Drucksache - DrS/2021/159
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Förderung von Vorhaben gemäß der Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg hier: Neukonzeptionierung der Dauerausstellung der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Verfasser 1:
- Klimpel, Angela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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17.08.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Teilbereich „Weitere Sachkosten“ des Gesamtprojektes „Neukonzeptionierung der Dauerausstellung der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen‘“ des Trägervereins der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. wird mit einem Betrag in Höhe von maximal 15.000 EUR (~50% der Kosten) gefördert, sofern die gesicherte Gesamtfinanzierung des Projektes nachgewiesen werden kann.
Der genannte Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den konkreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des eingereichten Finanzierungsplanes. Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Verwaltung, ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evt. Rückforderung.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. hatte im Jahr 2015 (siehe DrS/2015/206) eine investive Förderung für den Neubau eines Ausstellungsgebäudes beantragt, die unter bestimmten Voraussetzungen beschlossen wurde. Da die Rahmenbedingungen sich veränderten und die Voraussetzungen nicht alle erfüllt werden konnten, wurden die Mittel nie abgefordert, das Projekt aber inzwischen nach Förderung durch andere Stellen realisiert.
Nunmehr steht die notwendige Neukonzeptionierung und Herstellung der Dauerausstellung sowie die Aufwertung des alten Anbauteils zu einem Bildungszentrum an. Ende Mai 2021 wurde ein Förderantrag angekündigt. Die Fördermöglichkeiten wurden zunächst mit Vertretern des Fördervereins erörtert und nun der Antrag (siehe Anlagen) eingereicht. Einzelheiten werden nachfolgend erläutert.
Sachverhalt:
1. Fördergrundlagen
Förderanträge sind zu prüfen nach der Allgemeinen Richtlinie für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 01.01.2017 i.V.m. den Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur vom 01.01.2018 und in jedem Einzelfall vom Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zu entscheiden. Der Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. wollte ursprünglich eine wesentlich höhere Förderung beantragen, die jedoch auch Investitionen beinhaltet hätte. Im Vorgespräch wurde erläutert, dass für investive Förderungen nach den geltenden Regelungen kein Antragsrecht besteht. Aus diesem Grunde wurde der Antrag modifiziert.
2. Antragsinhalt / Fördermöglichkeit
Der jetzt vorliegende Antrag vom 13.07.2021 zur konsumtiven Förderung bezieht sich auf einen Teilbereich des Projektes „Neukonzeptionierung der Dauerausstellung der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen“, das im Zeitraum zwischen November 2021 bis Oktober 2023 realisiert werden soll. Einzelheiten sind den Antragsunterlagen zu entnehmen.
Es werden Kosten in Höhe von 30.000 EUR für Verwaltungs- und Fahrtkosten, Nutzungsrechte, Öffentlichkeitsarbeit, Begleitmaterialien sowie einen Ausstellungskatalog dargestellt. Das Projekt umfasst insgesamt 312.000 EUR, wovon der überwiegende Teil durch andere Geldgeber (Land S-H, AktivRegion Holsteiner Auenland, Bürgerstiftung S-H Gedenkstätten) gesichert ist. Auch ein Eigenanteil in Höhe von 17.200 EUR wird eingebracht.
Aufgrund der Sonderregelung für das Jahr 2021 kann dem Antrag auf eine Förderung von 50% der konsumtiven Kosten, d.h. 15.000 EUR entsprochen werden.
Die Bescheiderstellung und Auszahlung der Fördermittel muss unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die Gesamtfinanzierung des Projektes zu diesem Zeitpunkt gesichert ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 15.000 EUR wie beantragt |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 2521200 Kunst- und Kulturförderung | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 531840 Zuw. f. ku.Zw. |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 6: Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und ermöglichen ein lebenslanges Lernen. Wir fördern ein vielfältiges Kultur-, Sport- und Freizeitwesen. |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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565,5 kB
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2
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571 kB
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3
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(wie Dokument)
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125 kB
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4
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(wie Dokument)
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80,4 kB
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