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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2021/185

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Aus Sicht des Straßenbaulastträger erfüllt der Signalstein ein Großteil der Anforderungen und wertet aber gleichzeitig die Bedürfnisse der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radfahrer) deutlich auf. Preislich ist der Stein im Gesamten (Lohn- und Materialkosten) etwa 11% teurer als ein Rasengitterstein.

Zur Vermeidung von weiteren, gegensätzlichen Ansichten bezüglich der Wahl des Steines, hat der Fördermittelgeber mit Fortschreibung der Richtlinie, Ausbau von Gemeindeverbindungswegen I. Klasse im Kreis Segeberg, u.a. unter Beachtung des allgemeinen Stands der Technik, der Verkehrssicherheit und unter Beachtung von Lärmschutz- und Entwässerungsbelangen, die Art der Steinform vorgegeben. Abweichungen hiervon sind vom Straßenbaulastträger (WZV) mit Antrag schriftlich zu begründen (siehe Punkt 4.3 der vorgenannten Richtlinie).              

 

Sachverhalt:

Aufgrund der anhaltenden Diskussion bezüglich der Einbaurichtung „genoppt“ oder „glatt“ der Rasengittersteine zur langfristigen Bankettsicherung, hat der WZV eine intensive Marktsichtung zum Jahresbeginn betrieben.

 

Die Belange der unterschiedlichen Straßenverkehrsteilnehmer der Gemeindeverbindungswege I. Klasse, vom Fußgänger bis zum Last- und Transportverkehr, wurden betrachtet. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass das Ergebnis ein wellenförmiger „Signalstein“ mit angefaster Kante zur unbefestigten Bankettseite ist. Dieser wurde auf der Sitzung des Radverkehrbeirates am 18.05.2021 in Form von Fotos vorgestellt. Aufgrund der positiven Resonanz hat der WZV sich für eine Musterausbaustrecke zur praktischen Beurteilung stark gemacht.

 

In Abstimmung mit dem Fachdienst 66 des Kreises Segeberg wurde eine Bankettbefestigung am GIK 115, welches die Dörfer Krems II und Garbek verbindet, ausgewählt. Es wurden beide Seiten der Einmündung zur Kreisstraße befestigt und drei längere Kurvenbereiche.

 Ausbaulängen:

   40 cm Verlegebreite  180 Meter

  60 cm Verlegebreite    50 Meter

 

In Abstimmung mit den Teilnehmern des Radverkehrbeirates, dem Bürgermeister der Gemeinde Garbek, Teilnehmern aus dem Fachdienst 66 sowie dem WZV als Straßenbaulastträger wurde am 06.08.2021 eine Begutachtung durchgeführt. Neben der Begehung standen Fahrräder mit unterschiedlichen Reifenbreiten zur Verfügung. Dazu wurde auch die Pkw-Befahrung in praktischer Verfahrensweise durchgeführt.

 

Übergreifend für alle Teilnehmer kann festgehalten werden, dass ein direkter Vergleich mit der genoppten Seite des Rasengittersteines wie folgt beschrieben werden kann:

  • Aus Sicht der Fahrradfahrer ist der Signalstein im Falle eines nötigen Befahrens durch z. B. entkommenden Verkehrsteilnehmern deutlich besser zu befahren. Dies konnte für die zur Verfügung stehenden unterschiedlichen Bereifungsarten festgehalten werden. Positiv hervorzuheben für alle Verkehrsteilnehmer ist die angefaste Seite. Diese stellt kein abruptes Ende der befestigten Bankette dar, sondern kann als Auf- und Abfahrrampe zur „unbefestigten“ Bankette genutzt werden.

Ein erhöhtes Unfallrisiko wurde von keinem der Beteiligten angesprochen. Sicherlich begründet durch die wellenförmige Oberfläche, die innerhalb des Steins (auch bei einem neuen Stein) keine Kanten aufweist.

  • Das Begehen wurde für Fußgänger analog wie für Radfahrer beurteilt. Eine Untergrundaufwertung zum genoppten Steinen ist klar erkennbar.
  • Für den Verkehrsteilnehmer mit dem Pkw bis hin zum leichten Transporter signalisiert der Signalstein das Verlassen der Fahrbahn. Optisch etwas schwächer als der genoppte Rasengitterstein, aber sowohl die Vibrationen als auch die Geräusche sind vorhanden. Gefühlt ist die Geräuschkulisse des Signalsteins durch seine Wellenform stärker ausgeprägt, was bei einem zukünftigen Einsatz berücksichtigt werden müsste.

 

Bezüglich des Ausbaupreises je laufender Meter der langfristigen Bankettbefestigung geht der WZV aufgrund des Testausbaus und der Einkaufspreise, die aus dem 2. Quartal 2021 stammen, von einer Preiserhöhung von 11% aus. Die wesentliche Steigerung rührt vom verwendeten Stein her. Da dieser deutlich mehr Masse aufweist, ist der reine Einkaufpreis doppelt so hoch wie der jeweilige vergleichbare Stein des vorherigen Produktes. Aus logistischer Sicht müssten dann zukünftig mehre unterschiedliche Steinformen vorgehalten / transportiert / eingebaut werden.

 

Aus der Ortsbegehung bzw. Befahrung kann zusammenfassend folgendes festgehalten werden:

Aus Sicht des Straßenbaulastträger erfüllt der Signalstein ein Großteil der Anforderungen und wertet aber gleichzeitig die Bedürfnisse der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radfahrer) deutlich auf.              

 

Verfasser:   

Jan Lawerentz

Bereichsleiter

Kommunale Dienste

 

 

 

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Anlagen

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