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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/180

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Das Projekt  „ K 1,5 –Kultur überm See“ wird für den Projektzeitraum 2021/2022 mit einem Betrag in Höhe von maximal 6.000 EUR gefördert, sofern die gesicherte Gesamtfinanzierung des Projektes nachgewiesen werden kann.

Der Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den konkreten Förderbetrag  ist die Sicherstellung des eingereichten Finanzierungsplanes. Die Beschlussfassung  erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Verwaltung, ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evtl. Rückforderung.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Antragsteller*innen des Projektes „ K 1,5 überm See “( Wolfram Schmidt, Uwe Rönnfeldt und Karin Sandbrink)  planen in der Zeit von November 2021 bis zum September 2022 drei  kulturelle Abendveranstaltungen in den Räumen des Vereins für Jugend und Kulturarbeit in Bad Segeberg  ( VJKA)

Für dieses Projekt wird ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 6.000 EUR benötigt.

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben  vom 29.07.2021 (s. Anlage) wird ein Antrag auf kulturelle Förderung für das Projekt „ K 1,5 überm See“ gestellt.

 

1. Fördergrundlagen

 

Förderanträge sind zu prüfen nach den Allgemeinen Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 01.01.2017 i.V.m. den Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur vom 01.01.2018 und in jedem Einzelfall vom Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zu entscheiden.

 

Aufgrund der Sonderregelung für das Jahr 2021 können für ein Projekt max.  50% der förderfähigen Kosten bewilligt werden.

 

1. Antragsteller*innen:

 

Antragsteller*innen können gemäß den Grundsätzen für die Förderung der Kunst und Kultur gemeinnützige juristische Personen sowie natürliche Personen sein.

 

Der Antrag wurde von folgend genannten 3 Personen unterzeichnet:

Wolfram Schmidt, Uwe Rönnfeldt und Karin Sandbrink.

Dabei handelt es sich um natürliche Personen, die gemäß den genannten Grundsätzen berechtigt sind, einen Antrag zu stellen.

Gemäß Antrag beabsichtigen die Antragsteller*innen, das Projekt „ K 1,5-Kultur überm See “ zukünftig als eingetragener Verein fortführen zu wollen. Sollte es im Falle der Förderung des beantragten Projektes im Projektzeitraum zu einer Eintragung im Vereinsregister kommen und die weitere Organisation des Projektes Aufgabe des Vereins werden, wäre die Vereinsgründung nachträglich gegenüber dem Kreis nachzuweisen. Ein Verein wäre als gemeinnützige juristische Person ebenfalls berechtigt, eine Förderung für dieses Projekt zu beantragen und ggfs. Fördermittel  zu erhalten.

 

2. Antragsinhalt / Fördermöglichkeit

 

Für folgend aufgeführtes Kulturprojekt über 3 Veranstaltungen mit je 80 Teilnehmer*innen, die in den Räumlichkeiten der Jugendakademie des Vereins für Jungend und Kulturarbeit  ( VJKA) in Bad Segeberg in der Marienstraße stattfinden sollen, wird eine Förderung beantragt:

 

1. Veranstaltung am 20.11.2021 : das Musiker Duo „Notenlos “ am Keyboard

2. Veranstaltung am 11.03.2022 : Klangrazzia: Finanzkabarettist Chin Meyer im   Duo mit Hans Werner Meyer

3. Veranstaltung am 30.09.2022 : Kabarettistin Inka Meyer

 

Weitere Einzelheiten sind den Antragsunterlagen zu entnehmen.

 

Es sind insgesamt Kosten in Höhe von 12.000 EUR kalkuliert.

 

Gemäß den Allgemeinen Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 01.01.2017 i.V.m. den Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur vom 01.01.2018 muss sich ein Antragsteller grundsätzlich an den Kosten für das Projekt beteiligen. Ein Eigenanteil der Antragsteller*innen ist bei der dem Antrag beigefügten voraussichtlichen Einnahme/Ausgabenrechnung nicht aufgeführt. Ebenso fehlen derzeit Angaben zu weiteren Kostenträgern/Sponsoren.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie haben in den letzten Monaten kaum kulturelle Veranstaltungen stattgefunden. Bis zum Ablauf der Abgabefrist am 30.06.2021 hat es kaum Anträge auf Kulturförderung gegeben. Zudem wurden weitere Mittel bereitgestellt, die derzeit eine erhöhte Förderung (bis zu 50 %) von Projekten möglich machen sollen. Die Verwaltung hat noch einmal öffentlich dazu aufgerufen, bis zum 30.07. Anträge zu stellen.

 

Das Projekt selbst erfüllt aus Sicht der Verwaltung die Grundsätze für die Förderung der Kunst und Kultur. Die mit dem Projekt angekündigten künstlerischen Darstellungen an den Veranstaltungstagen tragen dazu bei, das kulturelle Leben im Kreis Segeberg nach der Pandemie wieder zu beleben und daher von besonderer Bedeutung. Die Veranstaltungen können jeweils von  80 kulturell interessierten Menschen aus dem gesamten Kreisgebiet besucht werden.

Die Verwaltung befürwortet das Projekt und bittet die Politik daher um eine grundsätzliche Entscheidung über die Förderung. Bei den bislang kalkulierten Kosten in Höhe von 12.0000 EUR entspricht die beantragte Summe in Höhe von 6.000 EUR der höchst möglichen Fördersumme (50 %).

 

Käme es zu einem positiven Beschluss, muss die Bescheiderstellung und Auszahlung der Fördermittel unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die Gesamtfinanzierung des Projektes unter Einhaltung der Bestimmungen der genannten Richtlinien  gesichert ist. Der Antrag wurde kurzfristig gestellt und wird derzeit geprüft. Die Verwaltung benötigt weitere erforderliche Unterlagen zu Antragsprüfung. Von den Antragstellern sind  u.a. noch die Eigenleistung nachzuweisen sowie Angaben zu möglichen Sponsoren zu machen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

6.000 EUR

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:2521200 Kunst und Kulturförderung

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:531840

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

x

Ja; Darstellung der Maßnahme: Ziel6: Wir schaffen inklusive Bildungchancen für alle in allen Bereichen und ermöglichen ein lebenslanges Lernen.Wir fördern ein vielfältiges Kultur-und Sport-und Freizeitwesen

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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