Bericht der Verwaltung - DrS/2021/126
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Landesverordnung über die ÖPNV-Finanzierung 2020 - 2029
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Verfasser 1:
- Claudius Mozer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Information ohne Beratung
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09.06.2021
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die ÖPNV-Landesmittel sind seit 2007 kommunalisiert und in jeweils befristeten ÖPNV-Finanzierungsverordnungen des Landes (ÖPNVFinVO) geregelt, deren Neufassung für 2020 anstand. Im Ergebnis ist unter Beteiligung der Kreise die neue ÖPNVFinVO 2020 – 2029 entstanden. Diese neue ÖPNVFinVO zeichnet sich durch eine 10jährige Laufzeit, ein um 10 Mio. €/a gestiegenes und vollständig dynamisiertes Mittelvolumen sowie einen transparenten, an objektiven Kriterien ausgerichteten und Härten vermeidenden Verteilungsschlüssel aus. Unterm Strich ist für den Kreis Segeberg eine gesicherte Mittelausstattung mit moderatem Aufwuchs zu verzeichnen.
Sachverhalt:
Ausgangslage
Die Verteilung der Bundes- und Landesmittel für den ÖPNV an die kommunalen Aufgabenträger erfolgt seit 2007 auf Grundlage mehrerer, aufeinander folgender „Landesverordnungen über die Finanzierung des übrigen ÖPNVs“ (ÖPNVFinVO) mit jeweils bis zu 6jähriger Laufzeit. Diese ÖPNVFinVO-Mittel stellen eine wesentliche Säule der ÖPNV-Finanzierung in den Kreisen und kreisfreien Städten (ÖPNV-Aufgabenträger) Schleswig-Holsteins dar.
Am bisherigen, weitgehend statischen Mittelverteilungsmechanismus wurde sowohl von Aufgabenträgern als auch vom Landesrechnungshof seit geraumer Zeit Kritik geübt, wobei neben dessen Intransparenz u.a. die Verteilungswirkung als nicht sachgerecht bemängelt wurde. Da die Neufassung der ÖPNVFinVO für 2020 ohnehin anstand, rückte die Kritik wieder stärker in den Fokus.
Vor diesem Hintergrund verständigten sich Landkreistag, Städteverband und das Land darauf, ein gemeinsames Gutachten zu beauftragen, das einen Vorschlag für einen transparenten, an objektiven Kriterien ausgerichteten und Härten vermeidenden Verteilungsschlüssel entwickeln sollte.
Ergebnis
Der Gutachtenprozess wurde von einem Lenkungsgremium begleitet, dem u.a. zwei Vertreter der Kreise (darunter Claudius Mozer als Vertreter der SVG-Kreise Dithmarschen, Pinneberg und Segeberg) sowie der zuständige Referent des Landkreistags angehörten. Das dabei nach langen und kontroversen Diskussionen entstandene Ergebnis der neuen ÖPNVFinVO 2020 – 2029 (Anlage) wurde nach Abschluss des Anhörungsverfahrens vom Land am 27.11.2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
Die wesentlichen Eckpunkte der neuen ÖPNVFinVO 2020 – 2029 sind:
- Erhöhung des Mittelvolumens um 10 Mio. €. (je +5 Mio. € in 2020 und 2021) und Dynamisierung des gesamten Mittelvolumens um 1,8%/a; dadurch verbesserte Zukunftsfähigkeit, weil damit u.a. Kostensteigerungen verstärkt Rechnung getragen wird; bislang war nur gut die Hälfte der Mittel mit 1,8%/a dynamisiert.
- Transparente, objektive Verteilungskriterien in einem ausgewogenen Mix (Einwohner 35%, Fläche 20%, Fahrplan-km 29%, Fahrgäste 10%, Schienenlänge 6% (U-Bahn in SE & OD)).
- Laufzeit 2020 – 2029, was ggü. den bisherigen Laufzeiten der vorherigen FinVOs von bis zu 6 Jahren einen Fortschritt bei Mittel- und Planungssicherheit bedeutet. Dabei Festschreibung der Verteilung für 2020 – 2022, ab 2023 dann Verteilung nach jahresaktuellen Eingangsdaten; um hierfür ggf. erforderliche Vorbereitungen zu treffen, wird dieser Mechanismus erst ab 2023 in Kraft gesetzt.
- Wahrung der U-Bahn-Komponente in SE und OD zur Finanzierung eines einerseits relativ teuren (Infrastruktur inklusive, beim Bus nicht), andererseits aber auch sehr effektiven ÖPNV-Bestandteils (hohe Nachfragewirkung).
- Die Zusammensetzung und der Anteil an dynamischen Schlüsselkomponenten wurde auf ein vertretbares Maß begrenzt: Fahrplan-km & Fahrgäste machen zusammen 39% aus, was einen annehmbaren Mittelweg zwischen Planungssicherheit (61%) und Dynamik darstellt.
- Der Schlüssel führt unter den Kreisen dazu, dass bezogen auf die bisherige Mittelausstattung die „Kleinen“ relativ mehr Mittel dazubekommen als die „Großen“, wodurch es insgesamt zu einer Reduzierung der Unterschiede kommt. Durch den Mechanismus des Vermeidens von Härten gibt es verglichen mit 2019 keine absoluten Verlierer. Dieser Sicherungsmechanismus wirkt bis 2024 und ist dann abgeschlossen, ab 2025 wirkt der „reine“ Schlüssel; gemäß Prognoserechnung verzeichnen ab dann alle 15 Aufgabenträger absolute Mehrerträge.
Für den Kreis Segeberg ergibt sich folgender Mittelaufwuchs, der in der Haushaltsplanung 2021 bereits berücksichtigt wurde:
Bewertung
Der neue Verteilungsschlüssel wird in der Gesamtschau als akzeptabler Interessenausgleich in einer anspruchsvollen Gemengelage bewertet, der ohne die Mittelaufstockung kaum erzielbar gewesen wäre. Die Aufstockung der ÖPNV-Landesmittel um 10 Mio. € sowie die vollständige Dynamisierung des gesamten Mittelvolumens stellen ggü. dem vorherigen Status eine spürbare sowie notwendige Verbesserung dar, um das ÖPNV-Finanzierungsfundament zukunftsfähig zu machen. Auch die aus der 10jährigen Laufzeit resultierende Nachhaltigkeit ist in diesem Sinne positiv zu bewerten.
Im Ergebnis finanzieren die ÖPNV-Landesmittel aktuell knapp 50% des ÖPNV-Haushalts des Kreises Segeberg, Tendenz fallend. Denn die erfolgreiche Umsetzung der politischen Ziele Verkehrswende und Klimaschutz erfordert einen erkennbar darüberhinausgehenden zusätzlichen Mitteleinsatz.
