Bericht der Verwaltung - DrS/2021/084-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Erarbeitung einer Kulturkreis-Strategie / Kulturentwicklungsplan (KEP)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Verfasser 1:
- Klimpel, Angela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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17.08.2021
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Zur Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 27.04.2021 wurde ein Antrag (DrS/2021/084) auf Erarbeitung einer Kulturkreis-Strategie gestellt. Die Entwicklung einer Strategie und ggf. Erstellung eines Kulturentwicklungsplanes wurde befürwortet und die Verwaltung gebeten, Vorbereitungen hierfür zu treffen. Nachfolgend wird über den Grundsatzbeschluss, Vorüberlegungen der Verwaltung mit dem VJKA sowie Recherchen berichtet.
Sachverhalt:
1. Bisherige Beratung / Grundsatzbeschluss
In der Begründung zu o.g. Antrag wurde erläutert, dass es um eine Koordinierung und Bündelung von kulturellen Projekten im Kreis gehe. In der Beratung wurde eine Gesamtstrategie (ggf. in Form eines Kulturentwicklungsplanes – KEP) als notwendig erachtet, um den Kreis diesbezüglich besser zu positionieren. Die Aspekte finanzielle und personelle Ressourcen wurden erwähnt.
Es wurde einstimmig folgender Grundsatzbeschluss gefasst:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport spricht sich für die Erarbeitung einer Kulturkreis-Strategie aus. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem VJKA gebeten, zur nächsten Sitzung die Vorbereitungen gemäß dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu treffen.
2. Vorüberlegungen Verwaltung und VJKA
Verwaltungsmitarbeiter*innen aus Jugendamt (FB V), dem Fachdienst 51.10 Kita, Jugend, Schule, Kultur sowie dem Bildungsmanagement und die Leiterin der KulturAkademie im VJKA haben sich Anfang Juni zu einem Gespräch getroffen, um die Gesamtsituation zu erörtern.
Verschiedene Bereiche bzw. Projekte der Kultur sind in der letzten Zeit stark in den Fokus gerückt. Beim Land läuft das Projekt „Kulturdialog Land-Kommunen“. Bis zum 19. Mai 2021 konnten alle Kulturakteur*innen an einer Online-Befragung teilnehmen. Die ersten Ergebnisse der Befragung wurden – nach dem o.g. Treffen - im Rahmen der Abschlussveranstaltung des Kulturdialogs Land-Kommunen präsentiert.
(https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kulturdialog/kulturdialog_foren_08_06_2021.html)
Im Austausch zwischen Verwaltung und VJKA bestand Einvernehmen, dass „Kultur“ (ohne zu definieren, was genau dieser Begriff alles beinhaltet) im Kreis Segeberg in vielfältiger Weise vorhanden und zu erleben ist. Es wurde erörtert, welche Bedeutung eine Kulturkreis-Strategie haben könnte und ob das Ziel die Aufstellung eines Kulturentwicklungsplanes sein sollte.
Dazu wurde festgestellt, dass die Kultur im Kreis nicht erst entwickelt oder geplant werden muss. Sie ist reichlich vorhanden, braucht aber ein gutes Netzwerk und gute Begleitumstände.
Es bedarf also einer umfassenden Bestandsaufnahme des vorhandenen Kulturangebotes und der begleitenden Strukturen. Es sind Zuständigkeiten zu klären und Strategien für eine Neuaufstellung des Kreises in Sachen Kultur zur entwickeln. Dafür ist vorab das Ziel dieses Prozesses zu beschreiben, um konkret daran arbeiten zu können.
3. Planung anderer Kreise / Kommunen
Bereits im Antrag wurde auf die Kreiskulturentwicklungspläne von Stormarn und Nordfriesland hingewiesen. Die Verwaltung hat zu den dortigen Verfahren recherchiert und auch Anfragen zur Umsetzung an diese Kreise gestellt. Aufgrund der Ferien-/Urlaubssituation stehen Rückmeldungen noch aus.
Stormarn:
In Stormarn hatte die kulturelle Arbeit durch das Kreisjubiläum im Jahr 2017 eine große Aufmerksamkeit erhalten. Es lagen kulturpolitische Leitlinien aus dem Jahr 2013 vor, die aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklungen aber keine steuernden Funktionen mehr einnehmen konnten. Zielsetzung war die Erstellung eines mittel- bis langfristig gültigen KEP (2019-2025 / 6 Jahre), der finanzielle, personelle und weitere strukturelle Ressourcen ebenso definieren soll wie die Schwerpunkte der inhaltlichen Ausrichtung der Kreiskulturarbeit.
Der Prozess wurde mit einem Ausschussbeschluss vom August 2018 eingeleitet und bis Ende 2019 abgeschlossen. Nachdem zum 01.06.20 die im KEP-Prozess (Infos zum Ablauf in beigefügter Vorlage 2019/3739) beschlossenen Stellenbesetzungen der Kulturabteilung zum Großteil erfolgt waren, wurde im August 2020 wurde ein Strategieplan zur Umsetzung der Kulturentwicklungsplanung vorgelegt, der in den folgenden Jahren umgesetzt werden soll.
Nordfriesland:
Der Kulturentwicklungsplan im Kreis Nordfriesland wurde für einen längeren (2016-2028 / 12 Jahre) Zeitraum aufgestellt. Dort wurde am 07.11.2014 der Kultur- und Bildungsausschuss in Zusammenarbeit mit der Stiftung Nordfriesland vom Kreistag beauftragt (Infos zum Ablauf siehe Prozessbeschreibung von der Homepage), einen Kulturentwicklungsplan aufzustellen. Die Beschlussfassung über den Kulturentwicklungsplan erfolgte im Kreistag am 15.07.2016. Die Umsetzung und Fortschreibung obliegt dort der Stiftung.
Beide Kreise:
Die Prozesse dauerten von der Einleitung der Verfahren bis zum Start der Umsetzung 17-21 Monte. Beide Verfahren hatten feste Arbeitsgruppen/-kreise und eine externe Moderation.
Es wurden Fragen an die beiden Kreise zum jeweiligen Verfahrensablauf, den beteiligten Personen, der beauftragten Moderation (Stichwort: Ausschreibungsverfahren) und den Kosten gestellt. Es wurde auch gefragt, ob jemand als Gast hier im Ausschuss über den Prozess berichten kann. Rückmeldungen liegen aufgrund der Ferien-/Urlaubszeit noch nicht vor. Ggf. kann in der Sitzung mehr dazu vorgetragen werden.
Norderstedt:
Auch die Stadt Norderstedt strebt die Aufstellung eines Kulturentwicklungsplanes an. Dieses hat eine besondere Dimension für die weiteren Planungen auf Kreisebene.
Der Kulturausschuss der Stadt fasste in seiner Sitzung im Juni 2020 folgenden Beschluss: Der Kulturausschuss bittet die Verwaltung, einen Prozess zu skizzieren, wie das von der Stadtvertretung am 17.12.2019 beschlossene strategische Oberziel „Schaffung einer vielfältigen Infrastruktur für Kultur, die Aktivitäten in und Identifikation mit der Stadt fördert“ auf Unterziele heruntergebrochen werden kann.
Die dafür erstellte Projektskizze (siehe Anlage) sollte eigentlich schon im Herbst 2020 vorgestellt werden. Dieses verzögerte sich aber. Die für Mai 2021 vorgesehene Beauftragung der Verwaltung mit der Aufstellung eines Kulturentwicklungsplanes ist deshalb noch nicht erfolgt. Der Beschluss wird möglicherweise im August 2021 (mit entsprechender Verschiebung des Zeitplanes) gefasst. Aus diesem Grund kommt ein Bericht durch einen Gast aus Norderstedt in dieser Ausschusssitzung nicht in Betracht.
4. Personelle Situation
In der Kreisverwaltung gibt es lediglich im Fachdienst 51.10 Kita, Jugend, Schule, Kultur einen ganz geringen Stundenanteil für Kulturangelegenheiten.
Diese ist vorgesehen für die Abwicklung von Vertragsangelegenheiten (z.B. mit dem VJKA), die Bearbeitung der Kulturförderungsanträge sowie die Durchführung der Kunst- und Kulturpreisverleihungen. Auch die Bearbeitung der Musikschul-, Volkshochschul- und Büchereiangelegenheiten wird hier durchgeführt.
Dem VJKA sind Kulturaufgaben im Rahmen des Vertrages, der ab 01.01.2022 neu gefasst werden soll, übertragen. In der dortigen KulturAkademie arbeiten drei Mitarbeiterinnen, davon eine in Vollzeit (Dipl. Kultur-(Theater)-Pädagogin) und zwei in Teilzeit mit 35,5 Stunden (Verwaltungskraft mit Zusatzqualifikation als Medienberaterin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und gepr. Kulturmanagerin) sowie 25 Stunden (Verwaltungskraft mit urspr. Ausbildung als Buchhändlerin).
Die gewünschte Planung kann nicht mit den vorhandenen Personalkapazitäten in der Verwaltung oder beim VJKA umgesetzt werden. Der VJKA ist selbst Akteur und kann nach Ansicht der Verwaltung deshalb nicht die Prozessverantwortung übernehmen.
5. Zwischenstand
Verwaltung und VKJA befürworten die Aufstellung eines Kulturentwicklungsplanes für den Kreis Segeberg. Nach eingehender Erörterung wird empfohlen, den Begriff „Kulturentwicklungsplan (KEP)“ für die Durchführung des Projektes zu verwenden. Dieser Begriff hat sich aber für entsprechende Prozesse etabliert, so u.a. auch im Abschlusspapier des Kulturdialogs Land-Kommunen vom 08.06.2021. Dort heißt es bei den Verabredungen unter Punkt 4:
Kulturentwicklungspläne, die Benennung konkreter Ansprechpersonen für Kultur und partizipative Formate wie Kulturbeiräte, die der Vernetzung mit lokalen Kunst- und Kulturschaffenden dienen, sind je nach Größe der Kommune geeignete Instrumente zur Steigerung der Verlässlichkeit und Transparenz von Kulturförderung. Das Land ebenso wie die Kommunen verfolgen diese Ziele in je eigener Zuständigkeit.
(https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kulturdialog/kulturpakt_2030.html)
Für den konkreten Einstieg in eine Planung (Planungsauftrag für die Erstellung eines Kulturentwicklungsplanes) sind weiteren Recherchen erforderlich. Ohne die Einrichtung und Besetzung einer Stelle in der Verwaltung kann der Prozess nicht gestartet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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424 kB
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2
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129,8 kB
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3
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78,2 kB
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