Bericht der Verwaltung - DrS/2021/132
Grunddaten
- Betreff:
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Ergebnis der Neuvergabe der ÖPNV-Teilnetze SE3-9
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Verfasser 1:
- Claudius Mozer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Information ohne Beratung
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09.06.2021
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Das Ergebnis der Neuvergabe der ÖPNV-Teilnetze liegt vor, der Zuschlag wurde der Autokraft GmbH erteilt, die Betriebsaufnahme erfolgt zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021.
Sachverhalt:
Der Rechtsstreit um die Neuvergabe der ÖPNV-Teilnetze SE3-9 ist entschieden. Nachdem Ende letzten Jahres das OLG in seinem Urteil eine erneute Angebotsprüfung und Vergabeentscheidung angeordnet hatte, teilte der Kreis Segeberg den Bietern im Januar die Absicht der Vergabe an die Autokraft mit. Gegen diese Absicht wurde von Rohde fristgerecht Beschwerde bei der Vergabekammer eingelegt. Die Vergabekammer bestätigte in ihrem im März ergangenen Urteil die Entscheidung des Kreises Segeberg und wies die Beschwerde von Rohde somit zurück. Nachdem die Rechtsschutzfrist ohne eine Beschwerde von Rohde beim OLG verstrichen war, stand die Autokraft nunmehr als Zuschlagsempfängerin fest.
Die Verwaltung hat mit der Autokraft GmbH Einvernehmen darüber hergestellt, dass eine Betriebsaufnahme zum 01.07.2021 (die bestehenden Interimsverträge enden am 30.06.2021) auf Grund der deutlich zu kurzen Vorbereitungszeit nicht zielführend wäre, weshalb diese nun zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 erfolgt. Daher sind für den Zeitraum 01.07. – 11.12.2021 erneut Interimsverträge mit den Bestandsbetreibern Autokraft, die linie und Rohde zu vereinbaren, an deren Abschluss aktuell gearbeitet wird.
Die zahlreichen qualitativen und quantitativen ÖPNV-Verbesserungen (v.a. Klimatisierung, Videoüberwachung, EURO 6-Norm, farbige Infomonitore, WLAN, neuer Stadtverkehr Kalten-kirchen mit HVV-Integration, im ländlichen Raum Ausbau bedarfsgesteuerter Angebote in den Ferien; vgl. DrS/2019/185) treten daher mit einer durch den Rechtsstreit bedingten Verzögerung von einem Jahr in Kraft, die Vertragslaufzeit beträgt unverändert 10 Jahre.
Zudem ist die Neuvergabe auch wirtschaftlich ein Erfolg. Denn trotz der zahlreichen Verbesserungen fällt das Ergebnis ggü. dem Bestand um 2,5% oder 0,3 Mio. €/a günstiger aus. Aus einem geringeren Mitteleinsatz wird also deutlich mehr und besserer ÖPNV generiert.
