Drucksache - DrS/2021/154
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Michael Krützfeldt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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26.08.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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21.09.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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23.09.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Die praktischen Erfahrungen mit dem neuen Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG NEU – machen eine Neufassung der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege (KTP) notwendig. Daneben beinhaltet die Neufassung Regelungen für das zum 01.01.2022 vorgesehene Vertretungssystem in der Kindertagespflege und ersetzt die vormals geltenden Richtlinien und Satzungen.
Sachverhalt:
Die Tagespflege ist wichtiger Bestandteil für die flexible Betreuung von Kindern, insbesondere im U3-Bereich. Die Bedarfe an Betreuungsplätzen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Derzeit sind im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) insgesamt 131 Kindertagespflegepersonen tätig.
Die Abläufe (Antrag, Bewilligung, Abrechnung) wurden verwaltungsseitig unter Berücksichtigung der Eingaben von Kindertagespflegepersonen (KTPP) weiterentwickelt, um den Bedürfnissen der KTPP und der Verwaltung noch besser zu entsprechen. Ein Beispiel: Eine separate Berechnung von Ausfallzeiten und Bescheidung erleichtert die Nachvollziehbarkeit der komplexen Abrechnungen. Als praktisch erweist sich die Abrechnung nach Ablauf eines jeden Quartals im darauf folgenden Quartal. Dies berücksichtigt der vorliegende Satzungsentwurf.
Die derzeit seit 01.01.2021 geltende Tagespflegesatzung des Kreises Segeberg (nach Beschluss der DrS 195/2020) wurde entsprechend der gesetzlichen Änderungen und Vorgaben insgesamt überarbeitet und angepasst sowie um die gesetzlich vorgesehene Notwendigkeit eines Vertretungssystems ergänzt.
Rückblick nach Neuorganisation der Vergütung der KTPP seit 01.01.2021: Nach anfänglicher Verunsicherung aufgrund des Systemwechsels hat sich die Lage beruhigt. Sehr intensive und offene Gespräch mit KTPP und auch deren beiden Interessenvertretungen (ca. ¼ der KTTP sind über zwei Interessenvertretungen organisiert) haben das gegenseitige Vertrauen gestärkt. Die Rückmeldungen bei der Verwaltung und bei den Vermittlungsstellen sind weitgehend sehr positiv. Sie sind für uns Indiz für Auskömmlichkeit, Verlässlichkeit und eine mehrheitliche Zufriedenheit der KTPP. Dies bestärkt uns, den Weg mit den in der Neufassung zum 01.01.2022 ausgewiesenen, zusätzlichen Verbesserungen weiter zu gehen.
Zum 01.01. eines jeden Jahres, demnach wieder zum 01.01.2022, werden durch Rechtsverordnung der Anerkennungsbetrag um 2,26 % und die Sachaufwandpauschale um 2 % erhöht (§ 55 KiTaG). Dies sorgt kontinuierlich für eine Erhöhung der laufenden Geldleistung unserer KTPP.
Gleichzeitig wurden Änderungen und Klarstellungen aus der täglichen Sachbearbeitung heraus in die Satzung integriert.
Durch geeignete Maßnahmen hat der Kreis als örtlicher Träger sicherzustellen, dass für Ausfallzeiten der Kindertagespflegepersonen stets eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind zur Verfügung steht. Eine sichere Binding zwischen Kind und Vertretungsperson soll aufgebaut werden (§ 48 KiTaG).
Mit dem Installieren eines Vertretungssystems (gesonderte Vorlage DrS/2021/XXX) wird der gesetzlichen Forderung Genüge getan. Die Kindertagespflege gewinnt aus Sicht der Eltern mehr an Verlässlichkeit. Ob die Angebote Akzeptanz finden und tatsächlich genutzt werden, bleibt abzuwarten.
Das Konzept des Kreises Segeberg gründet auf zwei Modulen:
Modul A: der auf freiwilliger Basis von den KTPP selbstorganisierten Vertretung sowie
Modul B: der Vermittlung von individueller Vertretung, sofern eine Vertretung nicht aus dem Modul A heraus zur Verfügung steht.
Dieses Konzept ist als § 9 in die neue Satzung zur Förderung von Kindern in Tagespflege eingefügt.
Die Satzung wird in Form des beigefügten Entwurfes (Anlage 1) beschlossen. Die Satzung des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß § 22 bis § 24 SGB VIII erhält ab 01.01.2022 die beschlossene geänderte Fassung und ersetzt mit Inkrafttreten alle bisher noch gültigen Richtlinien und Satzungen zur Förderung von Kindern in Tagespflege.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Voraussichtlich jährlich bis zu 250.000 €
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Die jährlichen finanziellen Kosten können derzeit nur aufgrund einer fiktiven Berechnung eingeschätzt werden.
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 361 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Der Kreis Segeberg ... 5.1 ... verstärkt sein Image als familienfreundlicher Kreis, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien. |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
Aktuell sind keine Fälle bekannt, in denen bei den Tagespflegekräften
oder den betreuten Kindern Behinderungen vorliegen.
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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128,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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185,7 kB
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