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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2021/136

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammefassung:

In Vorbereitung auf die Aufstellung des Regionalplan III hat die WKS die Gewerbeflächenpotenziale im Kreis Segeberg für den Zeitraum bis 2030 (2035) in einem Bericht zusammengefasst. Der Aufsichtsrat der WKS hat beschlossen, den

Bericht im WRI-Ausschuss vor- und zur Diskussion zu stellen.

Auf der Grundlage dieses Berichts soll erreicht werden, dass die Landesplanung

die im Kreis Segeberg aufgezeigten Gewerbeflächenpotenziale im künftigen Regionalplan III berücksichtigt.

 

Sachverhalt:

Der Regionalplan III befindet sich derzeit in der Aufstellung. Die WKS hat frühzeitig begonnen, die Grundlagen für die künftige Gewerbeflächenentwicklung im

Kreis Segeberg zu schaffen. Im Jahr 2019 wurde hierzu eine Gewerbeflächenbedarfsprognose bis zum Jahr 2030 (2035) erstellt, die den gesamten Kreis Segeberg umfasste und im WRI-Ausschuss am 16.09.2019 (Anlage zu

DrS/2019/214) vorgestellt wurde.

 

Im Jahr 2020 erfolgte eine Teilfortschreibung des GEFEK A7 Süd, in welchem die

Gewerbeflächenentwicklung entlang der Entwicklungsachse A7 untersucht wurde

und die die Teilbereiche der Kreise Pinneberg, Segeberg, Rendsburg-Eckernförde

und der kreisfreien Stadt Neumünster umfasst. Die wesentlichen Entwicklungspotenziale entlang der A7 liegen im Gebiet des Kreises Segeberg. Besonderheit dieser Teilfortschreibung ist, dass die dort benannten Flächenpotenziale bereits mit

der Landesplanung abgestimmt wurden.

 

Parallel dazu wurde im Jahr 2020 die Gewerbeflächenentwicklung entlang der

Entwicklungsachse A 21 untersucht. Die Untersuchung erstreckte sich vom Mittelzentrum Segeberg (Bad Segeberg – Wahlstedt) bis nach Trappenkamp/ Bornhöved. Die Ergebnisse dieses Gutachtens werden in den Gewerbeflächenleitfaden

der Region HanseBelt einfließen. Eine Abstimmung dieser Flächenpotenziale mit

Vorlage DrS/2021/136 des Kreises Segeberg Seite: 2/2

der Landesplanung hat noch nicht stattgefunden.

 

Der Aufsichtsrat der WKS hat in seiner Sitzung am 03.11.2020 beschlossen, die

beiden o.g. Konzepte in einem Dokument zusammenzufassen und hierbei eine

einheitliche Systematik zu verwenden. Das bedeutete, dass für die im Gewerbeflächenleitfaden für die HanseBelt-Region aufgeführten Flächenpotenziale noch

redaktionelle Ergänzungen vorgenommen werden mussten.

 

Zudem sollte ein weiterer Aspekt in dem Konzept betrachtet werden: die künftige

Entwicklungsachse A 20. Obgleich deren Trassenverlauf noch nicht endgültig

feststeht, wurde eine Betrachtung vorgenommen, ob und an welchen Stellen Potenzial für eine gewerbliche Entwicklung bestehen könnte. Diese Untersuchung

ist derzeit noch mit viel Unsicherheit verbunden. Sie bietet aber bereits Anhaltspunkte dafür, auf welchen Flächen eine gewerbliche Entwicklung ausgeschlossen

werden kann.

 

Der Bericht über die Gewerbeflächenpotenziale im Kreis Segeberg liegt vor und

wurde vom Aufsichtsrat der WKS am 17.05.2021 mit der Empfehlung beschlossen, den Bericht im WRI-Ausschuss vor- und zur Diskussion zu stellen. Dieser

Bericht bildet die Grundlage für die Landesplanung, die Gewerbeflächenpotenziale im Kreis Segeberg im künftigen Regionalplan III zu berücksichtigen.

 

 

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Anlagen

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