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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2021/116

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Die Verträge der fünf "Temporären Maßnahmen zur schulischen Erziehungshilfe im Kreis Segeberg (Temporäre Intensivpädagogische Maßnahmen = TIP), auch "Auszeit-Maßnahmen" genannt, an den Standorten Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Hartenholm (Kaltenkirchen), Bad Bramstedt und Trappenkamp laufen zum 31.07.2021 aus. Der Fortsetzung der Maßnahmen wurde von den Kooperationspartnern Untere Schulaufsichtsbehörde (= Schulamt) und Kreisjugendamt für den Zeitraum 01.07.2021-31.07.2022 zugestimmt.

 

Sachverhalt:

 

In den letzten Jahren hat sich in zunehmendem Maße, in der Schule sowie in der Jugendhilfe, die Überzeugung durchgesetzt, dass es sinnvoll und notwendig ist, bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit innerhalb und außerhalb der Schule problematischen Verhalten enger zusammenzuarbeiten.

 

Aufgrund der sich in einem ständigen Wandel befindlichen gesellschaftlichen Erziehungs- und Lebensrealitäten sowie auch wegen der momentan noch nicht abschätzbaren Folgen der Corona-Pandemie auf die Schüler*innen, bedarf es zunehmend gemeinsamer Antworten von Seiten der Schule und der öffentlichen Erziehungshilfe auf individuelle und dennoch nicht nur vereinzelt auftretende Verhaltensauffälligkeiten.

 

Hier setzt das Angebot der Auszeiten an, um in enger Kooperation mit dem Schulamt eine temporäre Beschulung von noch schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen außerhalb des Regelschulsystems anzubieten.

 

Die „Auszeit-Maßnahmen dienen dem "ausnahmsweise durch die Schulaufsichts-behörde gestatteten anderweitigen Unterricht" zur Erfüllung der Schulpflicht gemäß §21 (1) SchulG. Sie sind als Durchgangsmaßnahmen von 6 - 12 Monaten konzipiert. Ziel der Maßnahmen ist es, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht wieder zu erreichen.

 

Nach Ausschöpfung aller schulischen und flexiblen Hilfen im Rahmen der Beschulung an der Regelschule kann in Kooperation zwischen dem Schulamt und dem Jugendamt eine außerschulische Beschulung zur Stabilisierung der Schüler*innen und zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht genutzt werden. Die Auszeitmaßnahmen nutzen die Zeit der temporären Exklusion der Schüler*innen, um die Inklusion in das allgemeine Schulsystem zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen. Die Maßnahmen sollen auf Basis der vorhandenen Ressourcen die Schüler*innen zur Selbsthilfe anleiten.

 

Die Auszeitmaßnahme dient im Einzelfall

 

  • der Überwindung der einem aktiven und erfolgreichen Schulbesuch entgegenstehenden Schwierigkeiten und der Wiedererlangung der Fähigkeit, am Regelschulsystem verlässlich teilzunehmen;
  • einer Aufarbeitung der durch den bereits versäumten Unterricht entstandenen Wissenslücken, um die Möglichkeit eines Schulabschlusses zu erhalten;
  • der Stärkung persönlicher, sozialer und kommunikativer Kompetenzen im Kontakt mit Gleichaltrigen sowie mit Erwachsenen.

 

Die Auszeitmaßnahmen sind für Schüler*innen,

 

  • die entweder aktiv oder passiv die Mitarbeit in der Schule verweigern,
  • die entweder aktiv oder passiv die Mitarbeit in der Schule massiv stören,
  • die dem Schulunterricht fernbleiben,
  • die von der Schule beurlaubt sind,
  • für die kein anderes Angebot oder vergleichbare Perspektive besteht

 

eine Möglichkeit, präventiv und/oder bei Vorliegen eines Förderstatus Emotionale und soziale Entwicklung (E), Hilfen zur Lebensgestaltung und Reintegration in soziale Strukturen (Schule/Familie) zu erhalten und über die Erfüllung der Schulpflicht innerhalb der Maßnahme den inhaltlichen Anschluss an die Herkunftsschule zu gewährleisten.

 

Das Angebot dieser außerschulischen Beschulung steht allen Schüler*innen und ihren Familien aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Segeberg bei Vorliegen entsprechender Problemlagen zur Verfügung. 

 

Vorrangig werden die Maßnahmen mit Schüler*innen aus dem geografisch in der Nähe liegenden Wohnumfeld bzw. aus den benachbarten Schulen des Standortes des jeweiligen Projekts belegt. Die Gruppengröße beträgt pro Standort in der Regel bis zu fünf Schüler*innen. Die schulische Seite bringt in die Projekte jeweils Lehrerwochenstunden ein. Das Jugendamt trägt die Kosten des zusätzlichen pädagogischen Personals sowie der Sachmittel auf der Basis eines zuvor mit dem jeweiligen Träger vereinbarten Entgelts. Die dafür benötigten Haushaltsmittel des Kreises sind im Jugendhilfebudget berücksichtigt. Sie betragen im Jahr 2021 insgesamt 232.200,00 EUR.

 

Standorte und Träger der Auszeitmaßnahmen im Kreisgebiet sind:

 

Name

Ort

Standort

Träger

Zielgruppe

Anzahl Plätze

Auszeitmaßnahme „Hartenholm“

Hartenholm / Kaltenkirchen

FÖZ Lakweg

Löwenzahn e.V.

Grund-schule

5

Schulische Erziehungshilfen Regenbogen e.V.

Kaltenkirchen

FÖZ Lakweg: Standort-Regenbogen

Regenbogen e.V.

13-16 Jahre

5

Auszeitklasse

Henstedt-Ulzburg

FÖZ Henstedt-Ulzburg/

Olzeborchschule

Regenbogen e.V.

Grund-schule

5

Auszeitmaßnahme Bad Bramstedt

Bad Bramstedt

FÖZ Bramau-Schule

WIEGE e.V.

Grund-schule

5

Auszeitmodell Trappenkamp

Trappenkamp

GS Trappenkamp mit FÖZ-Anteil

WIEGE e.V.

Grund-schule

5

 

Jugendamt und Schulamt haben der Fortsetzung der Maßnahmen unter den bestehenden Bedingungen zugestimmt. Zur Harmonisierung der Projekte werden neue Verträge für den Zeitraum 01.08.2021-31.07.2022 durch das Jugendamt aufgesetzt, mit dem Schulamt abgestimmt und anschließend mit den Trägern vereinbart.

 

Die Fortsetzung erfolgt zunächst nur für das Schuljahr 2021/22, da das Schulamt angekündigt hat, dass seitens des Bildungsministeriums Änderungen der SoFVO (Landesverordnung über Sonderpädagogische Förderung) und den damit einhergehenden Handreichungen ab dem Sommer 2021 zu erwarten sind.

 

Vorbereitend auf diese Änderungen hat das Schulamt alle Beteiligten zu einer Arbeitsgruppe eingeladen, um die zukünftige Ausgestaltung der Angebote sowie die weitere Zusammenarbeit zu diskutieren und vorzubereiten.  Das Jugendamt wird sich aktiv in die künftige Aus- und ggfs. Umgestaltung von Auszeitprojekten im Interesse einer möglichst inklusiven Beschulung aller Schüler*innen in der Regelschule einbringen. Damit einher gehen auch die Verhandlungen über eine notwendige Weiterentwicklung der Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Schule in den Themenfeldern Schulbegleitung (vgl. DrS/2021/106) und Offener Ganztag (DrS/2021/113).

 

 

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