Drucksache - DrS/2021/165
Grunddaten
- Betreff:
-
Ferienbetreuung an den Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung: Verschiebung der Elternbefragung und der Evaluation in das Jahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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17.08.2021
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, die Evaluation der Ferienbetreuung um ein Jahr zu verschieben.
Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2020 wird an den drei Förderzentren von freien Trägern eine Ferienbetreuung mit Finanzmitteln des Kreises Segeberg angeboten. Der zeitliche Umfang sowie die Anzahl der Betreuungsplätze und -gruppen kann je nach Bedarf innerhalb des Budgets je Schule selbst festgelegt werden. In den Planungen hat sich eine Betreuung von jeweils einer Woche in den Frühjahrs- und Herbstferien, drei Wochen in den Sommerferien und zusätzlich an einzelnen Tagen, z.B. an Schulentwicklungstagen, herausgebildet.
Pandemie-bedingt konnten diese Angebote sowohl im letzten als auch in diesem Jahr teilweise nur in einem eingeschränkten Umfang oder in einzelnen Ferien gar nicht angeboten werden. Zeitweise war auch die Nachfrage geringer als erwartet. Der personelle Betreuungsaufwand war, auch abhängig von den Behinderungen der betreuten Kinder und Jugendlichen, höher als erwartet.
Vor diesem Hintergrund ist eine sinnvolle Evaluation des Angebots zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Verwaltung bittet daher um eine Verschiebung um ein Jahr, so dass nach den Sommerferien 2022 dem Ausschuss berichtet werden kann.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
6.1 Der Kreis Segeberg fördert eine optimale Betreuung in den Erziehungs- und Bildungseinrichtungen des Kreises. |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
