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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss die Aufhebung des Sperrvermerks der Stelle 0.12210.0049.1 im Stellenplan 2021.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

 

Der Sperrvermerk einer VZS im allgemeinen Ausländerbereich des Fachdienstes 33.00 wird aufgehoben.

 

 

Sachverhalt:

 

FB II – Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz

 

Teilplan 1221 – Ausländer- und Asylangelegenheiten

FD 33.00 – Ausländerbehörde

Stellen-
plan-Nr.

Bezeich-nung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinan-zierung

Befris-tung

0.12210.0049.1

Verw.

Angest.

1 VZS

E9b/FG2

67.600 €

nein

ja, bis      

nein

 

 

 

Erläuterungen:

Die für den allgemeinen Bereich mit Sperrvermerk für 2019 bewilligte Stelle musste bisher trotz gestiegener Anforderungen und Fallzahlen nicht freigegeben werden.

Neben den erweiterten Familiennachzugsmöglichkeiten sind seither zahlreiche Gesetzesänderungen im Aufenthaltsgesetz hinzugekommen oder ergänzt worden, die mit einem gesteigerten Bearbeitungs- und Prüfungsbedarf einhergehen.

Beispielsweise wurden zahlreiche Erteilungsansprüche für die Fachkräfteeinwanderung und Qualifikationserwerb eingeführt. Es sind durch EU-Rechtsprechung einige Aufenthaltstitel hinzugekommen. Zu prüfende Wohnsitznahmebeschränkungen, aber auch die Brexitumstellung von britischen Staatsangehörigen erfordern weitere Kapazitäten.

 

Die Bestandszahlen der zu bearbeitenden ausländischen Staatsangehörigen sind von Januar 2019 (27.054) bis Januar 2021 (28.926) laut Vergleich der Statistiken des Bundesverwaltungsamtes stark angestiegen. Vor allem der allgemeine Ausländerbereich ist von dieser Steigerung betroffen. In der Regel handelt es sich um Personen, die sich rechtmäßig aufhalten oder aufgehalten haben.

 

Erhöht wird die Bearbeitungszahl jedes Mitarbeitenden durch die Umstellung der bisher freizügigkeitsberechtigten britischen Staatsangehörigen ab dem 01.01.2021. Die Prüfung, Umstellung und Verwaltung von ehemals 300 britischen Personen (nun noch 200) erfordert zusätzliche Arbeitskapazität.

Die nach über einem Jahr Coronaeinschränkungen nach hinten priorisierten Anliegen und Aufgaben, sowie die Abarbeitung der seitdem entstandenen Rückstände werden zudem mit erheblichen Anstrengungen verbunden sein. Diese sind neben dem allgemeinen Dienstgeschäft abzuleisten. Gesetzliche Fristen (z. B. schriftliche Bearbeitung-Anliegen) können nicht mehr in allen Fällen gewahrt werden, so dass in diesen Fällen kostenpflichtige Untätigkeitsklagen drohen.

 

Zudem ist in der Coronazeit ein erhöhter Auskunftsbedarf festzustellen, der mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht mehr abgedeckt werden kann.

 

Aus diesem Grund wird die Aufhebung des Sperrvermerks für die o. a. Vollzeitstelle beantragt. Effekte für die Antragsbearbeitung, Erreichbarkeit, Kundenservice sind anzunehmen.

Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Entwicklung, aber auch zukünftig steigender Migration in den Kreis Segeberg in der Metropolregion, ist die beantragte Aufhebung des Sperrvermerks erforderlich.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

(67.600 €)

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 1221

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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