Drucksache - DrS/2021/169
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Förderung von Vorhaben gemäß der Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg hier: Tanzprojekt "tanzlab Norderstedt - Shalom" der Stadt Norderstedt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Verfasser 1:
- Klimpel, Angela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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17.08.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Tanzprojekt "tanzlab Norderstedt - Shalom" der Stadt Norderstedt wird für den Projektzeitraum 2021/2022 mit einem Betrag in Höhe von maximal 26.150 EUR (~ 24,29 % der Kosten) gefördert, sofern die gesicherte Gesamtfinanzierung des Projektes nachgewiesen werden kann.
Der genannte Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den konkreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des eingereichten Finanzierungsplanes. Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Verwaltung, ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evt. Rückforderung.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Stadt Norderstedt plant in Ergänzung der langjährigen Arbeit des deutsch-israelischen Kulturvereins CHAVERIM - Freundschaft mit Israel e.V. das Tanzprojekt tanzlab „Shalom“ Norderstedt mit 80-100 Teilnehmenden, die sich in vier Gruppen an verschiedenen Orten in Norderstedt und Israel auf eine gemeinsame Aufführung am 07. und 08.10.2022 in Norderstedt vorbereiten.
Für dieses Projekt, das im Herbst 2021 mit einer Vorbereitungsreise nach Israel beginnt und im Oktober 2022 mit einer Aufführung in Norderstedt endet, wird ein Zuschuss in Höhe von 26.150 EUR beantragt.
Sachverhalt:
1. Fördergrundlagen
Förderanträge sind zu prüfen nach der Allgemeinen Richtlinie für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 01.01.2017 i.V.m. den Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur vom 01.01.2018 und in jedem Einzelfall vom Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zu entscheiden.
2. Antragsinhalt / Fördermöglichkeit
Beantragt wird die Förderung für ein Tanzprojekt (Laientanz - (hier: Community Dance) mit der Bezeichnung tanzlab „Shalom“ Norderstedt. Alter, Nationalität, körperliche Einschränkungen, finanzielle Möglichkeiten und Bildungshintergrund spielen keine Rolle. Ziel des Projektes ist es, mit Tanz und Musik Brücken zu bauen, um einer gesellschaftlichen Strömung offensiv entgegenzutreten, die unser Zusammenleben zunehmend erschüttert: dem wachsenden Antisemitismus. Es ist damit eine wertschätzende Ergänzung der langjährigen Arbeit des deutsch-israelischen Kulturvereins CHAVERIM - Freundschaft mit Israel e.V. in Norderstedt.
Am Projekt beteiligt werden Schüler*innen im Alter von 15-16 Jahren des Lessing-Gymnasiums, sowie Schüler*innen im Alter von 8-9 Jahren einer Norderstedter Grundschule. Die Gruppe „Norderstedt Ü18) wird eine der heterogensten des Projektes sein und sich aus tanzbegeisterten und neugierigen Norderstedter*innen jeden Alters (auch deutlich jenseits der 70!) zusammensetzen. Die größte Herausforderung besteht in der Etablierung der vierten Gruppe „Israel Ü18“, die ihre vierwöchige Probenphase in der vertrauten Umgebung in Israel bestreiten wird. Zur Vorbereitung ist im Herbst 2021 eine Reise nach Israel erforderlich.
Weitere Einzelheiten sind den Antragsunterlagen zu entnehmen.
Es sind insgesamt Kosten in Höhe von 114.550 EUR kalkuliert. Teilbeträge in Höhe von 34.000 EUR und 6.500 EUR sollen von der Stiftung Sparkasse Südholstein sowie dem Rotary Club Norderstedt finanziert werden. Eine weitere Stiftung sowie Sponsoren sind angefragt.
Auch ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von 15.000 EUR wird eingebracht. Einnahmen aus den Eintrittsgeldern und dem Verkauf von DVD´s sind mit 6.900 EUR kalkuliert.
Für die Reise nach Israel werden im Jahr 2021 rd. 9.100 EUR benötigt. Die weiteren Kosten in Höhe von 105.450 EUR sind für 2022 kalkuliert. Insgesamt sind (abzgl. der Einnahmen aus der Veranstaltung) 107.650 EUR zu finanzieren.
Aufgrund der Sonderregelung für das Jahr 2021 (max. 50% Förderung) kann dem Antrag auf eine Förderung in Höhe von 26.150 EUR (~ 24,29%) entsprochen werden.
Die Bescheiderstellung und Auszahlung der Fördermittel muss unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die Gesamtfinanzierung des Projektes zu diesem Zeitpunkt gesichert ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 26.150 EUR wie beantragt |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 2521200 Kunst- und Kulturförderung | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 531840 Zuw. f. ku.Zw. |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 6: Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und ermöglichen ein lebenslanges Lernen. Wir fördern ein vielfältiges Kultur-, Sport- und Freizeitwesen. |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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427,4 kB
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2
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291,5 kB
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193,5 kB
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