Drucksache - DrS/2021/010
Grunddaten
- Betreff:
-
Landwirtschaftsschule, Einbau einer Lüftungsanlage für fünf Klassenräume
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Liegenschaften und Bauprojekte
- Bearbeitung:
- Sabine Kurschat
- Verfasser 1:
- Lexau, Michaela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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27.04.2021
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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26.05.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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15.06.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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17.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Bereitstellung der zusätzlichen investiven Mittel in Höhe von 175.400 € für das Haushaltsjahr 2021.
Diese Mittel müssen über den Nachtragshaushalt 2021 zur Verfügung gestellt werden.
Der Fachdienst 11.60 wird beauftragt, die Baumaßnahme wie beschrieben umzusetzen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Bei geöffneten Fenstern (zur Einhaltung der Hygienevorschriften) im Gebäudeteil direkt an der Hamburger Straße ist ein ungestörter Unterricht aufgrund des Straßenverkehrslärms nicht möglich. Hierfür soll eine Lüftungsanlage eingebaut werden.
Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt eine Bedarfsanmeldung für eine Lüftungsanlage seitens des BBZ Segeberg vor.
„In den fünf Klassenräumen entlang der Hamburger Straße ist das Lüften wegen der starken Verkehrslärmbelästigung – auch unabhängig von Corona – nicht möglich. Daher ist der Einbau einer Frischluftlüftungsanlage erforderlich.“
In Abstimmung mit dem Fachdienst Kita, Jugend, Schule, Kultur hat das Technische Gebäudemanagement die Voraussetzungen geprüft und Folgendes festgestellt:
Die Möglichkeit zur Aufstellung einer zentralen Anlage ist aus Platzgründen nicht gegeben. Aufgrund dessen wurde das Aufstellen von dezentralen Lüftungsanlagen überprüft.
Da ein Klassenraum durch eine mobile Trennwand geteilt werden kann, sind sechs Anlagen erforderlich. Das Aufstellen in den einzelnen Klassenräumen ist möglich, aber mit Einschränkungen verbunden:
- Die Lüftungsgeräte besitzen etwa folgende Abmessungen:
1,10 x 0,80 x 2,15 m
- Damit ein regulierter Luftaustausch stattfinden kann, müssen die Geräte mittig am Ende des Klassenraumes aufgestellt werden.
- Direkt vor den Lüftungsgeräten sollten keine Schüler*innen sitzen. Das würde die Gesundheit der Schüler*innen gefährden und den Luftaustausch behindern.
- Die Lüftungsgeräte müssen mittels Lüftungsleitungen mit der Außenluft verbunden werden, also Leitungsführung sichtbar im Raum unterhalb der Decke, Durchgang im Oberlichtbereich.
- Die Geräte besitzen unter Volllast eine Schallleistung nach ISO 3741 von 48dB(A). Der Richtwert (VDI 2081/DIN EN 13779) für Klassenräume liegt bei 40dB(A).
- Die vorhandenen Verdunkelungsanlagen müssen ausgetauscht werden.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Kostenschätzung |
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Lüftung | 110.000,00 € |
Tischler | 20.000,00 € |
Elektro | 8.500,00 € |
Jalousien | 18.000,00 € |
Maler | 3.000,00 € |
Unvorhergesehenes | 15.900,00 € |
Summe, brutto | 175.400,00 € |
Die Überprüfung hat weiterhin ergeben, dass für neue Lüftungsanlagen derzeit keine Förderprogramme zur Verfügung stehen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
Es müssen zusätzliche investive Mittel in Höhe von 175.400 € über den Nachtragshaushalt im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung gestellt werden.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan:1160 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: 1116neu.7851 |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Ziel 6: Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und ermöglichen ein lebenslanges Lernen. Wir fördern ein vielfältiges Kultur-, Sport- und Freizeitwesen; hier: Bildungs- und Kultureinrichtungen nachhaltig fördern, erhalten und ausbauen. |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
