Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2021/106

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Sicherstellung der Teilhabe an Bildung von Schüler*innen mit Behinderung bzw. denen die von einer Behinderung bedroht sind werden jährlich ca. 200 individuelle Maßnahmen nach SGB VIII (Jugendhilfe) und SGB IX (Eingliederungshilfe) durch das Jugendamt gewährt.

 

Auf die drei Förderzentren G in Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt entfallen hiervon ca. 30 Maßnahmen pro Schuljahr und bilden damit einen deutlichen Schwerpunkt. Der überwiegende Teil dieser Maßnahmen wird über den FD 51.20 (Eingliederungshilfe für Minderjährige) über das SGB IX gewährt.

 

Nach § 112 Abs. 4 SGB IX können Leistungen zur Teilhabe an Bildung seit dem 01.01.2020 gemeinsam für mehrere Leistungsberechtigte erbracht werden (sog. „Pooling“).

 

Mit der in der Anlage zur diesem Bericht vorgelegten Kooperationsvereinbarung soll zum Schuljahr 2021/2022 erstmals ein Pooling von Schulbegleitungen im Kreis Segeberg umgesetzt werden. Dabei werden die Bedarfe von allen betroffenen Schüler*innen an einem Förderzentrum gemeinsam betrachtet und durch gebündelte Maßnahmen aufgefangen.

 

Mit dem Konzept werden insbesondere folgende Effekte verbunden:

  • Abkehr von strikt einzelfallbezogenen Maßnahmen, hin zu einer systemischen Unterstützung mit flexiblem Einsatz der Schulbegleiter Stärkung der Förderzentren

 

  • Maßnahmen aus einer Hand unter Federführung der Eingliederungshilfe für Minderjährige ganzheitlicher Blick auf das jeweilige Förderzentrum

 

  • Kooperativer Ansatz, basierend auf Vertrauen mehr Steuerungshoheit der Schulen als Experten des Schulalltags

 

  • Reduktion der erforderlichen Termine Ressourcen schonen bei Förderzentren und Eingliederungshilfe für Minderjährige + Sozialpädagogische Hilfen (FDe 51.33)

 

  • Wegfall des Antragsbedürfnisses für einzelne Schüler*innen Eltern wird der bürokratische Weg (inkl. Begutachtung, Hilfeplan, etc.) für die Gewährung erforderlicher Hilfen erspart

 

  • Planungssicherheit für alle Beteiligten (Förderzentren, Eingliederungshilfe, Leistungserbringer) durch einen objektiven Bemessungsschlüssel (1 Schulbegleiter*in für 10 Schüler*innen) Betreuungskontinuität, Vermeidung befristeter Arbeitsverhältnisse, prognostizierbare Aufwendungen im Haushalt, etc.

 

  • bessere Verknüpfung mit an Schule tätigem Personal (Schulsozialarbeit, FSJ, BFD, Lehrkräfte, pädagogisches Personal) Steigerung der Effizienz, bessere Steuerung auf die Bedarfe der Schüler*innen hin, kein Ressortdenken

 

Durch die Einführung des Poolings ist kurzfristig ausdrücklich nicht mit einer Reduzierung von Kosten für den Kreis als Träger der Eingliederungshilfe zu rechnen. Im Vordergrund steht eine Steigerung der Qualität und der Wirkung gewährter Leistungen um ein flexibles und an den Bedarfen der gesamten Schülerschaft ausgerichtetes Unterstützungssystem zu installieren. 

 

Integrativ beschulte Schüler*innen (Beschulung findet nicht am Förderzentrum G statt, sondern an einer Regelschule) sind in diesem Pooling nicht eingebunden. 

 

Die Kooperationsvereinbarung ist seit Sommer 2020 mit folgenden Akteuren verhandelt und abgestimmt:

-         FD Kita, Jugend, Schule, Kultur

-         Schulamt (vertreten durch die Schulräte)

-         Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

-         Schulleitungen der drei Förderzentren

 

Auch wenn dies nicht das erste Pooling- Projekt von Leistungen zur Teilhabe an Bildung im Land Schleswig- Holstein ist, so hat das Sozialministerium Interesse bekundet das hiesige Projekt als landesweites Modellvorhaben interkommunal zu kommunizieren.

 

Zum Zeitpunkt der Berichterstellung ist die Kooperationsvereinbarung noch nicht unterzeichnet. In der Sitzung wird der aktuelle Stand berichtet werden.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...