsplans Kreis Segeberg 2020 - 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Verfasser 1:
- Claudius Mozer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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08.09.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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21.09.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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23.09.2021
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Gemäß ÖPNV-gesetzlicher Vorgaben ist zum Erhalt der vollständigen ÖPNV-Landesmittel ein rechtskonformer Regionaler Nahverkehrsplan (RNVP) erforderlich. Insbesondere wegen der durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen Verzögerungen ist ein KT-Beschluss des neuen 5. RNVP erst Anfang 2022 realistisch, weshalb eine Fortschreibung des bestehenden 4. RNVPs bis 2021 notwendig ist.
Sachverhalt:
Gemäß § 5 (1) des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) können Kreise und kreisfreie Städte (ÖPNV-Aufgabenträger) einen RNVP als Rahmen für die ÖPNV-Entwicklung aufstellen oder fortschreiben. Die RNVP-Laufzeit beträgt nach § 5 (3) Nr. 6 ÖPNVG fünf Jahre. Gemäß § 4 (1) Nr. 1 der Landesverordnung über die ÖPNV-Finanzierung ist die vollständige Auszahlung der ÖPNV-Landesmittel u.a. an die Voraussetzung eines vorliegenden RNVPs gebunden; sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, werden nur 55% der ÖPNV-Landesmittel ausgezahlt.
Auf Grund der zahlreichen strukturellen Zusammenhänge und Gemeinsamkeiten, welche die HVV-Kreise PI, SE, OD und RZ aufweisen, wurde die Idee entwickelt, den 5. RNVP als gemeinsames, synergetisch-übergreifendes Werk dieser vier Kreise zu erstellen. Die Federführung dafür hat die SVG übernommen.
Der Zeitplan sah vor, den neuen gemeinsamen 5. RNVP für den Zeitraum 2020 – 2024 aufzustellen, womit ein nahtloser Anschluss an den 4. RNVP SE 2014 – 2018/Fortschreibung 2019 (vgl. DrS/2019/031) gegeben und die entsprechende ÖPNVG-Voraussetzung erfüllt gewesen wäre. Unter dem Einfluss der Corona-Pandemie mit all ihren außerordentlichen, vielfach anhaltenden Zusatzbelastungen (u.a. ÖPNV-Rettungsschirme, Verstärkerbuskonzepte) ab 03/2020 sowie der vollständigen Zerstörung des SVG-Büros durch einen schwerwiegenden Wasserschaden 12/2020 (Wiederbezug vsl. 10/2021) war der Zeitplan nicht zu halten und zu überarbeiten.
Vor diesem Hintergrund sind KT-Beschlüsse des neuen gemeinsamen 4 Kreise-RNVPs erst Anfang 2022 realistisch. Blieben wir bei der bisher vorgesehen Laufzeit 2020 – 2024, wäre diese schon zum Beschlusszeitpunkt zu fast 50% verstrichen und wir könnten quasi direkt mit den Vorbereitungen des folgenden RNVPs beginnen. Es liegt auf der Hand, dass das arbeitsökonomisch und auch in der Sache nicht sinnvoll wäre. Mit dem Verkehrsministerium wurde deshalb pragmatisch verabredet (Anlage 1),
• für den neuen gemeinsamen 5. RNVP PI/SE/OD/RZ eine Laufzeit von 2022 – 2026 festzulegen,
• den 4. RNVP Kreis SE 2014 – 2018/Fortschreibung 2019 zur Vermeidung einer Gültigkeitslücke bis 2021 fortzuschreiben (betrifft PI und RZ analog),
• die Fortschreibung auf die Aktualisierung des Finanzierungsrahmens (Kap. 7.3; Anlage 2) zu beschränken und
• auf eine TÖB-Beteiligung zu verzichten (mangels inhaltlicher Änderungen).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 5 – Wir stärken die Teilhabe, die Selbstbestimmung und das Zusammenleben aller Menschen – hier: barrierefreier Zugang zur Kreisverwaltung und allen ihren Dienstleistungen schaffen
Ziel 7 – Wir entwickeln den Natur-, Landschafts- und Klimaschutz konsequent qualitativ weiter – hier: ÖPNV fördern und verbessern | |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja Barrierefreiheit ist als Ziel definiert. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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112,1 kB
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