Bericht der Verwaltung - DrS/2021/131
Grunddaten
- Betreff:
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Einrichtung ganztägiger 20-Min-Takte auf den Buslinien in Norderstedt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Verfasser 1:
- Claudius Mozer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Information ohne Beratung
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09.06.2021
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Auf Initiative der Stadt Norderstedt werden alle dortigen StadtBuslinien ab Fahrplanwechsel am 12.12.2021 auf einen ganztägigen 20-Min-Grundtakt (Mo – So) verdichtet. Der Finanzierungsbedarf beträgt rund 1 Mio. € pro Jahr und wird durch Norderstedt getragen.
Sachverhalt:
Die Herstellung eines ganztägigen, flächendeckenden 20-Min-Grundtaktes wurde bereits in einem SVG-Gutachten für die Stadt Norderstedt aus dem Jahr 2010 als wichtige und sinnvolle Maßnahme konzipiert, mit der sich die ÖPNV-Attraktivität spürbar steigern lässt. Auch der Regionale Nahverkehrsplan (RNVP) des Kreises Segeberg enthält entsprechende Zielstellungen. Mit der Überplanung und Weiterentwicklung des Busangebots in Garstedt im Zuge der Tesa-Ansiedlung wurde 06/2015 der erste deutliche Schritt in diese Richtung erfolgreich umgesetzt (u.a. Verlängerung der Buslinie 191 Schnelsen – U Niendorf - Krohnstiegtunnel bis U Garstedt). Nun erfolgt die Vervollständigung des 20-Min-Grundtaktkonzepts durch den entsprechenden Ausbau auch der Buslinien 178, 278, 293, 393, 394 und 493 auf Norderstedter Stadtgebiet. Der Finanzierungsbedarf beträgt rund 1 Mio. €/a und wird durch Norderstedt ge-tragen. Aus Kreissicht ist die Maßnahme ausdrücklich zu begrüßen.
Gemäß KT-Beschluss vom 06.12.2018 wurden die lokalen ÖPNV-Aufgabenträgerschaften und kommunalen ÖPNV-Mitfinanzierungen ab dem 01.01.2019 übernommen. Basis dafür ist der Leistungsstand des Jahresfahrplans 2019. Darüber hinaus können kreisangehörende Kommunen weiterhin zusätzliche ÖPNV-Leistungen initiieren. Dafür, inwieweit entsprechende Weiter-entwicklungen, die über das Leistungsniveau 2019 hinausgehen, vom Kreis und/oder den Kommunen finanziert werden, sollen im Rahmen des nächsten Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP) Kriterien entwickelt werden.
Da entsprechende Kriterien noch nicht entwickelt wurden, ist die Maßnahme dem KT-Beschluss zur Folge bis auf Weiteres von der Stadt Norderstedt zu finanzieren (Verursacherprinzip). In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass dies nach der Neueinrichtung der Norderstedter StadtBuslinie 394 12/2019 der zweite Schritt zurück in die bürokratisch aufwendige Abrechnung von ÖPNV-Leistungen zwischen Kommunen und dem Kreis ist.
