Drucksache - DrS/2021/099
Grunddaten
- Betreff:
-
Energetische Sanierung der Kreissporthalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Liegenschaften und Bauprojekte
- Bearbeitung:
- Sabine Kurschat
- Verfasser 1:
- Lexau, Michaela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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26.05.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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15.06.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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17.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Fachdienst 11.60 wird beauftragt, die Baumaßnahme wie beschrieben stufenweise umzusetzen.
Das heißt jetzt, in Stufe 1 die Planungsleitungen für Gebäude, Tragwerk, technische Gebäudeausstattung und sonstige Ingenieurleistungen, bis einschließlich Leistungsphase 3 nach HOAI, zur Erstellung der Haushaltsunterlage-Bau durchführen zu lassen. Die Stufen 2 und 3 werden jeweils zur Beschlussfassung vorgestellt.
Der Kreistag beschließt die Bereitstellung der investiven Mittel, in Höhe von 10.300.000 €, verteilt auf die Haushaltsjahre 2022ff.
Im aktuellen Haushaltsjahr stehen bereits 650.000 € (davon 260.000 € als Verpflichtungsermächtigung) zur Verfügung.
Die im Haushaltsentwurf 2022 einzuplanenden Mittel, in Höhe von 750.000 €, werden zu 40% als Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Resultierend aus dem Klimaschutzteilkonzept aus dem Jahr 2018, mit Empfehlung, die Kreissporthalle Segeberg allumfassend zu sanieren und somit technisch und energetisch auf einen aktuellen und zukunftsfähigen Stand zu bringen, hat der Fachdienst Technisches Gebäudemanagement Untersuchungen hierzu vorgenommen. Das Ergebnis wird im Folgenden dargestellt.
Sachverhalt:
Die Grundsubstanz der Sporthalle ist in einem sehr guten Zustand, die architektonische Ausgestaltung der Sporthalle wird als erhaltenswert angesehen. Die Begutachtung der Sporthalle wurde durch einen externen Sachverständigen unterstützt und die Empfehlung ausgesprochen, den Bestand in seiner Gestaltung zu erhalten und in den erforderlichen Bereichen zu ertüchtigen bzw. zu modernisieren.
Um die Sporthalle für die Zukunft zu rüsten, sind weitreichende Maßnahmen dringend erforderlich. Die 40-jährige Nutzung der Halle hat zu deutlichen Abnutzungen und Materialermüdungen im Innenbereich geführt. An Dach und Fenstern führt dies zu Defekten und damit zu Undichtigkeiten. Für Reparaturen an der haustechnischen Anlage fehlt es mittlerweile an Ersatzteilen, da die Hersteller und/oder Baugruppen nicht mehr am Markt sind.
Die Kostenschätzung berücksichtigt somit die komplette Erneuerung der haustechnischen Anlage (Trinkwasser- u. Abwassernetz, Wärmenetz, Heizzentrale, Lüftungsanlage, elektrische Anlage) sowie die Erneuerung der Dachflächen, inkl. Dämmung und Ab-/Andichtungen mit allen Aufbauten („Glasrauben“ und Oberlichter), Austausch der kompletten Fassadenelemente, inkl. dem Einsatz von 3-fach-Verglasung und Sonnen- bzw. Blendschutz, wo notwendig, Dämmung der Fassade, inkl. Erneuern des Klinkers, Erneuerung des Sportbodens, inkl. Einbau einer Fußbodenheizung, Erneuerung der Prallwände sowie die Erneuerung aller sanitären Einrichtungen, unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften der DIN und der TWV. Die wärmedämm- und haustechnische Sanierung wird dem aktuellen Stand des GEG entsprechen.
Weiterhin ist eine umfassende Pflege und Gestaltung der Außenbereiche vorgesehen. Neben dem Erneuern der schadhaften Pflasterflächen werden diese um erforderliche befestigte Flucht- und Rettungswege auf der Rückseite des Gebäudes ergänzt. Die südliche Grünfläche soll Aufenthaltsqualitäten erhalten. Ferner sollen, in Abstimmung mit der Schule, Sportgeräte im Außenbereich aufgestellt werden.
Die Modernisierung soll unter Erhaltung der vorhandenen Farb- und Materialgestaltung durchgeführt werden, um den architektonischen Charakter des Gebäudes zu wahren.
Die Einschätzung der Maßnahme wurde unter Berücksichtigung der Angaben und Hinweise der Nutzer, der Bauunterhaltung und unter Einbeziehung der dort tätigen Hausmeister aufgestellt.
In der Anlage wird der dazugehörige Kosten- und Terminrahmen dargestellt.
Es ist seitens des Technischen Gebäudemanagements vorgesehen, alle weiteren erforderlichen Planungsleistungen, soweit möglich, extern zu vergeben.
Die Planungsleistungen für
- Gebäude
- Tragwerk
- Technische Gebäudeausstattung
- Bodengutachten, Vermessung, Schallschutz, Wärmeschutz, usw.
sollen nach Beschlussfassung ausgeschrieben werden. Aus den vorab durchgeführten Honorarermittlungen zur Kostenschätzung sind folgende Kosten zu erwarten:
Leistung | LPH 1 – 3 | LPH 4 - 9 |
Gebäudeplanung | 218.000,00 € | 690.000,00 € |
Techn. Gebäudeausstattung | 97.000,00 € | 248.600,00 € |
Tragwerksplanung | 140.000,00 € | 359.700,00 € |
Sonstige Ingenieurleistungen | 40.000,00 € | 98.900,00 € |
Summe, brutto | 495.000,00 € | 1.397.200,00 € |
Bei einer stufenweisen Beauftragung, also bis einschließlich Leistungsphase 3, werden ca. 495.000,00 € in 2022 zur Auszahlung fällig, die weiteren ca. 1.397.200,00 € verteilt dann auf die Jahre 2022 bis 2024 parallel zum Baufortschritt, wenn die Baumaßnahme zur Ausführung kommt.
Für den Maßnahmenbeginn, mit dem Ausschreibungsverfahren der Planungsleistungen (VgV-Verfahren) noch im Juni 2021, vorbehaltlich des KT-Beschluss am 17.06.2021, stehen ausreichend Mittel im Haushalt 2021 zur Verfügung.
Finanzierung:
Es werden investive Mittel in Höhe von insgesamt 10.300.000 € verteilt auf die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 beantragt.
Haushaltsjahr 2021 | 650.000,00 € |
Haushaltsjahr 2022 | 750.000,00 € |
Haushaltsjahr 2023 | 6.000.000,00 € |
Haushaltsjahr 2024 | 2.900.000,00 € |
Gesamt | 10.300.000,00 € |
Die bisherige Mittelplanung für die Energetische Sanierung der Kreissporthalle, in Höhe von insgesamt 8.150.000 €, wird in der Haushaltsplanung 2022ff angepasst.
Die im Haushaltsentwurf 2022 eingeplanten Mittel werden zu 40 % als Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Siehe Finanzierung |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan:1116 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto:1116992.7851 |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
x | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 6 Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und Ermöglichen ein lebenslanges Lernen. Wir fördern ein vielfältiges Kultur-, Sport- und Freizeitwesen. |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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22,8 kB
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